BESCHLUSS 25 Juli Strafsache schweren Raubes u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 25 Juli gemäß § Abs. beschlossen : 1 . Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 17 . März wird Maßgabe verworfen Angeklagte schweren Raubes Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Nötigung Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt ist . 2 . weitergehende Revision wird verworfen . 3 . Angeklagte trägt Kosten Rechtsmittels . Gründe : Landgericht hat Angeklagten schweren Raubes Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Nötigung Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Urteil wendet Angeklagte Sachrüge . 1 . Überprüfung Urteils Sachrüge führt Umfang Änderung Schuldspruchs Beschlussformel ergibt . Senat hat Ausführungen Generalbundesanwalts Konkurrenzverhältnis schweren Raub Tateinheit cher Körperverletzung anschließend begangenen Nötigung verschließen können . 2 . Wegfalls Einzelstrafe Höhe Jahr strafe kann Erhöhung Einsatzstrafe Jahren Monaten gebildete Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten bestehen bleiben . Änderung Konkurrenzverhältnisses Tatmehrheit Tateinheit berührt Schuldgehalt Taten so ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe Ausdruck gekommen ist vgl. StGB § Abs. Konkurrenzen m.w . . ; § Abs. Satz vgl. Senat NStZ m.w . . . Wahl Boetticher