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104 lines
806 B

BESCHLUSS
5
.
Februar
Strafsache
1
.
2
.
Steuerhinterziehung
hier
:
Antrag
Nachholung
rechtlichen
Gehörs
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
Februar
beschlossen
:
Anhörungsrügen
Verurteilten
28
.
Januar
Beschluss
Senats
20
November
werden
Kosten
Verurteilten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Verurteilten
erheben
"
Anhörungsrüge
gemäß
§
.
Gemeint
ist
ersichtlich
Antrag
Zurückversetzung
Verfahrens
Lage
Senatsentscheidung
20
November
Verwerfung
Revisionen
§
Abs.
gemäß
§
356a
.
anderweitige
Bezeichnung
ist
unschädlich
.
Antrag
ist
zulässig
.
ist
jedoch
unbegründet
.
Senat
hat
Entscheidung
20
November
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
Beschwerdeführer
gehört
wurden
.
Vorbringen
wurde
Senat
umfassend
Kenntnis
genommen
Entscheidungsfindung
berücksichtigt
.
Wahl
Jäger
Hebenstreit