|
|
- BESCHLUSS
- 3
- .
- Februar
- Familiensache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- 51
- ;
- §
- Abs.
- Beginn
- Bezugs
- Vollrente
- Alters
- ist
- Ausgleichswert
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- allein
- Ehezeit
- entfallenden
- Entgeltpunkten
- tatsächlich
- bezogenen
- Altersrente
- ermitteln
- Anschluss
- Senatsbeschlüsse
- 14
- .
- Oktober
- FamRZ
- 11
- .
- April
- FamRZ
- Abgrenzung
- Senatsbeschlüssen
- 18
- .
- Januar
- FamRZ
- 21
- .
- März
- FamRZ
- .
- Abänderungsverfahren
- Versorgungsausgleich
- Zeiträume
- 1
- Juli
- einbezieht
- sind
- Wirkungen
- Versorgungsausgleichs
- Regelungen
- sog.
- "
- Mütterrente
- "
- auswirken
- Übertragung
- entsprechender
- Entgeltpunkte
- Zeit
- 30
- .
- Juni
- Zeit
- 1
- Juli
- gesondert
- auszusprechen
- .
- Beschluss
- 3
- .
- Februar
- Kammergericht
- AG
- ECLI
- :
- :
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 3
- .
- Februar
- Vorsitzenden
- Richter
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Guhling
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 13
- .
- Zivilsenats
- Kammergerichts
- 19
- .
- Juni
- teilweise
- aufgehoben
- .
- Beschwerde
- Antragstellers
- wird
- Beschluss
- 20
- Juli
- Ziffer
- Aufrechterhaltung
- Übrigen
- folgt
- geändert
- :
- Wege
- internen
- Teilung
- wird
- Lasten
- Anrechts
- Antragsgegnerin
- Deutschen
- Rentenversicherung
- Bund
- Vers.-Nr
- .
- ten
- Antragstellers
- Anrecht
- Entgeltpunkten
- Wirkung
- 1
- .
- Oktober
- 30
- .
- Juni
- Höhe
- Entgeltpunkten
- Wirkung
- 1
- Juli
- jeweils
- bezogen
- 31
- .
- März
- übertragen
- .
- Kosten
- Rechtsbeschwerde
- werden
- beteiligten
- Ehegatten
- gegeneinander
- aufgehoben
- .
- :
- €
- Gründe
- :
- 13
- .
- April
- zugestellten
- Antrag
- wurde
- 3
- .
- geschlossene
- Ehe
- Antragstellers
- Folgenden
- :
- Ehemann
- Antragsgegnerin
- Folgenden
- :
- Ehefrau
- geschieden
- .
- Ehe
- gingen
- geborene
- Kinder
- .
- Scheidungsverfahren
- erteilten
- Auskünften
- hatte
- Ehemann
- Ehezeit
- 1
- .
- 31
- .
- März
- ;
- §
- Abs.
- vgl.
- auch
- §
- Abs.
- VersAusglG
- Versorgungsanwartschaften
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Höhe
- monatlich
- DM
- Beamtenversorgung
- Bundes
- Höhe
- monatlich
- 1.049,38
- DM
- erworben
- .
- Ehefrau
- hatte
- 15
- .
- August
- Anwartschaften
- Bund
- Höhe
- monatlich
- DM
- erworben
- .
- 1
- .
- Januar
- wurde
- Beamtenverhältnis
- Probe
- berufen
- .
- Versorgungsausgleich
- regelte
- Familiengericht
- Wege
- Splittings
- Versicherungskonto
- Ehemanns
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Rentenanwartschaften
- Höhe
- monatlich
- DM
- Versicherungskonto
- Ehefrau
- übertrug
- .
- Ehemann
- erworbenen
- Anrechts
- Beamtenversorgung
- wurden
- weitere
- Anwartschaften
- Höhe
- monatlich
- DM
- Wege
- Quasi-Splittings
- §
- Abs.
- Versicherungskonto
- Ehefrau
- begründet
- bezogen
- jeweils
- 31
- .
- März
- .
- Ehegatten
- beziehen
- inzwischen
- Alterseinkünfte
- .
