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113 lines
942 B

BESCHLUSS
StR
18
.
August
Sicherungsverfahren
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
18
.
August
beschlossen
:
Beschuldigten
wird
Antrag
Versäumung
Frist
Einlegung
Revision
Urteil
Landgerichts
19
.
Juni
Kosten
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
gewährt
.
Frist
Begründung
Revision
beginnt
Zustellung
Beschlusses
frühestens
jedoch
Zustellung
Urteils
.
Landgericht
hat
Gelegenheit
Urteilsgründe
gemäß
Abs.
Satz
StPO
ergänzen
.
Wird
Gebrauch
gemacht
so
beginnt
Frist
Begründung
Revision
Zustellung
neuen
Fassung
Urteils
.
Gründe
:
Beschuldigten
ist
Versäumung
Frist
Einlegung
Revision
Wiedereinsetzung
vorigen
Stand
gewähren
Verteidiger
vorgetragen
glaubhaft
gemacht
hat
Versäumung
Frist
Verschulden
trifft
.
Auftrag
Revisionseinlegung
hat
Beschuldigte
rechtzeitig
fernmündlich
erteilt
;
ist
Verteidiger
glaubhaft
mitgeteilt
hat
allein
Anwaltsverschulden
zurückzuführen
Revisionseinlegung
rechtzeitig
erfolgt
ist
.
Hebenstreit
Jäger