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107 lines
835 B

BESCHLUSS
23
.
Mai
Strafsache
Mordes
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
Mai
beschlossen
:
Erinnerung
Verurteilten
Kostenansatz
5
.
Januar
wird
unbegründet
zurückgewiesen
.
Verfahren
Erinnerung
ist
gebührenfrei
.
Kosten
werden
erstattet
.
Gründe
:
gemäß
§
Abs.
zulässige
Erinnerung
ist
unbegründet
.
Kostenbeamtin
Bundesgerichtshof
hat
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
Abs.
Recht
Gebühr
Höhe
Revisionsverfahren
angesetzt
.
Höhe
Gebühr
Revisionsverfahren
ergibt
Ziffern
.
V.m
.
Kostenverzeichnisses
.
Senat
entscheidet
§
Abs.
Besetzung
Mitgliedern
Vorsitzenden
vgl.
Festsetzung
anwaltlichen
Pauschvergütung
Bundesgerichtshof
.
§
Abs.
entsprechende
Regelung
existiert
Bundesgerichtshof
.
Einzelrichterregelung
§
Abs.
ist
Bundesgerichtshof
treffende
Entscheidungen
unanwendbar
Beschluss
5
.
April
.
Boetticher
Hebenstreit