- 27
- .
- September
- hat
- Ehemann
- Abänderung
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- beantragt
- .
- gericht
- neu
- eingeholten
- Versorgungsauskünften
- hat
- Ehemann
- Ehezeit
- Entgeltpunkte
- Ausgleichswert
- Entgeltpunkten
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Anrecht
- Bundesbeamtenversorgung
- monatlich
- DM
- €
- Ausgleichswert
- DM
- €
- korrespondieren
- Kapitalwert
- 68.085,44
- DM
- €
- erworben
- .
- Ehefrau
- hat
- Entgeltpunkte
- Ausgleichswert
- Entgeltpunkten
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- erworben
- .
- Bund
- erteilten
- Auskünfte
- beruhten
- Berechnung
- fiktiven
- Vollrente
- Alters
- .
- Familiengericht
- hat
- Erstentscheidung
- Versorgungsausgleich
- Wirkung
- 1
- .
- Oktober
- abgeändert
- interne
- Teilung
- genannten
- Anrechte
- jeweils
- angegebenen
- Ausgleichswerten
- angeordnet
- .
- Hiergegen
- hat
- Ehemann
- Beschwerde
- eingelegt
- Ziel
- noch
- unberücksichtigte
- Anrecht
- Ehefrau
- Beamtenstellung
- Probe
- erhöhten
- Anwartschaften
- Ehefrau
- verbesserter
- rentenrechtlicher
- Anerkennung
- Erziehungszeiten
- Gesetz
- Leistungsverbesserungen
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- RV-Leistungsverbesserungsgesetz
- sog.
- Mütterrente
- Versorgungsausgleich
- einzubeziehen
- .
- Beschwerdegericht
- neu
- eingeholten
- Versorgungsauskunft
- beträgt
- Ehezeitanteil
- Ehefrau
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- Berücksichtigung
- "
- Mütterrente
- nunmehr
- Entgeltpunkte
- Ausgleichswert
- Entgeltpunkten
- .
- Auskunft
- beruht
- Neuberechnung
- Grundlage
- Rentenbescheids
- Ehefrau
- .
- ergibt
- Änderung
- ursprünglich
- Entgeltpunkten
- nunmehr
- Entgeltpunkte
- Berücksichtigung
- "
- Mütterrente
- 1
- Juli
- Übrigen
- geänderten
- Rechtsauffassung
- Bund
- Gesamtleistungsbewertung
- beitragsgeminderte
- beitragsfreie
- Zeiten
- nunmehr
- tatsächlich
- bewilligten
- Rente
- vorzunehmen
- sei
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Entscheidung
- Teilung
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- erworbenen
- Anrechts
- Ehefrau
- abgeändert
- insoweit
- Wege
- internen
- Teilung
- Übertragung
- Entgeltpunkten
- 1
- Juli
- Entgeltpunkten
- Konto
- Ehemanns
- angeordnet
- weitergehende
- Beschwerde
- Ehemanns
- zurückgewiesen
- .
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Bund
- Wertausgleich
- Ehemanns
- 1
- .
- Oktober
- Höhe
- Entgeltpunkten
- 1
- Juli
- Höhe
- Entgeltpunkten
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- hat
- Erfolg
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- juris
- veröffentlichte
- Entscheidung
- folgt
- begründet
- :
- Voraussetzungen
- Abänderung
- früheren
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- lägen
- wesentliche
- Änderung
- Beamtenversorgung
- Ehemanns
- eingetreten
- sei
- .
- Neuberechnung
- einzubeziehen
- sei
- allerdings
- bislang
- unberücksichtigte
- Anrecht
- Ehefrau
- Beamtenstellung
- Probe
- .
- Abs.
- VersAusglG
- sehe
- nur
- Abänderung
- Anrechte
- bereits
- Gegenstand
- Erstentscheidung
- gewesen
- seien
- .
- fehle
- Möglichkeit
- Erstentscheidung
- unberücksichtigte
- Anrecht
- Abänderungsverfahren
- erstmals
- geltend
- machen
- gleich
- Anrecht
- rigem
- Recht
- Versorgungsausgleich
- unterlegen
- habe
- übersehen
- worden
- sei
- .
