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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 4
- November
- Justizamtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- §
- vorübergehende
- Arbeitslosigkeit
- Unterhaltspflichtigen
- unterbricht
- "
- Unterhaltskette
- "
- Aufstockungsunterhalt
- auch
- dann
- Einkünfte
- Unterhaltspflichtigen
- Arbeitslosigkeit
- so
- weit
- absinken
- zeitweilig
- Unterschiedsbetrag
- mehr
- Einkommensrückgang
- beeinflussten
- vollen
- Unterhalt
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- anrechenbaren
- Einkünften
- Unterhaltsberechtigten
- ergibt
- .
- Urteil
- 4
- November
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 4
- November
- Vorsitzenden
- Richter
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- Botur
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 2
- .
- Zivilsenats
- Familiensenat
- Oberlandesgerichts
- 18
- .
- Dezember
- wird
- Kosten
- Klägers
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- streiten
- Revisionsverfahren
- noch
- Abänderung
- Prozessvergleichs
- nachehelichen
- Unterhalt
- Zeit
- Januar
- .
- Parteien
- haben
- Jahr
- Ehe
- geschlossen
- .
- Ehe
- sind
- Jahren
- geborene
- Söhne
- hervorgegangen
- .
- ältere
- Sohn
- ist
- Behinderung
- auswärtig
- untergebracht
- ;
- jüngere
- Sohn
- ist
- wirtschaftlich
- selbständig
- .
- Ehe
- Parteien
- wurde
- Jahr
- rechtskräftig
- geschieden
- .
- Rahmen
- Scheidungsfolgenvergleichs
- verpflichtete
- Kläger
- seinerzeit
- erwerbstätige
- Beklagte
- monatlichen
- nachehelichen
- Unterhalt
- Höhe
- DM
- entspricht
- €
- zahlen
- .
- Vergleich
- wurde
- Rahmen
- Jahre
- eingeleiteten
- Abänderungsverfahrens
- 27
- .
- Oktober
- geschlossenen
- Vergleich
- abgeändert
- .
- verpflichtete
- Kläger
- Beklagten
- monatlichen
- Ehegattenunterhalt
- noch
- DM
- entspricht
- €
- zahlen
- .
- Zeit
- betreute
- Beklagte
- noch
- minderjährigen
- Kinder
- ging
- Halbtagsbeschäftigung
- Pflegekraft
- .
- weiteren
- Jahre
- erhobenen
- Abänderungsklage
- verfolgte
- Kläger
- Ziel
- Abänderung
- 27
- .
- Oktober
- geschlossenen
- Vergleichs
- Zeit
- 1
- .
- September
- Ehegattenunterhalt
- zahlen
- müssen
- .
- Zeit
- übte
- Beklagte
- bereits
- wieder
- Vollzeittätigkeit
- .
- Amtsgericht
- wies
- Klage
- 29
- November
- geschlossenen
- mündlichen
- Verhandlung
- Urteil
- 10
- .
- Januar
- .
- Begründung
- führte
- Amtsgericht
- ungedeckte
- Unterhaltsbedarf
- Beklagten
- Verhältnissen
- Vergleichsschluss
- nur
- unwesentlich
- geändert
- habe
- Befristung
- Aufstockungsunterhalts
- §
- Abs.
- aF
- langen
- Kinderbetreuungszeit
- ausgegangen
- werden
- könne
- ;
- sei
- Kläger
- Befristungseinwand
- "
- präkludiert
- "
- Erstverfahren
- hätte
- geltend
- gemacht
- werden
- müssen
- .
- Urteil
- Amtsgerichts
- wurde
- rechtskräftig
- Kläger
- gerichtete
- Berufung
- Juli
- zurückgenommen
- hatte
- .
- Kläger
- arbeitete
- Betriebsleiter
- Unternehmen
- Tschechischen
- Republik
- .
- Arbeitsverhältnis
- beendete
- Ende
- gesundheitlichen
- Gründen
- .
- Januar
- September
- bezog
- Kläger
- Arbeitslosengeld
- anschließend
- Oktober
- Dezember
- Grundsicherung
- Arbeitsuchende
- II
- .
- Januar
- ist
- wieder
- kaufmännischer
- Angestellter
- tätig
- bezieht
- monatliche
- Nettoeinkünfte
- Höhe
- zuletzt
- rund
- €
- .
- Beklagte
- arbeitet
- weiterhin
- vollschichtig
- Pflegekraft
- hat
- monatliches
- Nettoeinkommen
- Höhe
- rund
- €
- .
