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<TITLE>3. Strafsenat: Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeif&uuml;hrens einer Gasexplosion in Hotelkomplex in Niedersachsen rechtskr&auml;ftig</TITLE>
<META NAME="subject" CONTENT="Nr. 105 vom 18.09.03">
<META NAME="LfdNr" CONTENT="105">
<META NAME="Jahr" CONTENT="2003">
<META NAME="Senat" CONTENT="3. Strafsenat">
<META NAME="Aktenzeichen" CONTENT="3 StR 17/03">
<META NAME="Datum" CONTENT="18.09.2003">
<META NAME="Entscheidungsdatum" CONTENT="14.08.2003">
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<FONT SIZE=1><P ALIGN="JUSTIFY"></P>
</FONT><FONT SIZE=6><P ALIGN="JUSTIFY">&#9;Bundesgerichtshof<BR>
</FONT><FONT SIZE=5>&#9;</FONT><FONT SIZE=4>Mitteilung der Pressestelle</P>
</FONT><FONT SIZE=1><P ALIGN="JUSTIFY"></P>
<P>&nbsp;</P>
<P>&nbsp;</P>
</FONT><FONT FACE="Arial"><P ALIGN="JUSTIFY">Nr. 105/2003</P>
<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
<U><P ALIGN="JUSTIFY">&nbsp;</P>
</U></FONT><B><FONT FACE="Arial" SIZE=4><P ALIGN="CENTER">Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und Herbeif&uuml;hrens einer Gasexplosion in Hotelkomplex in Niedersachsen rechtskr&auml;ftig</P>
</B></FONT><U><FONT FACE="Arial"><P ALIGN="JUSTIFY"></P>
</U><P ALIGN="JUSTIFY">Das Landgericht Verden hat den Gastwirt P. wegen dreifachen Mordes, dreifachen Mordversuchs, Herbeif&uuml;hrens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge und besonders schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Gegen seinen K&uuml;chenhelfer O. hat es wegen Beihilfe zu diesen Delikten eine Jugendstrafe von sechs Jahren verh&auml;ngt. </P>
<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
<P ALIGN="JUSTIFY">Die Jugendkammer hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Der Gastwirt P. hat in der Ortsmitte von T. einen Gastronomiekomplex mit Hotel, Restaurant und Bar betrieben. Da er erheblich &uuml;berschuldet war und die Einnahmen die laufenden Kosten bei weitem nicht abdeckten, entschlo&szlig; er sich im Sommer 2000, den hoch versicherten Komplex zu zerst&ouml;ren, um an die Versicherungssumme zu gelangen. Zur Durchf&uuml;hrung des Planes gewann er den K&uuml;chenhelfer O., der bei ihm aushilfsweise arbeitete. Er selbst flog vor der Tat in seine Heimat nach Griechenland, um ein Alibi vorweisen zu k&ouml;nnen. Der K&uuml;chenhelfer O. sowie ein oder zwei Mitbeteiligte schraubten in der Nacht zum 24. Juli 2000 im Keller des Geb&auml;udekomplexes die Gasleitungen auf und sch&uuml;tteten in einem nicht unterkellerten Anbau Dieselkraftstoff als Brandbeschleuniger aus. Der Gastwirt P. stand in der Tatnacht in st&auml;ndigem telefonischem Kontakt mit O. Er hatte auch vor seinem Abflug daf&uuml;r gesorgt, da&szlig; sich in dem Geb&auml;ude nachts kein Personal aufhielt. Dagegen wu&szlig;te er ebenso wie O., da&szlig; in den Hotelzimmern sechs G&auml;ste &uuml;bernachteten; deren Tod nahmen beide in Kauf. Durch einen Schaltfunken der Bierk&uuml;hlanlage wurde das z&uuml;ndf&auml;hige Gemisch zur Explosion gebracht. Diese hatte ein so verheerendes Ausma&szlig;, da&szlig; nicht nur das Haupthaus zerst&ouml;rt und der ganze Komplex in Brand gesetzt wurde, sondern auch in der Nachbarschaft mehrere H&auml;user schwer besch&auml;digt wurden. Von den im Hotel schlafenden G&auml;sten wurden vier versch&uuml;ttet und dabei drei get&ouml;tet und eine Frau schwer verletzt. Zwei vom Explosionszentrum weiter entfernt einquartierte G&auml;ste kamen mit dem Schrecken davon und konnten von der Feuerwehr gerettet werden. </P>
<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
<P ALIGN="JUSTIFY">Das Landgericht hat sich in einem langwierigen Indizienproze&szlig; von der Schuld der die Tat bestreitenden Angeklagten &uuml;berzeugt. Gegen ihre Verurteilung haben beide Angeklagte Revision eingelegt. Da die &Uuml;berpr&uuml;fung des Urteils durch den Senat keinen Rechtsfehler ergeben hat, wurden die Rechtsmittel als offensichtlich unbegr&uuml;ndet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Verden rechtskr&auml;ftig.</P>
<P ALIGN="JUSTIFY"></P>
<P ALIGN="JUSTIFY">Beschlu&szlig; vom 14. August 2003 – 3 StR 17/03</P>
<P ALIGN="JUSTIFY">Karlsruhe, den 18. September 2003</P>
</FONT><FONT SIZE=2><P>&#9;</FONT><FONT SIZE=1>Pressestelle des Bundesgerichtshofs</P>
<P>&#9;76125 Karlsruhe</P>
<P>&#9;Telefon (0721) 159-5013</P>
<P>&#9;Telefax (0721) 159-5501</P>
</FONT><FONT FACE="Arial"><P ALIGN="JUSTIFY"></P></FONT></BODY>
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