BESCHLUSS 23 . Mai Strafsache Mordes 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 23 . Mai beschlossen : Erinnerung Verurteilten Kostenansatz 5 . Januar wird unbegründet zurückgewiesen . Verfahren Erinnerung ist gebührenfrei . Kosten werden erstattet . Gründe : gemäß § Abs. zulässige Erinnerung ist unbegründet . Kostenbeamtin Bundesgerichtshof hat § Abs. Satz . V.m . Abs. Recht Gebühr Höhe € Revisionsverfahren angesetzt . Höhe Gebühr Revisionsverfahren ergibt Ziffern . V.m . Kostenverzeichnisses . Senat entscheidet § Abs. Besetzung Mitgliedern Vorsitzenden vgl. Festsetzung anwaltlichen Pauschvergütung Bundesgerichtshof . § Abs. entsprechende Regelung existiert Bundesgerichtshof . Einzelrichterregelung § Abs. ist Bundesgerichtshof treffende Entscheidungen unanwendbar Beschluss 5 . April . Boetticher Hebenstreit