- vorliegenden
- Verfahren
- hat
- Kläger
- Juli
- erhobenen
- Abänderungsklage
- erneut
- Wegfall
- Unterhaltspflicht
- diesmal
- Zeit
- 1
- .
- April
- angetragen
- .
- Amtsgericht
- hat
- Klage
- teilweise
- stattgegeben
- .
- hat
- Unterhalt
- Zeit
- 1
- .
- Januar
- 30
- .
- September
- monatlich
- €
- €
- herabgesetzt
- ausgesprochen
- 1
- .
- Oktober
- Unterhalt
- mehr
- geschuldet
- werde
- .
- Berufung
- Beklagten
- hat
- Oberlandesgericht
- angefochtene
- Urteil
- Aufrechterhaltung
- amtsgerichtlichen
- Entscheidung
- Übrigen
- Zeit
- 1
- .
- Januar
- abgeändert
- Kläger
- weiterhin
- Zahlung
- unbefristeten
- Ehegattenunterhalts
- Höhe
- monatlich
- €
- €
- Januar
- verpflichtet
- gehalten
- .
- Hiergegen
- richtet
- zugelassene
- Revision
- Klägers
- vollständige
- Wiederherstellung
- amtsgerichtlichen
- Entscheidung
- erstrebt
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- hat
- Erfolg
- .
- Verfahren
- ist
- Art
- .
- Abs.
- FGG-RG
- noch
- 31
- .
- August
- geltende
- Prozessrecht
- anzuwenden
- Verfahren
- Zeitpunkt
- eingeleitet
- worden
- ist
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 3
- November
- FamRZ
- .
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Revisionsverfahren
- noch
- Bedeutung
- Begründung
- Entscheidung
- Wesentlichen
- Folgende
- ausgeführt
- :
- Aufnahme
- Erwerbstätigkeit
- Kläger
- Januar
- bestehe
- aufseiten
- Beklagten
- wieder
- ungedeckter
- monatlicher
- Bedarf
- Höhe
- €
- Januar
- Dezember
- Höhe
- €
- Januar
- .
- kurzzeitige
- Einkommensverschlechterung
- aufseiten
- Klägers
- Bezug
- Arbeitslosengeld
- Monaten
- Oktober
- Dezember
- Zeitraum
- fehlende
- Bedürftigkeit
- Beklagten
- habe
- Unterhaltskette
- unterbrochen
- .
- Beklagten
- habe
- zunächst
- Rechtskraft
- Scheidung
- Anspruch
- Betreuungsunterhalt
- Kombination
- Aufstockungsunterhalt
- unmittelbar
- anschließend
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- zugestanden
- .
- fortdauernde
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- habe
- Voraussetzung
- auch
- Bedürftigkeit
- Unterhaltsgläubigers
- bestehe
- .
- Voraussetzung
- sei
- vielmehr
- Bestehen
- Einkommensgefälles
- .
- sei
- hier
- durchgehend
- Zeitraum
- September
- erneut
- Januar
- gegeben
- .
- kurzfristige
- Wegfall
- Einkommensgefälles
- Monaten
- Oktober
- Dezember
- bringe
- Unterhaltsanspruch
- Beklagten
- Erlöschen
- .
- Unterhaltsberechtigte
- Erwerbseinkommen
- erhöhe
- Einkünften
- dann
- vollen
- Unterhalt
- decken
- könne
- erlösche
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- nur
- dann
- volle
- Unterhalt
- Erwerbstätigkeit
- nachhaltig
- gesichert
- sei
- .
- könne
- umgekehrten
- Fall
- gelten
- .
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- erlösche
- Verringerung
- Einkommens
- aufseiten
- Unterhaltspflichtigen
- nur
- dann
- Einkommensverringerung
- nachhaltig
- tenen
- Umständen
- beruhe
- .
- Umstände
- lägen
- hier
- Kläger
- bereits
- Monaten
- wieder
- eheprägend
- anzusehendes
- Erwerbseinkommen
- ausreichender
- Höhe
- erzielt
- habe
- .
- Begrenzung
- Unterhaltsanspruchs
- §
- sei
- vorzunehmen
- Kläger
- Einwand
- ausgeschlossen
- sei
- .
- mündliche
- Verhandlung
- sei
- 19
- November
- Veröffentlichung
- Entscheidung
- Bundesgerichtshofs
- 12
- .
- April
- geschlossen
- worden
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Überprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Beklagten
- steht
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- §
- Abs.
- auch
- Unterhaltszeitraum
- Januar
- .
- §
- Abs.
