BESCHLUSS 25 . August Strafsache Bankrotts ECLI : : 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . August gemäß Abs. beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 1 . Dezember Feststellungen aufgehoben . Sache wird neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Wirtschaftsstrafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten Fällen Bankrotts Gesamtfreiheitsstrafe Jahren verurteilt Feststellung § Abs. getroffen . Revision Angeklagten hat Sachrüge Erfolg . 1 . Feststellungen tragen Schluss Kammer Angeklagte habe Sinne § Abs. StGB Auszahlungen Höhe je Euro jeweils Zahlungsunfähigkeit GmbH herbeigeführt . enthalten Feststellungen Rechenwerk Auswirkungen Abflüsse Zahlungsunfähigkeit später Insolvenz geratenen GmbH konkret belegt noch kann Urteilsgründen Übrigen entnommen werden . Gegenteil stellt Kammer anderer Stelle ausgekehrten Beträgen Mio. Euro unmittelbar wieder Gesellschaft zurückgeflossen sind . 2 . Beweiswürdigung hält Hinsicht revisionsrechtlicher Überprüfung stand : Generalbundesanwalt Zuschrift Einzelnen zutreffend ausgeführt hat genügt Urteil Anforderungen Rechtsprechung Darstellung Beweiswürdigung . zusammenfassende Beweiswürdigung vorzunehmen dokumentiert Urteil lediglich Beweisaufnahme Angaben Angeklagten Aussagen Zeugen Inhalt Urkunden mitgeteilt werden . fehlt insbesondere Auseinandersetzung umfangreichen Einlassung Angeklagten . hat Reihe entlastender Gesichtspunkte vorgebracht Kammer Rahmen Beweiswürdigung aufgegriffen sonst abgehandelt werden . Feststellung drohenden Zahlungsunfähigkeit ist rechtsfehlerfrei beweiswürdigend belegt . Fällen vorliegenden verlangt Rechtsprechung stichtagsbezogene Gegenüberstellung fälligen Verbindlichkeiten einerseits Tilgung vorhandenen kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits Bewertung sog. wirtschaftskriminalistischer Anzeichen vgl. nur Senat Beschluss 21 . August NStZ . Wird Gegenüberstellung gewählt muss Darstellung Liquiditätslage ausgewählten Stichtagen so aussagekräftig sein Revisionsgericht Kontrolle möglich ist Landgericht zutreffenden Voraussetzungen ausgegangen nachvollziehbaren Rechenweg gewählt hat Beschluss 10 . Februar . Vorliegend korrespondiert Feststellung Zahlungsunfähigkeit lediglich Angaben Zeugen Rechtsanwalt Hirte nur Ergebnis Unterdeckungsquote verschiedenen Stichtagen berichtet hat S. . sachverständige Zeugin hingegen Sachbearbeiterin Buchprüfung Landeskriminalamt konnte mangelhaften Buchhaltung hier entscheidenden Stichtagen Liquiditätsstatus berechnen S. . konkrete stichtagsbezogene Gegenüberstellung o.g. Sinne fehlt mithin . Raum Jäger Mosbacher