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481 lines
4.3 KiB

BESCHLUSS
22
.
März
Strafsache
bewaffneten
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
22
.
März
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
5
.
Oktober
Schuldspruch
geändert
Angeklagte
bewaffneten
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
schuldig
ist
Ausspruch
Anordnung
Verfalls
Wertersatzes
aufgehoben
.
2
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
unbegründet
verworfen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
bewaffneten
Handeltreibens
Betäubungsmitteln
geringer
Menge
tateinheitlichen
Fällen
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnet
bestimmt
Monate
erkannten
Freiheitsstrafe
Maßregel
vollziehen
sind
.
hat
Verfall
Höhe
Euro
.
hiergegen
gerichtete
Revision
Angeklagten
erzielt
Beschlussformel
ersichtlichen
Erfolg
;
Übrigen
ist
Rechtsmittel
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
1
.
Landgericht
hat
Urteilsgründen
Tun
Angeklagten
Gesichtspunkt
Bewertungseinheit
Rechtsfehler
Tat
Rechtssinne
bewertet
.
Entsprechend
Antrag
Generalbundesanwalts
ist
Schuldspruch
ändern
Verurteilung
tateinheitlichen
Fällen
entfällt
.
steht
Schuldspruchänderung
Senat
insoweit
geständige
Angeklagte
wirksamer
geschehen
hätte
verteidigen
können
.
2
.
Strafausspruch
Anordnung
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnete
Vorwegvollzug
Teils
Freiheitsstrafe
Maßregel
weisen
Rechtsfehler
.
Anordnung
Verfalls
Wertersatzes
hält
hingegen
rechtlicher
Überprüfung
stand
.
Anwendung
§
StGB
ist
zwar
Sache
Tatgerichts
.
Auslegung
Anwendung
Nichtanwendung
Vorschrift
unterliegen
aber
Überprüfung
Rechtsfehler
hin
Revisionsgericht
vgl.
Beschlüsse
3
.
Februar
NStZ-RR
13
.
Februar
StGB
Härte
.
jeweils
.
Bezug
Ermessensvorschrift
§
Abs.
Satz
StGB
prüft
dementsprechend
Revisionsgericht
lediglich
Tatgericht
eingeräumte
Ermessen
rechtsfehlerfrei
ausgeübt
hat
.
gehört
zutreffenden
Maßstäben
Merkmale
Ermessensvorschrift
ausgegangen
ist
Ermessensfehler
festgestellten
Sachverhalt
angewendet
hat
.
Gemessen
Maßstäben
enthält
angefochtene
Urteil
Rechtsfehler
Handhabung
§
Abs.
Satz
StGB
.
Vorschrift
kann
Verfallsanordnung
Wertersatzes
unterbleiben
Erlangte
Wert
Zeitpunkt
tatrichterlichen
Entscheidung
Vermögen
Täters
mehr
vorhanden
ist
.
treffende
Ermessensentscheidung
eröffnet
Tatgericht
auch
Möglichkeit
prüfen
auch
nur
Teilbetrag
ursprünglich
Erlangten
Verfall
Wertersatzes
unterliegen
soll
.
Prüfung
Landgericht
fehlt
vorliegend
.
Feststellungen
Landgerichts
hat
Mitte
arbeitslose
Sozialleistungen
lebende
Angeklagte
Verkaufsvorgängen
insgesamt
Erlös
Euro
Betäubungsmittelgeschäften
erzielt
.
erworbenen
Betäubungsmittelmengen
habe
überwiegend
gewinnbringend
weiterveräußert
Teil
aber
selbst
konsumiert
.
jeweils
erzielten
Verkaufserlös
Erwerb
weiterer
Betäubungsmittel
eingesetzt
habe
habe
jedoch
nur
Bruchteil
Verfallsbetrages
wirtschaftlich
erlangt
.
Angeklagte
verfüge
nennenswertes
Vermögen
.
Rahmen
eröffneten
Ermessensentscheidung
sei
Verfallsanordnung
abzusehen
einerseits
berücksichtigen
sei
Verfallsbetrag
Angeklagte
nur
geringfügig
wirtschaftlich
erlangt
habe
erheblicher
Größenordnung
sei
Betäubungsmittelabhängigen
Zukunft
erheblich
finanziell
belasten
werde
andererseits
sehen
sei
Angeklagte
Gewinn
Form
Betäubungsmitteln
Eigenkonsum
verprasst
habe
ausreichende
Schulausbildung
verfüge
körperlichen
Einschränkungen
Zugang
Arbeitsmarkt
aufweise
zukünftige
Berufsausbildung
Erwerbstätigkeit
Lage
sein
werde
Verfallsschuld
tilgen
so
Resozialisierung
Vollzug
gefährdet
erscheine
.
Auch
unbillige
Härte
Sinne
§
Abs.
Satz
StGB
läge
.
Gerade
Landgericht
angeführten
Umstände
Nichtabsehen
Verfall
Wertersatzes
gesamten
Verkaufserlöses
erforderten
jedoch
Gesichtspunkt
Verhältnismäßigkeit
nähere
Erörterung
lediglich
Teilbetrag
Sinne
Satz
StGB
Erlangten
Wertersatzverfall
unterliegen
soll
.
Begründung
Landgerichts
zeigt
Rechtsanwendung
erkennbar
bewusst
war
so
Verfallsanordnung
Defizit
Ermessensentscheidung
aufweist
.
3
.
Rechtsfehler
führt
Aufhebung
Verfallsanordnung
.
lediglich
Wertungsfehler
vorliegt
können
getroffenen
Feststellungen
aufrechterhalten
bleiben
.
neue
Tatgericht
kann
jedoch
weitergehende
Feststellungen
treffen
bisherigen
Widerspruch
stehen
.
Raum
Radtke