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1.1 KiB

BESCHLUSS
3
.
Februar
Strafsache
Bestechung
geschäftlichen
Verkehr
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
3
.
Februar
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
16
.
Juni
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
5
.
Januar
gibt
Fassung
Seiten
umfassenden
Urteilsgründe
Senat
folgendem
Hinweis
:
schriftlichen
Urteilsgründe
dienen
Ergebnis
Hauptverhandlung
wiederzugeben
rechtliche
Nachprüfung
getroffenen
Entscheidung
ermöglichen
.
ist
Aufgabe
Richters
Wesentliches
Unwesentlichem
unterscheiden
Begründung
Entscheidung
so
fassen
Leser
wesentlichen
Entscheidung
tragenden
tatsächlichen
Feststellungen
rechtlichen
Erwägungen
aufwändige
eigene
Bemühungen
erkennen
kann
.
Abfassen
unangemessen
breiter
Urteilsgründe
ist
§
noch
sachlich-rechtlich
geboten
unabhängig
vermeidbaren
Bindung
personeller
Ressourcen
Tatgericht
geeignet
sein
kann
Blick
Wesentliche
verstellen
Bestand
Urteils
gefährden
vgl.
NStZ
720
;
NStZ-RR
m.w
.
.
Wahl
Hebenstreit