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160 lines
1.3 KiB

BESCHLUSS
25
Juli
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
Juli
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
1
.
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
17
.
März
wird
Maßgabe
verworfen
Angeklagte
schweren
Raubes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Nötigung
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
ist
.
2
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
3
.
Angeklagte
trägt
Kosten
Rechtsmittels
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schweren
Raubes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Nötigung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Urteil
wendet
Angeklagte
Sachrüge
.
1
.
Überprüfung
Urteils
Sachrüge
führt
Umfang
Änderung
Schuldspruchs
Beschlussformel
ergibt
.
Senat
hat
Ausführungen
Generalbundesanwalts
Konkurrenzverhältnis
schweren
Raub
Tateinheit
cher
Körperverletzung
anschließend
begangenen
Nötigung
verschließen
können
.
2
.
Wegfalls
Einzelstrafe
Höhe
Jahr
strafe
kann
Erhöhung
Einsatzstrafe
Jahren
Monaten
gebildete
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
bestehen
bleiben
.
Änderung
Konkurrenzverhältnisses
Tatmehrheit
Tateinheit
berührt
Schuldgehalt
Taten
so
ausgesprochenen
Gesamtfreiheitsstrafe
Ausdruck
gekommen
ist
vgl.
StGB
§
Abs.
Konkurrenzen
m.w
.
.
;
§
Abs.
Satz
vgl.
Senat
NStZ
m.w
.
.
.
Wahl
Boetticher