BESCHLUSS 15 . Januar Strafsache 1 . 2 . gewerbsmäßigen Einschleusens Ausländern u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 15 . Januar beschlossen : Revisionen Angeklagten Urteil Landgerichts 29 . Januar werden unbegründet verworfen Nachprüfung Urteils Grund Revisionsrechtfertigungen Rechtsfehler Nachteil Angeklagten ergeben hat § Abs. . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Ergänzend Antragsschrift Generalbundesanwalts bemerkt Senat : konkreten Tatbeiträge Angeklagten Angeklagten Fall Nr. Fall Nr. ausdrücklich festgestellt sind müssen Angeklagten Tatbeiträge Mittäter Absprache arbeitsteiliger Vorgehensweise zurechnen lassen § Abs. StGB . Angeklagte Fall Nr. freilich unzutreffender nahme Strafklageverbrauchs verurteilt worden ist beruht Angeklagten insoweit festgesetzte Einzelstrafe S. ersichtlich Fassungsversehen auch Vergleich Gesamtstrafen Angeklagte zeigt . Schluckebier Wahl Hebenstreit