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333 lines
2.8 KiB

BESCHLUSS
19
.
Februar
Strafsache
Betrugs
hier
:
Anhörungsrügen
ECLI
:
:
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
Februar
beschlossen
:
Anhörungsrügen
Verurteilten
Beschluss
Senats
26
Juli
werden
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
1
.
Senat
hat
Revision
Verurteilten
Urteil
Landgerichts
8
.
Dezember
gemäß
§
Abs.
verworfen
.
wendet
Verurteilte
zahlreichen
Einwendungen
teils
Bezugnahme
§
356a
Anhörungsrüge
gekennzeichnet
sind
teils
aber
auch
Entscheidungen
anderer
Gerichte
Bundesgerichtshofs
beziehen
.
2
.
Anhörungsrügen
§
356a
sind
Berücksichtigung
sämtlicher
Sache
Verurteilten
eingereichten
Schreiben
falls
unbegründet
.
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
liegt
.
Verurteilte
Verletzung
Anspruchs
rechtliches
Gehör
Töchter
geltend
macht
kommt
Gehörsverletzung
Senat
vornherein
Betracht
.
Töchter
Verurteilten
waren
ursprünglich
Drittbeteiligte
Verfahren
beteiligt
.
Landgericht
hat
insoweit
jeweils
festgestellt
Drittbeteiligte
§
Abs.
StGB
Einzelnen
bezeichnete
Überweisungen
Verurteilten
erhalten
haben
sog.
Verschiebungsfälle
Wertersatzverfall
aber
entgegenstehender
Ansprüche
Verletzter
§
Abs.
Satz
StGB
§
111i
Abs.
jeweils
angeordnet
werden
kann
.
Rechtsmittel
Drittbeteiligten
waren
eingelegt
worden
.
bereits
eingetretener
Rechtskraft
waren
Revisionsverfahren
mehr
beteiligt
.
Senat
hat
Entscheidung
Übrigen
Nachteil
Verurteilten
Tatsachen
Beweisergebnisse
verwertet
gehört
worden
ist
noch
hat
berücksichtigendes
entscheidungserhebliches
Vorbringen
Verurteilten
übergangen
sonstiger
Weise
Anspruch
rechtliches
Gehör
verletzt
.
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
ergibt
auch
Senat
Revision
Verurteilten
Begründung
§
Abs.
verworfen
hat
.
Begründung
bedurfte
hier
einstimmig
gemäß
§
Abs.
StPO
ergangenen
Entscheidung
.
Grundgesetz
gebietet
letztinstanzlichen
Entscheidungen
regelmäßig
Begründung
vgl.
nur
BVerfG
Kammer
Beschluss
30
.
Juni
.
Auch
Gewährleistungen
Europäischen
Menschenrechtskonvention
verlangen
Begründung
Entscheidung
Revisionsgerichts
Entscheidung
13
.
Februar
EuGRZ
276
;
siehe
auch
Beschluss
12
November
.
grundsätzlich
ist
auszugehen
Gerichte
entgegengenommene
Beteiligtenvorbringen
Kenntnis
genommen
Erwägung
gezogen
haben
vgl.
BVerfG
aaO
.
Vortrag
Verurteilten
Begründung
Anhörungsrügen
Bundesgerichtshof
zugegangenen
Schreiben
Verurteilten
überhaupt
Revision
betreffenden
Beschluss
Senats
betreffen
erschöpft
letztlich
Wiederholung
Vertiefung
Revisionsvorbringens
.
Anhörungsrüge
dient
Revisionsgericht
veranlassen
Revisionsvorbringen
nochmals
überprüfen
vgl.
19
November
.
Kern
enthalten
neuerlichen
Ausführungen
Verurteilten
Vorwurf
Senat
habe
Sache
fehlerhaft
entschieden
.
Vorbringen
kann
aber
Rahmen
§
356a
gehört
werden
vgl.
aaO
.
3
.
Kostenentscheidung
folgt
entsprechenden
Anwendung
§
Abs.
vgl.
Beschluss
13
.
März
.
.
Raum
Radtke