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- <title>Richter am Bundesgerichtshof Walter Winkler im Ruhestand</title>
- <meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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- <h1>Bundesgerichtshof</h1>
- <h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
- <hr noshade size="1">
- <p align="justify">Nr. 121/2007 </p>
- <p><div align="center"><b><font size="+2">Richter am Bundesgerichtshof Walter Winkler im Ruhestand </font></b></div></p>
- <p align="justify">Richter am Bundesgerichtshof Walter Winkler wird mit Ablauf des 31. August 2007 in den Ruhestand treten. </p>
- <p align="justify">Herr Winkler wurde am 19. August 1942 in Ansbach geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1970 trat er in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. 1973 wurde er zum Richter am Landgericht Ansbach ernannt. Von 1977 bis 1980 war Herr Winkler als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Anschluss daran folgte seine Ernennung zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. 1984 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg befördert. </p>
- <p align="justify">Im Jahre 1991 wurde Herr Winkler zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und zunächst dem 2. Strafsenat, dann - ab 1992 - dem 3. Strafsenat zugewiesen, dem er bis heute, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender, angehört. Für den 3. Strafsenat war er zudem als stellvertretendes Mitglied, später als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. </p>
- <p align="justify">Dem 3. Strafsenat sind unter anderem die Staatsschutzstrafsachen zugewiesen. Herr Winkler ist das auf diesem Rechtsgebiet erfahrenste Mitglied des 3. Strafsenats. Aus seiner Feder stammen wichtige Grundsatzentscheidungen zu den §§ 129, 129 a StGB in den sog. PKK-Verfahren. Maßgeblich mitgewirkt hat er ferner an dem Urteil vom 15. März 2007 (3 StR 486/06), nach dem das Vertreiben von Aufklebern, Ansteckern und ähnlichen Gegenständen, auf denen ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet ist, kein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen i. S. des § 86 a StGB ist. </p>
- <p align="justify">Herr Winkler war mehrere Jahre Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats. Er hat ferner für eine Reihe von Jahren die Aufgaben eines Geheimschutzbeauftragten des Bundesgerichtshofs wahrgenommen. </p>
- <p align="justify">Außerhalb der richterlichen Tätigkeit ist Herr Winkler vor allem auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts als Verfasser von Rechtsprechungsübersichten und als Referent hervorgetreten. </p>
- <p align="justify">Karlsruhe, den 31. August 2007 </p>
- <p><font size="-1">
- Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
- 76125 Karlsruhe<br>
- Telefon (0721) 159-5013<br>
- Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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