- kann
- unterhaltsberechtigte
- Ehegatte
- Aufstockungsunterhalt
- Unterschiedsbetrag
- anrechenbaren
- Eigeneinkünften
- vollen
- Unterhalt
- gemäß
- §
- verlangen
- Einkünfte
- angemessenen
- Erwerbstätigkeit
- vollen
- Unterhalt
- ausreichen
- .
- Wortlaut
- Gesetzes
- bezeichnet
- anders
- Fällen
- §
- §
- Abs.
- konkreten
- Einsatzzeiten
- .
- Senat
- hat
- indessen
- mehrfach
- betont
- auch
- Anspruch
- §
- Abs.
- gesetzessystematisch
- Wahrung
- Einsatzzeiten
- geknüpft
- muss
- §
- Abs.
- Abs.
- enthaltenen
- Regelungen
- verständlich
- wären
- Anspruch
- originären
- Aufstockungsunterhalt
- zeitlicher
- Zusammenhang
- Scheidung
- bestehen
- müsste
- vgl.
- Senatsurteile
- FamRZ
- 1
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- Auch
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- setzt
- somit
- zeitlichen
- persönlichen
- wirtschaftlichen
- Zusammenhang
- geschiedenen
- Ehe
- aufseiten
- Unterhaltsberechtigten
- eingetretenen
- Bedürftigkeitslage
- ;
- insoweit
- spiegelt
- Einsatzzeitpunkten
- auch
- Grundsatz
- unterhaltsrechtlichen
- Eigenverantwortung
- §
- .
- Anspruch
- originären
- Aufstockungsunterhalt
- später
- weiter
- besteht
- müssen
- tatbestandsspezifische
- Voraussetzungen
- Scheidung
- grundsätzlich
- zeitliche
- Lücke
- gegeben
- sein
- .
- Ist
- Fall
- kommt
- Unterhaltsberechtigte
- Anspruch
- sofort
- Zeit
- Scheidung
- erst
- späteren
- Zeitpunkt
- geltend
- macht
- vgl.
- Senatsurteil
- FamRZ
- .
- Soll
- Aufstockungsunterhalt
- Anschlussunterhalt
- §
- Abs.
- geltend
- gemacht
- werden
- müssen
- zuvor
- tatbestandsspezifischen
- Voraussetzungen
- weggefallenen
- Unterhaltstatbestandes
- §
- durchgehend
- vorgelegen
- haben
- .
- Revision
- zieht
- Zweifel
- Beklagten
- auch
- rechtlichen
- Gesichtspunkt
- Wahrung
- Einsatzzeiten
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- einschließlich
- September
- zugestanden
- hat
- .
- Erfolg
- macht
- indessen
- geltend
- Unterhaltsanspruch
- Beklagten
- Unterbrechung
- "
- Unterhaltskette
- "
- dauerhaft
- erloschen
- sei
- Sozial-)Einkommen
- Klägers
- Monaten
- Oktober
- Dezember
- Einkommen
- Beklagten
- gesunken
- war
- .
- Erfordernis
- lückenlosen
- Unterhaltskette
- gebietet
- Ausgangspunkt
- nur
- tatbestandsspezifischen
- Voraussetzungen
- jeweiligen
- Unterhaltsnorm
- Unterbrechung
- vorgelegen
- haben
- müssen
- .
- Ist
- Fall
- wird
- Unterhalt
- vorübergehend
- nur
- geschuldet
- Unterhaltsberechtigte
- bedürftig
- Unterhaltspflichtige
- tungsfähig
- war
- steht
- Unterhaltsansprüchen
- Zeit
- Wiederherstellung
- Bedürftigkeit
- Leistungsfähigkeit
- zwingend
- vgl.
- Familienrecht
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- 7
- ;
- Unterhaltsrecht
- familienrichterlichen
- Praxis
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- vorübergehende
- Arbeitslosigkeit
- Unterhaltspflichtigen
- einhergehende
- Reduzierung
- Einkünfte
- unterbricht
- Unterhaltskette
- auch
- Aufstockungsunterhalt
- §
- Abs.
- .
- Allerdings
- entspricht
- ständiger
- Rechtsprechung
- Senats
- vorwerfbarer
- nachehelicher
- Einkommensrückgang
- auch
- vorwerfbare
- nacheheliche
- Arbeitslosigkeit
- aufseiten
- Unterhaltspflichtigen
- ehelichen
- Lebensverhältnisse
- prägend
- sind
- bereits
- Maß
- Unterhalts
- durchschlagen
- vgl.
- Senatsurteile
- FamRZ
- .
- FamRZ
- f.
- .
- Tatbestand
- §
- Abs.