- Versorgungsausgleich
- sei
- Hinblick
- ursprünglich
- übersehene
- jetzt
- mehr
- berücksichtigende
- Anrecht
- auch
- gemäß
- §
- VersAusglG
- umgekehrter
- Richtung
- teilweise
- auszuschließen
- .
- Grobe
- Unbilligkeit
- könne
- nur
- Umstände
- gestützt
- werden
- Erlass
- abzuändernden
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- entstanden
- seien
- .
- Erfolg
- habe
- Beschwerde
- aber
- insoweit
- 1
- Juli
- Kraft
- getretenen
- Regelungen
- "
- Mütterrente
- "
- Zeit
- zusätzlicher
- Entgeltpunkt
- Ehefrau
- Ehezeit
- geborene
- Kind
- berücksichtigen
- sei
- .
- Auffassung
- Bund
- könne
- aber
- Zeit
- 1
- Juli
- ehezeitlichen
- Anrecht
- Entgeltpunkten
- ausgegangen
- werden
- .
- Auskunft
- beruhe
- lange
- Ehezeit
- ergangenen
- Rentenbescheid
- berücksichtige
- Gesamtleistungsbewertung
- beitragsfreien
- beitragsgeminderten
- Zeiten
- Entwicklung
- Ende
- Ehezeit
- .
- Zutreffend
- habe
- zwar
- Bund
- Rentenbescheid
- Gesamtleistungszeit
- Entwicklung
- Bezug
- Rente
- Alters
- berücksichtigt
- .
- Berechnung
- könne
- aber
- Versorgungsausgleich
- übernommen
- werden
- hier
- Rentenbeginn
- erst
- lange
- Ende
- Ehezeit
- eingetreten
- sei
- .
- rentenrechtliche
- Bewertung
- beitragsfreien
- beitragsgeminderten
- Zeiten
- sei
- individuellen
- nachehezeitlichen
- Umständen
- Versicherten
- abhängig
- .
- beruhten
- Höhe
- nachehezeitlich
- erzielten
- Einkommens
- hätten
- Bezug
- Ehezeit
- .
- Stichtagsprinzip
- §
- Abs.
- Satz
- verlange
- derartige
- individuelle
- Veränderungen
- tigt
- blieben
- .
- habe
- Ehefrau
- 30
- .
- Juni
- Anrecht
- Entgeltpunkten
- Ausgleichswert
- Entgeltpunkten
- 1
- Juli
- Entgeltpunkt
- erhöhtes
- Anrecht
- Entgeltpunkten
- Ausgleichswert
- Entgeltpunkten
- erworben
- .
- abgeänderte
- Entscheidung
- Versorgungsausgleich
- sei
- entsprechenden
- Zeitabschnitten
- getrennt
- abzufassen
- .
- 2
- .
- hält
- rechtlichen
- Nachprüfung
- entscheidenden
- Punkt
- stand
- .
- §
- Abs.
- VersAusglG
- ändert
- Gericht
- Entscheidung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- Recht
- getroffen
- worden
- ist
- 31
- .
- August
- gegolten
- hat
- wesentlichen
- Wertänderung
- Antrag
- Ausgleich
- einbezogenen
- Anrechte
- §
- VersAusglG
- teilt
- .
- gesetzlichen
- Voraussetzungen
- Abänderung
- Entscheidung
- öffentlich-rechtlichen
- Versorgungsausgleich
- liegen
- .
- Antrag
- Abänderung
- ist
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- FamFG
- antragsberechtigten
- Ehemann
- zulässig
- gestellt
- ;
- Abänderung
- würde
- auch
- Gunsten
- auswirken
- vgl.
- Abs.
- FamFG
- .
- Voraussetzung
- §
- Abs.
- FamFG
- Antrag
- frühestens
- Monate
- Zeitpunkt
- zulässig
- ist
- Ehegatte
- voraussichtlich
- laufende
- Versorgung
- abzuändernden
- Anrecht
- bezieht
- Grund
- Abänderung
- erwarten
- ist
- ist
- Person
- Ehegatten
- erfüllt
- bereits
- laufende
- Altersrenten
- beziehen
- .
