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81 lines
734 B

BESCHLUSS
8
.
Mai
Strafsache
versuchten
Totschlags
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Mai
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
7
.
Dezember
wird
Maßgabe
unbegründet
verworfen
Tateinheit
versuchtem
Totschlag
erfolgte
Verurteilung
versuchten
Wohnungseinbruchsdiebstahls
gefährlicher
Körperverletzung
Tateinheit
versuchtem
schweren
Raub
erfolgte
Verurteilung
Körperverletzung
entfallen
Taten
verjährt
sind
.
Schuldspruchberichtigung
lässt
Strafausspruch
unberührt
Senat
ausschließen
kann
Strafkammer
geringere
Einzelstrafen
verhängt
hätte
zumal
auch
verjährte
Taten
straferschwerend
gewertet
werden
können
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Boetticher
Hebenstreit