- explizit
- §
- Bezug
- nimmt
- scheidet
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- bereits
- Tatbestandsebene
- Einkünfte
- Unterhaltspflichtigen
- Arbeitslosigkeit
- hier
- Monaten
- Oktober
- Dezember
- Fall
- gewesen
- ist
- so
- weit
- absinken
- Unterschiedsbetrag
- mehr
- Einkommensrückgang
- beeinflussten
- vollen
- Unterhalt
- ehelichen
- Lebensverhältnissen
- anrechenbaren
- Eigeneinkünften
- Unterhaltsberechtigten
- ergibt
- .
- Andererseits
- kann
- aber
- Frage
- stehen
- auch
- erneute
- Aufnahme
- Berufstätigkeit
- zuvor
- arbeitslos
- gewesenen
- Unterhaltspflichtigen
- Fortbestand
- Ehe
- Verhältnisse
- geprägt
- hätte
- voll
- erwerbsfähiger
- Unterhaltspflichtiger
- Erwerbsobliegenheit
- unterhaltsberechtigten
- Ehegatten
- nachkommt
- vgl.
- auch
- Senatsurteil
- -9-
- 15
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- rechtfertigt
- Annahme
- Anspruch
- Berechtigten
- Aufstockungsunterhalt
- auch
- vorübergehenden
- Arbeitslosigkeit
- Pflichtigen
- zumindest
- latent
- weiterhin
- vorhanden
- Unterhaltskette
- unterbrochen
- worden
- ist
- .
- Sichtweise
- steht
- auch
- Wertung
- §
- Abs.
- Einklang
- .
- Vorschrift
- kann
- geschiedene
- Ehegatte
- Unterhalt
- verlangen
- zunächst
- erzielten
- Einkünfte
- angemessenen
- Erwerbstätigkeit
- wegfallen
- Bemühungen
- gelungen
- war
- Unterhalt
- Erwerbstätigkeit
- Scheidung
- nachhaltig
- sichern
- .
- Regelung
- liegt
- Gedanke
- Grunde
- Ehegatte
- Unterhalt
- Erwerbstätigkeit
- nachhaltig
- gesichert
- ist
- nachwirkende
- eheliche
- Solidarität
- später
- mehr
- zurückgreifen
- können
- Folgen
- noch
- ungewissen
- künftigen
- Entwicklung
- insbesondere
- Arbeitsmarktrisiko
- allein
- tragen
- soll
- vgl.
- Senatsurteil
- 17
- .
- September
- FamRZ
- .
- Gesetz
- belässt
- indessen
- Unterhaltsberechtigten
- eigenes
- Arbeitsmarktrisiko
- zuzuweisen
- nachhaltige
- Unterhaltssicherung
- eingetreten
- ist
- .
- Gesetz
- Arbeitsmarktrisiko
- Unterhaltspflichtigen
- verhält
- kann
- ausgegangen
- werden
- auch
- alleinige
- Sphäre
- Unterhaltsberechtigten
- fallen
- soll
- vgl.
- auch
- Büttner
- FamRZ
- .
- Schließlich
- hat
- Senat
- Rechtsprechung
- Wahrung
- maßgeblichen
- Einsatzzeitpunkte
- Aufstockungsunterhalt
- nur
- Vorliegen
- Einkommensgefälles
- Ehegatten
- aber
- abgestellt
- Einkommensgefälle
- bereits
- maßgebenden
- Einsatzzeitpunkt
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- niedergeschlagen
- hat
- .
- Ließ
- Einsatzzeitpunkt
- rechnerisch
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- darstellen
- mehrverdienende
- Ehegatte
- höheren
- Einkommen
- eheprägende
- Verbindlichkeiten
- bedient
- hat
- hindert
- nachträgliche
- Geltendmachung
- Aufstockungsunterhalt
- anderen
- Ehegatten
- Schuldendienst
- späteren
- Zeitpunkt
- Kredittilgung
- entfällt
- Senatsurteil
- 2
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- .
- gilt
- mehrverdienende
- Ehegatte
- Einsatzzeitpunkt
- geleisteten
- Kindesunterhalts
- rechnerisch
- Aufstockungsunterhalt
- schuldet
- Unterhaltspflicht
- Kind
- später
- wegfällt
- ebenso
- Familienrecht
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- ;
- Handbuch
- Scheidungsrechts
- 7
- .
- Aufl
- .
- Teil
- .
- .
- Schon
- maßgebenden
- Einsatzzeitpunkt
- muss
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- Hinblick
- Einkommensgefälle
- Ehegatten
- nur
- latent
- vorhanden
- sein
- ;
- kann
- Veränderung
- eheprägender
- Umstände
- auch
- Einsatzzeitpunkt
- noch
- entstehen
- .
