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315 lines
2.5 KiB

BESCHLUSS
23
.
Mai
Strafsache
1
.
2
.
1
.
:
Anstiftung
Betrug
u.a.
2
.
:
Beihilfe
Betrug
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
Mai
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
28
Juli
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
bemerkt
Senat
:
Prüfung
Strafbarkeit
§
Abs.
Nr.
ging
Strafkammer
Feststellung
Insolvenzantragspflicht
Zahlungsunfähigkeit
gemäß
§
Abs.
Satz
GmbHG
zutreffend
Legaldefinition
§
Abs.
Insolvenzordnung
Wirkung
1
.
Januar
Konkursordnung
ablöste
.
§
Abs.
InsO
ist
Schuldner
zahlungsunfähig
Lage
ist
fälligen
Zahlungspflichten
erfüllen
.
Merkmale
Dauer
Wesentlichkeit
hat
Gesetzgeber
Insolvenzordnung
Umschreibung
Zahlungsunfähigkeit
bewusst
verzichtet
Geltung
alten
Rechts
verbreiteten
Neigung
begegnen
Begriff
Zahlungsunfähigkeit
stark
einzuengen
Wochen
sogar
Monate
fortbestehende
Illiquidität
rechtlich
unerheblichen
Zahlungsstockung
erklären
.
Legaldefinition
ist
auch
frühere
Rechtsprechung
überholt
nur
Gläubigern
ernstlich
eingeforderten
Verbindlichkeiten
maßgebend
waren
.
Entscheidend
ist
allein
Zeitpunkt
Fälligkeit
Forderung
nur
Stundungsvereinbarung
hinausgeschoben
werden
kann
.
Zahlungsunfähigkeit
abzugrenzen
ist
weiterhin
bloße
Zahlungsstockung
kurzfristig
behebbare
Mangel
flüssigen
Mitteln
.
muss
Zeitraum
maximal
Wochen
beseitigen
sein
kreditwürdige
Person
Lage
ist
Wochen
benötigten
Beträge
darlehensweise
beschaffen
.
Sonst
liegt
vorneherein
Zahlungsunfähigkeit
vgl.
;
GmbH-Gesetz
18
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
§
Rdn
.
25
;
Bieneck
Müller-Gugenberger/Bieneck
Wirtschaftsstrafrecht
4
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
.
Senat
versteht
Urteil
Bundesgerichtshofs
19
.
April
Rdn
.
Hinweis
Jahr
stammende
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
alten
Konkursrecht
GmbHG
§
Abs.
Zahlungsunfähigkeit
gewählte
Formulierung
Zahlungsunfähigkeit
konkreten
Fall
1
.
Dezember
Sinne
§
§
außen
Erscheinung
tretende
Mangel
Zahlungsmitteln
beruhende
voraussichtlich
dauernde
Unvermögen
Unternehmens
sei
sofort
erfüllenden
Geldschulden
noch
Wesentlichen
begleichen
dahingehend
nur
noch
Zahlungsstockung
Sinne
neuen
Insolvenzrechts
angesprochen
werden
sollte
.
5
.
Strafsenat
alte
Rechtsprechung
neuen
Legaldefinition
§
Abs.
sO
Bereich
Strafrechts
Hintanstellung
Zivilrechtsakzessorietät
Strafnorm
perpetuieren
so
ältere
Rechtsprechung
IX
.
Zivilsenats
Bundesgerichtshofs
Jahre
aaO
hinwegsetzen
wollte
kann
ausgegangen
werden
.
Wahl
Dr.
befindet
Urlaub
ist
Unterschrift
gehindert
.
Hebenstreit