You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

288 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
25
.
August
Strafsache
Bankrotts
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
August
gemäß
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
1
.
Dezember
Feststellungen
aufgehoben
.
Sache
wird
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
Fällen
Bankrotts
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilt
Feststellung
§
Abs.
getroffen
.
Revision
Angeklagten
hat
Sachrüge
Erfolg
.
1
.
Feststellungen
tragen
Schluss
Kammer
Angeklagte
habe
Sinne
§
Abs.
StGB
Auszahlungen
Höhe
je
Euro
jeweils
Zahlungsunfähigkeit
GmbH
herbeigeführt
.
enthalten
Feststellungen
Rechenwerk
Auswirkungen
Abflüsse
Zahlungsunfähigkeit
später
Insolvenz
geratenen
GmbH
konkret
belegt
noch
kann
Urteilsgründen
Übrigen
entnommen
werden
.
Gegenteil
stellt
Kammer
anderer
Stelle
ausgekehrten
Beträgen
Mio.
Euro
unmittelbar
wieder
Gesellschaft
zurückgeflossen
sind
.
2
.
Beweiswürdigung
hält
Hinsicht
revisionsrechtlicher
Überprüfung
stand
:
Generalbundesanwalt
Zuschrift
Einzelnen
zutreffend
ausgeführt
hat
genügt
Urteil
Anforderungen
Rechtsprechung
Darstellung
Beweiswürdigung
.
zusammenfassende
Beweiswürdigung
vorzunehmen
dokumentiert
Urteil
lediglich
Beweisaufnahme
Angaben
Angeklagten
Aussagen
Zeugen
Inhalt
Urkunden
mitgeteilt
werden
.
fehlt
insbesondere
Auseinandersetzung
umfangreichen
Einlassung
Angeklagten
.
hat
Reihe
entlastender
Gesichtspunkte
vorgebracht
Kammer
Rahmen
Beweiswürdigung
aufgegriffen
sonst
abgehandelt
werden
.
Feststellung
drohenden
Zahlungsunfähigkeit
ist
rechtsfehlerfrei
beweiswürdigend
belegt
.
Fällen
vorliegenden
verlangt
Rechtsprechung
stichtagsbezogene
Gegenüberstellung
fälligen
Verbindlichkeiten
einerseits
Tilgung
vorhandenen
kurzfristig
herbeizuschaffenden
Mittel
andererseits
Bewertung
sog.
wirtschaftskriminalistischer
Anzeichen
vgl.
nur
Senat
Beschluss
21
.
August
NStZ
.
Wird
Gegenüberstellung
gewählt
muss
Darstellung
Liquiditätslage
ausgewählten
Stichtagen
so
aussagekräftig
sein
Revisionsgericht
Kontrolle
möglich
ist
Landgericht
zutreffenden
Voraussetzungen
ausgegangen
nachvollziehbaren
Rechenweg
gewählt
hat
Beschluss
10
.
Februar
.
Vorliegend
korrespondiert
Feststellung
Zahlungsunfähigkeit
lediglich
Angaben
Zeugen
Rechtsanwalt
Hirte
nur
Ergebnis
Unterdeckungsquote
verschiedenen
Stichtagen
berichtet
hat
S.
.
sachverständige
Zeugin
hingegen
Sachbearbeiterin
Buchprüfung
Landeskriminalamt
konnte
mangelhaften
Buchhaltung
hier
entscheidenden
Stichtagen
Liquiditätsstatus
berechnen
S.
.
konkrete
stichtagsbezogene
Gegenüberstellung
o.g.
Sinne
fehlt
mithin
.
Raum
Jäger
Mosbacher