You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

35 lines
3.4 KiB

<!doctype html public "-//W3C//DTD HTML 4.0 //EN">
<html>
<head>
<title>Richter am Bundesgerichtshof Walter Winkler im Ruhestand</title>
<meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
<meta name="generator" content="PMzuHTML v2">
<meta name="subject" content="Nr. 121 vom 31.08.07">
<meta name="" content="">
<meta name="LfdNr" content="121">
<meta name="Jahr" content="2007">
<meta name="Senat" content="">
<meta name="Aktenzeichen" content="">
<meta name="Datum" content="31.08.07">
<meta name="" content="31.08.07">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF" link="#FF0000" alink="#FF0000" vlink="#FF0000">
<h1>Bundesgerichtshof</h1>
<h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
<hr noshade size="1">
<p align="justify">Nr. 121/2007 </p>
<p><div align="center"><b><font size="+2">Richter am Bundesgerichtshof Walter Winkler im Ruhestand </font></b></div></p>
<p align="justify">Richter am Bundesgerichtshof Walter Winkler wird mit Ablauf des 31. August 2007 in den Ruhestand treten. </p>
<p align="justify">Herr Winkler wurde am 19. August 1942 in Ansbach geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1970 trat er in den h&ouml;heren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. 1973 wurde er zum Richter am Landgericht Ansbach ernannt. Von 1977 bis 1980 war Herr Winkler als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss daran folgte seine Ernennung zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft N&uuml;rnberg-F&uuml;rth. 1984 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht N&uuml;rnberg bef&ouml;rdert. </p>
<p align="justify">Im Jahre 1991 wurde Herr Winkler zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und zun&auml;chst dem 2. Strafsenat, dann - ab 1992 - dem 3. Strafsenat zugewiesen, dem er bis heute, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender, angeh&ouml;rt. F&uuml;r den 3.&nbsp;Strafsenat war er zudem als stellvertretendes Mitglied, sp&auml;ter als ordentliches Mitglied in den Gro&szlig;en Senat f&uuml;r Strafsachen entsandt. </p>
<p align="justify">Dem 3. Strafsenat sind unter anderem die Staatsschutzstrafsachen zugewiesen. Herr Winkler ist das auf diesem Rechtsgebiet erfahrenste Mitglied des 3. Strafsenats. Aus seiner Feder stammen wichtige Grundsatzentscheidungen zu den &sect;&sect; 129, 129&nbsp;a StGB in den sog. PKK-Verfahren. Ma&szlig;geblich mitgewirkt hat er ferner an dem Urteil vom 15. M&auml;rz 2007 (3 StR 486/06), nach dem das Vertreiben von Aufklebern, Ansteckern und &auml;hnlichen Gegenst&auml;nden, auf denen ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet ist, kein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen i. S. des &sect;&nbsp;86 a StGB ist. </p>
<p align="justify">Herr Winkler war mehrere Jahre Mitglied des Pr&auml;sidiums und des Pr&auml;sidialrats. Er hat ferner f&uuml;r eine Reihe von Jahren die Aufgaben eines Geheimschutzbeauftragten des Bundesgerichtshofs wahrgenommen. </p>
<p align="justify">Au&szlig;erhalb der richterlichen T&auml;tigkeit ist Herr Winkler vor allem auf dem Gebiet des Bet&auml;ubungsmittelstrafrechts als Verfasser von Rechtsprechungs&uuml;bersichten und als Referent hervorgetreten. </p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 31. August 2007 </p>
<p><font size="-1">
Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
76125 Karlsruhe<br>
Telefon (0721) 159-5013<br>
Telefax (0721) 159-5501</font></p>
</body>
</html>