BESCHLUSS 2 . April Strafsache schwerer räuberischer Erpressung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 2 . April gemäß § Abs. beschlossen : Revision Angeklagten Urteil Landgerichts 8 . Oktober wird Maßgabe verworfen Unterbringung Angeklagten Entziehungsanstalt entfällt . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen . Gründe : Landgericht hat Angeklagten schwerer räuberischer Erpressung Fällen Fall Tateinheit fahrlässiger Körperverletzung versuchter schwerer räuberischer Erpressung Gesamtfreiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt . Weiter hat Unterbringung Entziehungsanstalt angeordnet bestimmt Jahre Monate Maßregel vollstrecken sind . Urteil hat Angeklagte Revision eingelegt Verletzung materiellen Rechts rügt . Rechtsmittel hat Sachrüge Erfolg Maßregel § StGB angeordnet wurde ; hat entfallen . übrigen ist Revision unbegründet Sinne § Abs. . II . Maßregelausspruch war aufzuheben . 1 . Anordnung Unterbringung Angeklagten Entziehungsanstalt Tatrichter erweist rechtsfehlerhaft . Landgericht hat bereits festgestellt Angeklagte Hang hat berauschende Mittel Übermaß nehmen . Konsumgewohnheiten Angeklagten teilt Landgericht lediglich folgendes : " Angeklagte kam erstmals Jahren Ferienreise Drogen Berührung . wurde dann heroinabhängig lebte dann längere Zeit clean . kam dann Jahre wieder Heroin Berührung etwa Gramm Tag konsumierte S. . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist Hang auszugehen eingewurzelte psychische Disposition zurückgehende Übung erworbene intensive Neigung besteht immer wieder Rauschmittel konsumieren Neigung noch Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muß vgl. nur BGHSt StGB § Abs. Hang ; Körner BtMG 5 . Aufl . § Rdn . ; Hanack 11 . Aufl . Rdn . . . . " Übermaß " bedeutet Täter berauschende Mittel Umfang nimmt Gesundheit Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird Körner aaO ; . m.w . . . Tendenz telmißbrauch Depravation erhebliche Persönlichkeitsstörung reicht StGB Nichtanordnung . Maßstab lag Landgericht getroffenen Feststellungen Angeklagten Hang . . StGB vgl. Tröndle/ StGB . Aufl . § Rdn . . fehlt auch erforderliche symptomatische Zusammenhang Tat Hang . Zustand Angeklagten 8 . 14 . 29 November Angeklagten begangenen Banküberfällen teilt Urteil Angeklagte habe Zeitraum Juni November " regelmäßig Eigenkonsum Weitergabe " Heroin Kredit anderweitig verfolgten worben ; sei aber Lage gewesen Schulden begleichen . habe Angeklagten vorgeschlagen Geld Banküberfall verschaffen habe Anfang Oktober scharfe geladene Schußwaffe ausgehändigt S. . Feststellungen insbesondere Art Weise Ausführung Taten belegen auch Sachverständige Opiatabhängigkeit ausgegangen ist Angeklagte Überfälle Hangs begangen hat . 2 . Senat kann auch ausschließen neue Verhandlung Feststellungen ergeben könnte anderes Ergebnis rechtfertigen würden . erkennt entsprechend § Abs. Wegfall Angeklagten beschwerenden vgl. § Abs. Satz Unterbringungsanordnung . rechtlich ebenfalls bedenkliche Bestimmung Vollstreckungsreihenfolge wird gegenstandslos . 3 . Teilerfolgs Revision hält Senat unbillig Angeklagten vollen Rechtsmittelkosen belasten Abs. . ist nämlich erkennbar Angeklagte Urteil angefochten hätte Unterbringung abgesehen worden wäre . Hier ist vielmehr so Angeklagte offenbar Maßregelanordnung angreifen wollte so Erfolg Rechtsmittels sehr gering darstellt . Wahl Hebenstreit Boetticher