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108 lines
932 B

BESCHLUSS
15
.
Januar
Strafsache
1
.
2
.
gewerbsmäßigen
Einschleusens
Ausländern
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
.
Januar
beschlossen
:
Revisionen
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
29
.
Januar
werden
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigungen
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Ergänzend
Antragsschrift
Generalbundesanwalts
bemerkt
Senat
:
konkreten
Tatbeiträge
Angeklagten
Angeklagten
Fall
Nr.
Fall
Nr.
ausdrücklich
festgestellt
sind
müssen
Angeklagten
Tatbeiträge
Mittäter
Absprache
arbeitsteiliger
Vorgehensweise
zurechnen
lassen
§
Abs.
StGB
.
Angeklagte
Fall
Nr.
freilich
unzutreffender
nahme
Strafklageverbrauchs
verurteilt
worden
ist
beruht
Angeklagten
insoweit
festgesetzte
Einzelstrafe
S.
ersichtlich
Fassungsversehen
auch
Vergleich
Gesamtstrafen
Angeklagte
zeigt
.
Schluckebier
Wahl
Hebenstreit