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101 lines
763 B

BESCHLUSS
2/09
21
.
Januar
Strafsache
schweren
Raubes
u.a.
hier
:
Anfragebeschluss
2
.
Strafsenats
29
.
Oktober
.
V.m
.
Anfrageschreiben
Senatsvorsitzenden
2
.
Januar
StR
1
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
21
.
Januar
beschlossen
:
beabsichtigte
Entscheidung
widerspricht
Rechtsprechung
Senats
.
Gründe
:
2
.
Strafsenat
beabsichtigt
entscheiden
"
Härteausgleich
Fällen
gewähren
ist
nachträgliche
Gesamtstrafenbildung
Strafen
ausländischen
Verurteilungen
vorgenommen
werden
kann
"
.
Begründung
zugrunde
liegenden
Beschlusses
29
.
Oktober
StR
soll
nur
Fälle
gelten
gemeinsame
Aburteilung
Taten
allenfalls
theoretisch
§
Abs.
Nr.
StGB
möglich
gewesen
wäre
.
Insoweit
steht
Rechtsprechung
1
.
Strafsenats
beabsichtigten
Entscheidung
.
Hebenstreit
Jäger