BESCHLUSS 5 . Februar Strafsache 1 . 2 . Steuerhinterziehung hier : Antrag Nachholung rechtlichen Gehörs 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 5 . Februar beschlossen : Anhörungsrügen Verurteilten 28 . Januar Beschluss Senats 20 November werden Kosten Verurteilten zurückgewiesen . Gründe : Verurteilten erheben " Anhörungsrüge gemäß § . Gemeint ist ersichtlich Antrag Zurückversetzung Verfahrens Lage Senatsentscheidung 20 November Verwerfung Revisionen § Abs. gemäß § 356a . anderweitige Bezeichnung ist unschädlich . Antrag ist zulässig . ist jedoch unbegründet . Senat hat Entscheidung 20 November Tatsachen Beweisergebnisse verwertet Beschwerdeführer gehört wurden . Vorbringen wurde Senat umfassend Kenntnis genommen Entscheidungsfindung berücksichtigt . Wahl Jäger Hebenstreit