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373 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
21
.
März
Strafsache
gefährlicher
Körperverletzung
u.a.
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
März
beschlossen
:
Revision
Angeklagten
wird
Urteil
Landgerichts
9
.
Dezember
aufgehoben
Angeklagten
Strafaussetzung
Bewährung
versagt
worden
ist
getroffenen
Feststellungen
.
weitergehende
Revision
wird
verworfen
.
Tenor
schriftlichen
Urteilsgründe
wird
folgt
ergänzt
:
Fahrerlaubnis
wird
Angeklagten
entzogen
Führerschein
wird
eingezogen
Verwaltungsbehörde
darf
Ablauf
noch
Monaten
neue
Fahrerlaubnis
erteilen
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuer
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsmittels
andere
Strafkammer
Landgerichts
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
Angeklagte
Diebstahls
Nötigung
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahr
Monaten
verurteilt
.
Rechtsmittel
Angeklagten
hat
Erfolg
Strafaussetzung
Bewährung
versagt
worden
ist
;
Übrigen
ist
Sinne
§
Abs.
unbegründet
.
Verurteilung
lag
Nötigung
Ladendiebstahl
Waren
insbesondere
Katzenfutter
Wert
Grunde
.
72-jährige
Angeklagte
war
schon
mehrfach
vergleichbarer
Vorkommnisse
Bewährungsfreiheitsstrafen
geahndet
worden
hat
Tat
Bewährungszeit
begangen
.
war
zuletzt
25
.
Februar
zweier
Diebstähle
Verbrauchermarkt
Freiheitsstrafe
Monaten
verurteilt
worden
Vollstreckung
3
.
März
Bewährung
ausgesetzt
worden
war
.
entspricht
nunmehr
Diebstahl
verhängte
Einzelstrafe
Jahr
Monaten
noch
Unrechtsund
Schuldgehalt
festgestellten
Tat
.
ist
unvertretbar
hoch
löst
noch
oben
Bestimmung
gerechten
Schuldausgleichs
vgl.
Beschluss
26
.
März
StGB
Abs.
Strafhöhe
.
Landgericht
hat
Frage
Vollzug
Angeklagte
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
gemäß
§
StGB
Bewährung
ausgesetzt
werden
kann
Urteilsgründen
erörtert
.
verstieß
schon
Abs.
Satz
Verteidiger
Antrag
gestellt
hatte
Bewährung
erkennen
.
sachlich-rechtlichen
Gründen
sind
Urteilsausführungen
Strafaussetzung
erforderlich
Erörterung
Frage
Grundlage
revisionsrechtliche
Nachprüfung
geboten
erscheint
vgl.
Beschlüsse
5
.
März
;
6
.
März
.
.
war
hier
Fall
.
Zwar
muss
materiell-rechtlicher
Sicht
Frage
Aussetzung
Vollzugs
verhängten
Freiheitsstrafe
Bewährung
Urteilsgründen
zwingend
ausdrücklich
erörtert
werden
Feststellungen
Strafaussetzung
völlig
fern
liegt
.
Straftat
Bewährungszeit
zeigt
schon
frühere
Prognose
falsch
war
.
Dennoch
schließt
Bewährungsbruch
günstige
Prognose
vorneherein
.
Hat
Täter
etwa
erstmals
Freiheitsentzug
erlitten
kann
so
beeindruckt
haben
Prognose
nunmehr
günstig
ist
vgl.
Gemmeren
Praxis
Strafzumessung
4
.
Aufl
.
.
.
Sache
war
Angeklagte
11
November
9
.
Dezember
erstmals
Haft
§
Abs.
Justizvollzugsanstalt
.
lag
hier
Aussetzung
Vollstreckung
verhängten
Gesamtfreiheitsstrafe
Bewährung
so
fern
Gesamtwürdigung
wesentlichen
Umstände
Hinblick
Angeklagten
stellende
Kriminalprognose
§
Abs.
StGB
Vorliegen
besonderer
Umstände
Sinne
§
Abs.
StGB
verzichtet
werden
konnte
.
Passus
Fahrerlaubnisentziehung
wurde
Tenor
schriftlichen
Urteilsgründe
aufgenommen
.
handelt
aber
lediglich
offensichtliches
Schreibversehen
Urteilsgründen
verkündeten
Urteil
Sitzungsniederschrift
entnehmen
ist
.
Wahl
Hebenstreit
Rothfuß