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1.7 KiB

BESCHLUSS
10
.
Januar
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
.
Januar
gemäß
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
27
Juli
Feststellungen
aufgehoben
Verfahren
eingestellt
Angeklagte
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
verurteilt
worden
ist
.
Umfang
Einstellung
fallen
Kosten
Verfahrens
notwenigen
Auslagen
Angeklagten
Staatskasse
Last
.
2
.
angefochtene
Urteil
wird
geändert
Angeklagte
gefährlicher
Körperverletzung
tateinheitlichen
Fällen
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ist
.
3
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Insoweit
hat
Beschwerdeführer
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
gefährlicher
Körperverletzung
tateinheitlichen
Fällen
Einzelstrafe
Jahre
Monate
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
Einzelstrafe
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Revision
Verletzung
materiellen
Rechts
rügt
hat
Beschlussformel
ersichtlichen
Umfang
Erfolg
§
Abs.
;
Übrigen
ist
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
Verurteilung
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
fehlt
Verfahrensvoraussetzung
.
geahndete
Tat
wird
Generalbundesanwalt
zutreffend
ausgeführt
hat
zugelassenen
Anklage
erfasst
vgl.
u.a.
auch
Beschluss
27
.
April
NStZ
.
Nachtragsanklage
§
ist
erhoben
worden
;
Hauptverhandlung
erteilte
gerichtliche
Hinweis
§
war
insoweit
ausreichend
.
§
Abs.
§
Abs.
ist
Verfahren
demgemäß
genannten
Fall
einzustellen
.
führt
entsprechenden
Änderung
Schuldspruchs
Wegfalls
insoweit
verhängten
Einzelstrafe
Entfallen
Gesamtstrafe
.
Einzelstrafe
Jahren
Monaten
wird
Wegfall
anderen
Strafe
berührt
.
ist
auszuschließen
Höhe
Verurteilung
vorsätzlichen
Fahrens
Fahrerlaubnis
Nachteil
Angeklagten
beeinflusst
ist
.
Wahl
Jäger
Rothfuß