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570 lines
5.0 KiB

NAMEN
7
.
Juni
Sicherungsverfahren
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Sitzung
7
.
Juni
teilgenommen
haben
:
Vorsitzender
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Richterin
Bundesgerichtshof
Richter
Bundesgerichtshof
Prof.
Dr.
Staatsanwältin
Bundesgerichtshof
Vertreterin
Bundesanwaltschaft
Rechtsanwältin
Verhandlung
Verteidigerin
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Recht
erkannt
:
Revision
Staatsanwaltschaft
wird
Urteil
Landgerichts
22
Juli
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Anordnung
Unterbringung
Beschuldigten
psychiatrischen
Krankenhaus
abgelehnt
.
Hiergegen
richtet
Revision
Staatsanwaltschaft
Erfolg
hat
.
Beschuldigte
erstmals
diagnostizierten
paranoiden
Schizophrenie
leidet
benutzte
21
.
Juni
S-Bahn
ging
wahnhaften
Vorstellung
S-Bahn
nur
Personen
Film
befinden
würden
gerne
Schauspielerin
wäre
nun
Rolle
spielen
müsse
S-Bahn
vermuteten
Regisseur
schauspielerischen
Fähigkeiten
überzeugen
Filmrolle
erhalten
.
Vorstellung
entschloss
Darstellung
Bedrohung
begab
Geschädigten
S.
Arbeitskollegen
S-Bahn
ebenfalls
benutzte
Einhandmesser
Beschuldigte
Handtasche
mitgeführt
nun
bereits
Jackentasche
gesteckt
hatte
.
Messer
Hand
trat
Geschädigte
hielt
lange
Klinge
Abstand
Zentimetern
Hals
äußerte
:
Jetzt
bist
.
kam
Gerangel
Geschädigte
versuchte
Arm
Messer
wegzudrücken
Beschuldigte
Messer
mindestens
viermal
Hals
Geschädigten
führte
.
Erst
Eingreifen
anderen
Fahrgastes
allerdings
ebenfalls
Gefahr
stand
Klinge
getroffen
werden
gelang
Beschuldigen
Messer
wegzunehmen
Sitzbank
so
lange
fixieren
Polizei
eintraf
.
II
.
Landgericht
hat
sachverständig
beraten
festgestellt
Beschuldigte
Zeitpunkt
Tatbegehung
Zustand
Schuldunfähigkeit
gemäß
§
StGB
gehandelt
hat
.
Anordnung
Unterbringung
Beschuldigten
psychiatrischen
Krankenhaus
§
StGB
hat
Strafkammer
abgesehen
Wahrscheinlichkeit
höheren
Grades
gesehen
hat
Beschuldigte
Erkrankung
weitere
erhebliche
Straftaten
begehen
wird
Allgemeinheit
gefährlich
ist
S.
.
kam
Strafkammer
beigezogene
psychiatrische
Sachverständige
Ergebnis
Beschuldigten
behandelten
ausreichend
behandelten
Zustand
medizinischer
Sicht
weitere
erhebliche
Anlasstat
entsprechende
Aggressionstaten
erwarten
seien
S.
.
.
1
.
Ausführungen
Gefährlichkeitsprognose
hat
Strafkammer
rechtsfehlerfrei
Ausführungen
Sachverständigen
auseinandergesetzt
zwar
medizinischer
Hinsicht
gefolgt
war
jedoch
Gefährlichkeit
Beschuldigten
Zweifel
überwinden
konnte
S.
.
Zwar
ist
Tatrichter
gehalten
Sachverständigen
folgen
.
Kommt
aber
anderen
Ergebnis
muss
konkret
Ausführungen
Sachverständigen
auseinandersetzen
.
Tatrichter
muss
schwierigen
Frage
Rat
Sachverständigen
Anspruch
genommen
hat
Frage
dann
Widerspruch
Gutachten
lösen
will
Darlegungen
Einzelnen
wiedergeben
insbesondere
Stellungnahme
Gesichtspunkten
Tatrichter
abweichende
Auffassung
stützt
Urteil
12
.
Juni
;
Beschlüsse
20
.
Juni
NStZ
19
.
Juni
NStZ
.
2
.
Vorliegend
hat
Strafkammer
Prognose
Beschuldigten
akute
Fremdgefährdung
ausgehe
derzeitigen
psychischen
Zustand
Beschuldigten
vorbildliche
Krankheitseinsicht
bisher
straffreien
Lebensweg
gestützt
Beschuldigte
Hauptverhandlung
stets
konzentriert
gefolgt
sei
Kontakt
gehalten
adäquat
reagiert
immer
wieder
Beweis
gestellt
habe
Krankheitseinsicht
nur
Fassade
ist
S.
.
Insoweit
hat
Landgericht
gerade
aber
Feststellungen
Sachverständigen
auseinander
gesetzt
Beschuldigte
zwar
theoretisch
wisse
krank
sei
aber
realistischen
Einschätzung
fehle
konkreter
Umgang
Erkrankung
vorhanden
sei
S.
.
könne
aktuelle
Medikation
Beschuldigten
Dauer
beibehalten
werden
Vergangenheit
bereits
mehrfach
zusätzliche
Neuroleptika
Unterstützung
Medikation
erforderlich
gewesen
seien
.
hätte
Tatrichter
aber
berücksichtigen
müssen
Prognose
auch
Verhalten
Beschuldigten
Hauptverhandlung
stützt
noch
vorläufig
untergebracht
Aufsicht
medikamentiert
war
.
3
.
hat
Landgericht
Aussagen
sachverständigen
Zeugin
betreuenden
Psychologin
schwierig
gewesen
sei
Beschuldigte
Patientengemeinschaft
integrieren
Medikation
zunächst
problematisch
Zeitpunkt
Hauptverhandlung
möglich
gewesen
sei
Beschuldigte
Depotpräparat
einzustellen
S.
ebenso
auseinandergesetzt
Aussagen
sachverständigen
Zeugen
behandelnden
Arztes
.
hatte
angegeben
Einstellung
Depotmedikation
erst
erfolgen
könne
zuvor
Umstellung
Mono-Präparat
erforderliche
Dosis
gefunden
sei
;
sei
medikamentöse
Einstellung
noch
optimiert
vgl.
S.
.
aber
hat
Strafkammer
Prognoseentscheidung
berücksichtigt
Aussage
Beschuldigten
Unterbringung
fremdaggressiven
Verhaltensweisen
gekommen
ist
Pflegekräften
auch
geschlagen
getreten
hat
S.
.
4
.
neue
Tatrichter
wird
Gefährlichkeitsprognose
Zeitpunkt
neuen
Entscheidung
Berücksichtigung
aktuellen
Behandlungszustandes
beziehen
haben
.
Sollte
Landgericht
Voraussetzungen
Anordnung
Unterbringung
bejahen
wird
neue
Tatrichter
Blick
nehmen
haben
Anordnung
Unterbringung
ggfs.
geeigneten
Weisungen
auch
Bewährung
ausgesetzt
werden
kann
ordnungsgemäßen
Medikamentierung
Beschuldigten
Zeit
beitragen
kann
.
Raum
Radtke