NAMEN 7 . Juni Sicherungsverfahren ECLI : : 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat Sitzung 7 . Juni teilgenommen haben : Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof Dr. Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Richterin Bundesgerichtshof Richter Bundesgerichtshof Prof. Dr. Staatsanwältin Bundesgerichtshof Vertreterin Bundesanwaltschaft Rechtsanwältin Verhandlung Verteidigerin Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Recht erkannt : Revision Staatsanwaltschaft wird Urteil Landgerichts 22 Juli Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Anordnung Unterbringung Beschuldigten psychiatrischen Krankenhaus abgelehnt . Hiergegen richtet Revision Staatsanwaltschaft Erfolg hat . Beschuldigte erstmals diagnostizierten paranoiden Schizophrenie leidet benutzte 21 . Juni S-Bahn ging wahnhaften Vorstellung S-Bahn nur Personen Film befinden würden gerne Schauspielerin wäre nun Rolle spielen müsse S-Bahn vermuteten Regisseur schauspielerischen Fähigkeiten überzeugen Filmrolle erhalten . Vorstellung entschloss Darstellung Bedrohung begab Geschädigten S. Arbeitskollegen S-Bahn ebenfalls benutzte Einhandmesser Beschuldigte Handtasche mitgeführt nun bereits Jackentasche gesteckt hatte . Messer Hand trat Geschädigte hielt lange Klinge Abstand Zentimetern Hals äußerte : Jetzt bist . kam Gerangel Geschädigte versuchte Arm Messer wegzudrücken Beschuldigte Messer mindestens viermal Hals Geschädigten führte . Erst Eingreifen anderen Fahrgastes allerdings ebenfalls Gefahr stand Klinge getroffen werden gelang Beschuldigen Messer wegzunehmen Sitzbank so lange fixieren Polizei eintraf . II . Landgericht hat sachverständig beraten festgestellt Beschuldigte Zeitpunkt Tatbegehung Zustand Schuldunfähigkeit gemäß § StGB gehandelt hat . Anordnung Unterbringung Beschuldigten psychiatrischen Krankenhaus § StGB hat Strafkammer abgesehen Wahrscheinlichkeit höheren Grades gesehen hat Beschuldigte Erkrankung weitere erhebliche Straftaten begehen wird Allgemeinheit gefährlich ist S. . kam Strafkammer beigezogene psychiatrische Sachverständige Ergebnis Beschuldigten behandelten ausreichend behandelten Zustand medizinischer Sicht weitere erhebliche Anlasstat entsprechende Aggressionstaten erwarten seien S. . . 1 . Ausführungen Gefährlichkeitsprognose hat Strafkammer rechtsfehlerfrei Ausführungen Sachverständigen auseinandergesetzt zwar medizinischer Hinsicht gefolgt war jedoch Gefährlichkeit Beschuldigten Zweifel überwinden konnte S. . Zwar ist Tatrichter gehalten Sachverständigen folgen . Kommt aber anderen Ergebnis muss konkret Ausführungen Sachverständigen auseinandersetzen . Tatrichter muss schwierigen Frage Rat Sachverständigen Anspruch genommen hat Frage dann Widerspruch Gutachten lösen will Darlegungen Einzelnen wiedergeben insbesondere Stellungnahme Gesichtspunkten Tatrichter abweichende Auffassung stützt Urteil 12 . Juni ; Beschlüsse 20 . Juni NStZ 19 . Juni NStZ . 2 . Vorliegend hat Strafkammer Prognose Beschuldigten akute Fremdgefährdung ausgehe derzeitigen psychischen Zustand Beschuldigten vorbildliche Krankheitseinsicht bisher straffreien Lebensweg gestützt Beschuldigte Hauptverhandlung stets konzentriert gefolgt sei Kontakt gehalten adäquat reagiert immer wieder Beweis gestellt habe Krankheitseinsicht nur Fassade ist S. . Insoweit hat Landgericht gerade aber Feststellungen Sachverständigen auseinander gesetzt Beschuldigte zwar theoretisch wisse krank sei aber realistischen Einschätzung fehle konkreter Umgang Erkrankung vorhanden sei S. . könne aktuelle Medikation Beschuldigten Dauer beibehalten werden Vergangenheit bereits mehrfach zusätzliche Neuroleptika Unterstützung Medikation erforderlich gewesen seien . hätte Tatrichter aber berücksichtigen müssen Prognose auch Verhalten Beschuldigten Hauptverhandlung stützt noch vorläufig untergebracht Aufsicht medikamentiert war . 3 . hat Landgericht Aussagen sachverständigen Zeugin betreuenden Psychologin schwierig gewesen sei Beschuldigte Patientengemeinschaft integrieren Medikation zunächst problematisch Zeitpunkt Hauptverhandlung möglich gewesen sei Beschuldigte Depotpräparat einzustellen S. ebenso auseinandergesetzt Aussagen sachverständigen Zeugen behandelnden Arztes . hatte angegeben Einstellung Depotmedikation erst erfolgen könne zuvor Umstellung Mono-Präparat erforderliche Dosis gefunden sei ; sei medikamentöse Einstellung noch optimiert vgl. S. . aber hat Strafkammer Prognoseentscheidung berücksichtigt Aussage Beschuldigten Unterbringung fremdaggressiven Verhaltensweisen gekommen ist Pflegekräften auch geschlagen getreten hat S. . 4 . neue Tatrichter wird Gefährlichkeitsprognose Zeitpunkt neuen Entscheidung Berücksichtigung aktuellen Behandlungszustandes beziehen haben . Sollte Landgericht Voraussetzungen Anordnung Unterbringung bejahen wird neue Tatrichter Blick nehmen haben Anordnung Unterbringung ggfs. geeigneten Weisungen auch Bewährung ausgesetzt werden kann ordnungsgemäßen Medikamentierung Beschuldigten Zeit beitragen kann . Raum Radtke