- eingetretene
- Wertänderung
- übersteigt
- auch
- §
- Abs.
- .
- V.m
- .
- §
- Abs.
- FamFG
- vorausgesetzten
- .
- Bestimmungen
- ist
- Wertänderung
- wesentlich
- mindestens
- Prozent
- bisherigen
- Ausgleichswerts
- Anrechts
- beträgt
- relative
- Wesentlichkeitsgrenze
- Rentenbetrag
- maßgeblicher
- Bezugsgröße
- Prozent
- anderen
- Fällen
- Kapitalwert
- Prozent
- Ende
- Ehezeit
- maßgeblichen
- monatlichen
- Bezugsgröße
- §
- Abs.
- übersteigt
- absolute
- Wesentlichkeitsgrenze
- genügt
- Ausgleichswert
- nur
- Anrechts
- geändert
- hat
- .
- Ausgangsentscheidung
- war
- ehezeitlicher
- Ausgleichswert
- Ehemann
- Beamtenversorgung
- erworbenen
- Anrechts
- Höhe
- DM
- €
- zugrunde
- gelegt
- worden
- .
- getroffenen
- Feststellungen
- beträgt
- Ausgleichswert
- nunmehr
- DM
- €
- .
- hat
- somit
- €
- verringert
- ;
- entspricht
- Wertänderung
- über
- Prozent
- früheren
- Ausgleichswert
- übersteigt
- somit
- relative
- Wesentlichkeitsgrenze
- .
- Maßstab
- absolute
- Wesentlichkeitsgrenze
- ist
- vorliegenden
- Fall
- Rentenbetrag
- maßgebliche
- Bezugsgröße
- Beamtenversorgung
- .
- monatliche
- Bezugsgröße
- §
- Abs.
- betrug
- Ende
- Ehezeit
- Jahr
- vgl.
- FamRZ
- DM
- ;
- Prozent
- betragen
- DM
- €
- .
- Änderungsbetrag
- €
- übersteigt
- somit
- auch
- absolute
- Wesentlichkeitsgrenze
- .
- vorzunehmende
- Abänderung
- betrifft
- Anrechte
- Ausgangsentscheidung
- geregelten
- Ausgleich
- einbezogen
- waren
- also
- auch
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- erworbenen
- Ansprüche
- Ehefrau
- Rechtsbeschwerdeinstanz
- noch
- geht
- .
- Abänderung
- vollzieht
- Gericht
- Ausgleich
- einbezogenen
- Anrechte
- nunmehr
- §
- VersAusglG
- teilt
- .
- -9-
- Abs.
- Satz
- VersAusglG
- steht
- ausgleichsberechtigten
- Person
- Hälfte
- Werts
- jeweiligen
- Ehezeitanteils
- .
- Maßgeblicher
- Zeitpunkt
- Bewertung
- ist
- Ende
- Ehezeit
- .
- Rechtliche
- tatsächliche
- Veränderungen
- Ende
- Ehezeit
- Ehezeitanteil
- zurückwirken
- sind
- allerdings
- berücksichtigen
- §
- Abs.
- VersAusglG
- .
- Wertermittlung
- beitragsfreie
- beitragsgeminderte
- Zeiten
- erfolgt
- Wege
- Gesamtleistungsbewertung
- §
- §
- .
- .
- hat
- Beschwerdegericht
- allein
- Grundlage
- ehezeitlichen
- Anrechte
- Berücksichtigung
- nachehelich
- erzielter
- Entgeltpunkte
- durchgeführt
- .
- hat
- Ausführungen
- Senatsbeschluss
- 18
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- 28
- ;
- vgl.
- 21
- .
- März
- FamRZ
- .
- gestützt
- Gesamtleistungsbewertung
- grundsätzlich
- fiktiven
- Rentenbeginn
- Zeitpunkt
- Endes
- Ehezeit
- auszugehen
- sei
- .
- würde
- Berücksichtigung
- nachehezeitlichen
- Versicherungsverlaufs
- Gesamtleistungsbewertung
- Stichtagsprinzip
- §
- Abs.
