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436 lines
3.3 KiB

BESCHLUSS
2
.
April
Strafsache
schwerer
räuberischer
Erpressung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
2
.
April
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
Urteil
Landgerichts
8
.
Oktober
wird
Maßgabe
verworfen
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
entfällt
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagten
schwerer
räuberischer
Erpressung
Fällen
Fall
Tateinheit
fahrlässiger
Körperverletzung
versuchter
schwerer
räuberischer
Erpressung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
.
Weiter
hat
Unterbringung
Entziehungsanstalt
angeordnet
bestimmt
Jahre
Monate
Maßregel
vollstrecken
sind
.
Urteil
hat
Angeklagte
Revision
eingelegt
Verletzung
materiellen
Rechts
rügt
.
Rechtsmittel
hat
Sachrüge
Erfolg
Maßregel
§
StGB
angeordnet
wurde
;
hat
entfallen
.
übrigen
ist
Revision
unbegründet
Sinne
§
Abs.
.
II
.
Maßregelausspruch
war
aufzuheben
.
1
.
Anordnung
Unterbringung
Angeklagten
Entziehungsanstalt
Tatrichter
erweist
rechtsfehlerhaft
.
Landgericht
hat
bereits
festgestellt
Angeklagte
Hang
hat
berauschende
Mittel
Übermaß
nehmen
.
Konsumgewohnheiten
Angeklagten
teilt
Landgericht
lediglich
folgendes
:
"
Angeklagte
kam
erstmals
Jahren
Ferienreise
Drogen
Berührung
.
wurde
dann
heroinabhängig
lebte
dann
längere
Zeit
clean
.
kam
dann
Jahre
wieder
Heroin
Berührung
etwa
Gramm
Tag
konsumierte
S.
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
Hang
auszugehen
eingewurzelte
psychische
Disposition
zurückgehende
Übung
erworbene
intensive
Neigung
besteht
immer
wieder
Rauschmittel
konsumieren
Neigung
noch
Grad
physischer
Abhängigkeit
erreicht
haben
muß
vgl.
nur
BGHSt
StGB
§
Abs.
Hang
;
Körner
BtMG
5
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Hanack
11
.
Aufl
.
Rdn
.
.
.
.
"
Übermaß
"
bedeutet
Täter
berauschende
Mittel
Umfang
nimmt
Gesundheit
Leistungsfähigkeit
erheblich
beeinträchtigt
wird
Körner
aaO
;
.
m.w
.
.
.
Tendenz
telmißbrauch
Depravation
erhebliche
Persönlichkeitsstörung
reicht
StGB
Nichtanordnung
.
Maßstab
lag
Landgericht
getroffenen
Feststellungen
Angeklagten
Hang
.
.
StGB
vgl.
Tröndle/
StGB
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
fehlt
auch
erforderliche
symptomatische
Zusammenhang
Tat
Hang
.
Zustand
Angeklagten
8
.
14
.
29
November
Angeklagten
begangenen
Banküberfällen
teilt
Urteil
Angeklagte
habe
Zeitraum
Juni
November
"
regelmäßig
Eigenkonsum
Weitergabe
"
Heroin
Kredit
anderweitig
verfolgten
worben
;
sei
aber
Lage
gewesen
Schulden
begleichen
.
habe
Angeklagten
vorgeschlagen
Geld
Banküberfall
verschaffen
habe
Anfang
Oktober
scharfe
geladene
Schußwaffe
ausgehändigt
S.
.
Feststellungen
insbesondere
Art
Weise
Ausführung
Taten
belegen
auch
Sachverständige
Opiatabhängigkeit
ausgegangen
ist
Angeklagte
Überfälle
Hangs
begangen
hat
.
2
.
Senat
kann
auch
ausschließen
neue
Verhandlung
Feststellungen
ergeben
könnte
anderes
Ergebnis
rechtfertigen
würden
.
erkennt
entsprechend
§
Abs.
Wegfall
Angeklagten
beschwerenden
vgl.
§
Abs.
Satz
Unterbringungsanordnung
.
rechtlich
ebenfalls
bedenkliche
Bestimmung
Vollstreckungsreihenfolge
wird
gegenstandslos
.
3
.
Teilerfolgs
Revision
hält
Senat
unbillig
Angeklagten
vollen
Rechtsmittelkosen
belasten
Abs.
.
ist
nämlich
erkennbar
Angeklagte
Urteil
angefochten
hätte
Unterbringung
abgesehen
worden
wäre
.
Hier
ist
vielmehr
so
Angeklagte
offenbar
Maßregelanordnung
angreifen
wollte
so
Erfolg
Rechtsmittels
sehr
gering
darstellt
.
Wahl
Hebenstreit
Boetticher