- 2
- .
- Auch
- Erwägungen
- Berufungsgericht
- Befristung
- nachehelichen
- Unterhalts
- abgelehnt
- hat
- begegnen
- durchgreifenden
- rechtlichen
- Bedenken
- .
- Wurde
- Anspruch
- Aufstockungsunterhalt
- gemäß
- §
- Abs.
- Veröffentlichung
- Senatsurteils
- 12
- .
- April
- FamRZ
- Urteil
- gegebenenfalls
- auch
- Abänderung
- zuvor
- geschlossenen
- Prozessvergleichs
- festgelegt
- so
- ergibt
- anschließenden
- Senatsrechtsprechung
- noch
- Inkrafttreten
- §
- 1
- .
- Januar
- wesentliche
- Änderung
- rechtlichen
- Verhältnisse
- .
- gilt
- auch
- dann
- Ehe
- Kinder
- hervorgegangen
- sind
- unterhaltsberechtigten
- Ehegatten
- betreut
- vgl.
- Senatsurteile
- 7
- .
- Dezember
- FamRZ
- Rn
- .
- 29
- .
- September
- FamRZ
- .
- .
- .
- verkennt
- auch
- Revision
- .
- meint
- aber
- Grundsätze
- dann
- Anwendung
- kommen
- ersten
- Abänderungsverfahren
- Neu-)Festsetzung
- Unterhalts
- nur
- vollständigen
- Abweisung
- Abänderungsbegehrens
- Unterhaltspflichtigen
- gekommen
- ist
- .
- trifft
- so
- .
- Wird
- Vergleich
- titulierten
- Unterhalt
- erstes
- Abänderungsbegehren
- Unterhaltspflichtigen
- vollem
- Umfange
- zurückgewiesen
- ist
- Unterhaltspflichtige
- erneuten
- Abänderungsbegehren
- Beschränkung
- Präklusionsvorschriften
- ausgesetzt
- Reichweite
- Wirkung
- Rechtskraft
- ersten
- Abänderungsentscheidung
- ergibt
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 29
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- .
- ;
- Unterhaltsrecht
- familienrichterlichen
- Praxis
- 9
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- Rechtskraft
- ersten
- Abänderungsverfahren
- ergangenen
- ablehnenden
- gerichtlichen
- Entscheidung
- gebietet
- zweiten
- Abänderungsverfahren
- vorgebrachten
- Gründe
- Unterhaltsverpflichtete
- erneute
- Entscheidung
- Verfahrensgegenstand
- anstrebt
- zunächst
- messen
- veränderte
- Umstände
- vorliegen
- Senatsbeschluss
- 29
- .
- Mai
- FamRZ
- .
- .
- vorliegenden
- Fall
- hatte
- Amtsgericht
- Jahr
- erhobene
- Abänderungsklage
- 10
- .
- Januar
- verkündetes
- Urteil
- Begründung
- abgewiesen
- Unterhaltsbedarf
- Beklagten
- Verhältnissen
- Vergleichsschluss
- Jahre
- verringert
- habe
- ;
- hat
- aufseiten
- Beklagten
- Einkünfte
- vollschichtigen
- Erwerbstätigkeit
- Unterhaltsbemessung
- eingestellt
- .
- Amtsgericht
- hat
- Entscheidungsgründen
- Kläger
- geltend
- gemachten
- Einwand
- Befristung
- §
- Abs.
- aF
- auseinandergesetzt
- Befristung
- ausdrücklich
- abgelehnt
- .
- Amtsgericht
- Bezug
- Unterhaltsbefristung
- Billigkeitsentscheidung
- getroffen
- hat
- wird
- Rechtskraft
- Entscheidung
- erfasst
- .
- Billigkeitsentscheidung
- maßgeblichen
- tatsächlichen
- Verhältnisse
- insbesondere
- Hinblick
- Vorliegen
- Nichtvorliegen
- ehebedingter
- Nachteile
- Beklagten
- getroffenen
- Feststellungen
- seither
- geändert
- haben
- kommt
- allein
- wesentliche
- Änderung
- rechtlichen
- Verhältnisse
- Unterhaltsbefristung
- eingetreten
- ist
- .
- ist
- Blick
- mündliche
- Verhandlung
- Amtsgericht
- 29
- November
- geschlossen
- worden
- ist
- Fall
- .
- Dose
- Weber-Monecke
- Klinkhammer
- Botur
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Kulmbach
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- UF
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