BESCHLUSS 8 . Mai Strafsache versuchten Totschlags 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . Mai gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 7 . Dezember wird Maßgabe unbegründet verworfen Tateinheit versuchtem Totschlag erfolgte Verurteilung versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls gefährlicher Körperverletzung Tateinheit versuchtem schweren Raub erfolgte Verurteilung Körperverletzung entfallen Taten verjährt sind . Schuldspruchberichtigung lässt Strafausspruch unberührt Senat ausschließen kann Strafkammer geringere Einzelstrafen verhängt hätte zumal auch verjährte Taten straferschwerend gewertet werden können . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Boetticher Hebenstreit