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<TITLE>3. Strafsenat: Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in Hotelkomplex in Niedersachsen rechtskräftig</TITLE>
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<META NAME="subject" CONTENT="Nr. 105 vom 18.09.03">
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<META NAME="Jahr" CONTENT="2003">
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<META NAME="Aktenzeichen" CONTENT="3 StR 17/03">
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<META NAME="Datum" CONTENT="18.09.2003">
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<META NAME="Entscheidungsdatum" CONTENT="14.08.2003">
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<FONT SIZE=1><P ALIGN="JUSTIFY"></P>
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</FONT><FONT SIZE=6><P ALIGN="JUSTIFY">	Bundesgerichtshof<BR>
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</FONT><FONT SIZE=5>	</FONT><FONT SIZE=4>Mitteilung der Pressestelle</P>
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</FONT><FONT SIZE=1><P ALIGN="JUSTIFY"></P>
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</FONT><FONT FACE="Arial"><P ALIGN="JUSTIFY">Nr. 105/2003</P>
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<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
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<U><P ALIGN="JUSTIFY"> </P>
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</U></FONT><B><FONT FACE="Arial" SIZE=4><P ALIGN="CENTER">Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeiführens einer Gasexplosion in Hotelkomplex in Niedersachsen rechtskräftig</P>
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</B></FONT><U><FONT FACE="Arial"><P ALIGN="JUSTIFY"></P>
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</U><P ALIGN="JUSTIFY">Das Landgericht Verden hat den Gastwirt P. wegen dreifachen Mordes, dreifachen Mordversuchs, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge und besonders schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Gegen seinen Küchenhelfer O. hat es wegen Beihilfe zu diesen Delikten eine Jugendstrafe von sechs Jahren verhängt. </P>
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<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
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<P ALIGN="JUSTIFY">Die Jugendkammer hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Der Gastwirt P. hat in der Ortsmitte von T. einen Gastronomiekomplex mit Hotel, Restaurant und Bar betrieben. Da er erheblich überschuldet war und die Einnahmen die laufenden Kosten bei weitem nicht abdeckten, entschloß er sich im Sommer 2000, den hoch versicherten Komplex zu zerstören, um an die Versicherungssumme zu gelangen. Zur Durchführung des Planes gewann er den Küchenhelfer O., der bei ihm aushilfsweise arbeitete. Er selbst flog vor der Tat in seine Heimat nach Griechenland, um ein Alibi vorweisen zu können. Der Küchenhelfer O. sowie ein oder zwei Mitbeteiligte schraubten in der Nacht zum 24. Juli 2000 im Keller des Gebäudekomplexes die Gasleitungen auf und schütteten in einem nicht unterkellerten Anbau Dieselkraftstoff als Brandbeschleuniger aus. Der Gastwirt P. stand in der Tatnacht in ständigem telefonischem Kontakt mit O. Er hatte auch vor seinem Abflug dafür gesorgt, daß sich in dem Gebäude nachts kein Personal aufhielt. Dagegen wußte er ebenso wie O., daß in den Hotelzimmern sechs Gäste übernachteten; deren Tod nahmen beide in Kauf. Durch einen Schaltfunken der Bierkühlanlage wurde das zündfähige Gemisch zur Explosion gebracht. Diese hatte ein so verheerendes Ausmaß, daß nicht nur das Haupthaus zerstört und der ganze Komplex in Brand gesetzt wurde, sondern auch in der Nachbarschaft mehrere Häuser schwer beschädigt wurden. Von den im Hotel schlafenden Gästen wurden vier verschüttet und dabei drei getötet und eine Frau schwer verletzt. Zwei vom Explosionszentrum weiter entfernt einquartierte Gäste kamen mit dem Schrecken davon und konnten von der Feuerwehr gerettet werden. </P>
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<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
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<P ALIGN="JUSTIFY">Das Landgericht hat sich in einem langwierigen Indizienprozeß von der Schuld der die Tat bestreitenden Angeklagten überzeugt. Gegen ihre Verurteilung haben beide Angeklagte Revision eingelegt. Da die Überprüfung des Urteils durch den Senat keinen Rechtsfehler ergeben hat, wurden die Rechtsmittel als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Verden rechtskräftig.</P>
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<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
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<P ALIGN="JUSTIFY">Beschluß vom 14. August 2003 – 3 StR 17/03</P>
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<P ALIGN="JUSTIFY">Karlsruhe, den 18. September 2003</P>
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</FONT><FONT SIZE=2><P>	</FONT><FONT SIZE=1>Pressestelle des Bundesgerichtshofs</P>
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<P>	76125 Karlsruhe</P>
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<P>	Telefon (0721) 159-5013</P>
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<P>	Telefax (0721) 159-5501</P>
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</FONT><FONT FACE="Arial"><P ALIGN="JUSTIFY"></P></FONT></BODY>
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