BESCHLUSS 21 . März Strafsache gefährlicher Körperverletzung u.a. 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . März beschlossen : Revision Angeklagten wird Urteil Landgerichts 9 . Dezember aufgehoben Angeklagten Strafaussetzung Bewährung versagt worden ist getroffenen Feststellungen . weitergehende Revision wird verworfen . Tenor schriftlichen Urteilsgründe wird folgt ergänzt : Fahrerlaubnis wird Angeklagten entzogen Führerschein wird eingezogen Verwaltungsbehörde darf Ablauf noch Monaten neue Fahrerlaubnis erteilen . Umfang Aufhebung wird Sache neuer Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsmittels andere Strafkammer Landgerichts zurückverwiesen . Gründe : Landgericht hat Angeklagte Diebstahls Nötigung Tateinheit gefährlicher Körperverletzung Gesamtfreiheitsstrafe Jahr Monaten verurteilt . Rechtsmittel Angeklagten hat Erfolg Strafaussetzung Bewährung versagt worden ist ; Übrigen ist Sinne § Abs. unbegründet . Verurteilung lag Nötigung Ladendiebstahl Waren insbesondere Katzenfutter Wert € Grunde . 72-jährige Angeklagte war schon mehrfach vergleichbarer Vorkommnisse Bewährungsfreiheitsstrafen geahndet worden hat Tat Bewährungszeit begangen . war zuletzt 25 . Februar zweier Diebstähle Verbrauchermarkt Freiheitsstrafe Monaten verurteilt worden Vollstreckung 3 . März Bewährung ausgesetzt worden war . entspricht nunmehr Diebstahl verhängte Einzelstrafe Jahr Monaten noch Unrechtsund Schuldgehalt festgestellten Tat . ist unvertretbar hoch löst noch oben Bestimmung gerechten Schuldausgleichs vgl. Beschluss 26 . März StGB Abs. Strafhöhe . Landgericht hat Frage Vollzug Angeklagte verhängten Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § StGB Bewährung ausgesetzt werden kann Urteilsgründen erörtert . verstieß schon Abs. Satz Verteidiger Antrag gestellt hatte Bewährung erkennen . sachlich-rechtlichen Gründen sind Urteilsausführungen Strafaussetzung erforderlich Erörterung Frage Grundlage revisionsrechtliche Nachprüfung geboten erscheint vgl. Beschlüsse 5 . März ; 6 . März . . war hier Fall . Zwar muss materiell-rechtlicher Sicht Frage Aussetzung Vollzugs verhängten Freiheitsstrafe Bewährung Urteilsgründen zwingend ausdrücklich erörtert werden Feststellungen Strafaussetzung völlig fern liegt . Straftat Bewährungszeit zeigt schon frühere Prognose falsch war . Dennoch schließt Bewährungsbruch günstige Prognose vorneherein . Hat Täter etwa erstmals Freiheitsentzug erlitten kann so beeindruckt haben Prognose nunmehr günstig ist vgl. Gemmeren Praxis Strafzumessung 4 . Aufl . . . Sache war Angeklagte 11 November 9 . Dezember erstmals Haft § Abs. Justizvollzugsanstalt . lag hier Aussetzung Vollstreckung verhängten Gesamtfreiheitsstrafe Bewährung so fern Gesamtwürdigung wesentlichen Umstände Hinblick Angeklagten stellende Kriminalprognose § Abs. StGB Vorliegen besonderer Umstände Sinne § Abs. StGB verzichtet werden konnte . Passus Fahrerlaubnisentziehung wurde Tenor schriftlichen Urteilsgründe aufgenommen . handelt aber lediglich offensichtliches Schreibversehen Urteilsgründen verkündeten Urteil Sitzungsniederschrift entnehmen ist . Wahl Hebenstreit Rothfuß