You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

57 lines
480 B

BESCHLUSS
25
.
September
Strafsache
gewerbsmäßiger
Hehlerei
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
September
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
6
.
April
wird
unbegründet
verworfen
Nachprüfung
Urteils
Grund
Revisionsrechtfertigung
Rechtsfehler
Nachteil
Angeklagten
ergeben
hat
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Senat
kann
Urteilsausführungen
entnehmen
Fällen
II
.
Tatausführungshandlung
vorliegt
.
Hebenstreit
Boetticher