BESCHLUSS 2/09 21 . Januar Strafsache schweren Raubes u.a. hier : Anfragebeschluss 2 . Strafsenats 29 . Oktober . V.m . Anfrageschreiben Senatsvorsitzenden 2 . Januar StR 1 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 21 . Januar beschlossen : beabsichtigte Entscheidung widerspricht Rechtsprechung Senats . Gründe : 2 . Strafsenat beabsichtigt entscheiden " Härteausgleich Fällen gewähren ist nachträgliche Gesamtstrafenbildung Strafen ausländischen Verurteilungen vorgenommen werden kann " . Begründung zugrunde liegenden Beschlusses 29 . Oktober StR soll nur Fälle gelten gemeinsame Aburteilung Taten allenfalls theoretisch § Abs. Nr. StGB möglich gewesen wäre . Insoweit steht Rechtsprechung 1 . Strafsenats beabsichtigten Entscheidung . Hebenstreit Jäger