- VersAusglG
- verstoßen
- auch
- späteren
- Abänderungsverfahren
- §
- §
- f.
- nur
- ehezeitlichen
- Durchschnittswerten
- auszugehen
- sei
- .
- Annahme
- Beschwerdegerichts
- gilt
- allerdings
- nur
- Bewertung
- Anrechts
- noch
- Anwartschaftsphase
- befindet
- .
- bisherigen
- Senatsrechtsprechung
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 18
- .
- Januar
- FamRZ
- .
- .
- 21
- .
- März
- FamRZ
- .
- .
- etwas
- ergibt
- hält
- Senat
- .
- Anwartschaftsphase
- ändern
- Parameter
- Gesamtleistungsbewertung
- monatlich
- laufend
- können
- weiteren
- Versicherungsverlauf
- auch
- wieder
- umgekehrte
- Tendenzen
- annehmen
- .
- entspricht
- auch
- Vorstellung
- Gesetzgebers
- Gesamtleistungsbewertung
- grundsätzlich
- fiktiven
- Rentenbeginn
- Zeitpunkt
- Endes
- Ehezeit
- auszugehen
- BT-Drucks
- .
- S.
- ;
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Bezieht
- ausgleichspflichtige
- Ehegatte
- hingegen
- bereits
- gesetzliche
- Rente
- ist
- gesetzlich
- festgelegter
- Endzeitpunkt
- Ermittlung
- Rente
- belegungsfähigen
- Gesamtzeitraums
- Rahmen
- Gesamtleistungsbewertung
- Ende
- Ehezeit
- Kalendermonat
- Beginn
- Rente
- §
- Abs.
- .
- endgültige
- gesetzliche
- Fixierung
- Berechnungszeitpunkts
- Monat
- stellt
- Rentenbeginn
- Ende
- Ehezeit
- liegt
- rechtliche
- tatsächliche
- Änderung
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- VersAusglG
- berücksichtigen
- ist
- .
- Bereits
- früheren
- Recht
- hatte
- Senat
- entschieden
- bereits
- eingetretenen
- Bezug
- Vollrente
- Alters
- fiktiven
- Versorgungsanrechts
- tatsächlich
- gezahlte
- Rente
- Wertverhältnissen
- berücksichtigen
- ist
- Senatsbeschlüsse
- 14
- .
- Oktober
- FamRZ
- 11
- .
- April
- FamRZ
- .
- Weise
- werden
- ehezeitlich
- erworbenen
- beitragsfreien
- beitragsgeminderten
- Zeiten
- zwar
- Durchschnittsberechnung
- Gesamtleistungsbewertung
- §
- §
- .
- auch
- Beitragszeiten
- beeinflusst
- Ende
- Ehezeit
- Rentenbeginn
- erdient
- wurden
- .
- führt
- aber
- nachehelich
- erdienten
- Entgeltpunkte
- §
- Abs.
- Satz
- VersAusglG
- Ehezeit
- übertragen
- werden
- .
- Rentenbemessung
- durchzuführende
- Durchschnittsberechnung
- rentenrelevanten
- Beiträge
- wirkt
- lediglich
- Reflex
- .
- .
- Abs.
- Satz
- VersAusglG
- Ehezeit
- liegenden
- beitragsfreien
- beitragsgeminderten
- Zeiten
- .
- Versorgungsausgleich
- liegt
- nämlich
- Konzeption
- Ehejahre
- entfallende
- Rentenbetrag
- Rentenbetrag
- Ehe
- liegenden
- Zeiten
- beruht
- so
- hoch
- sein
- muss
- Zeiten
- berechnete
- Rente
- .
- vorgesehene
- Berechnungsverfahren
- soll
- gewährleisten
- Wertausgleich
- zugrunde
- gelegte
- Anwartschaftsbetrag
- Ehejahre
- tatsächlich
- Rente
- enthaltenen
- Anteil
- übereinstimmt
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Grundsätzen
- liefe
- zuwider
- Fällen
- bereits
- Altersrente
- erlangt
- ist
- Notwendigkeit
- fiktiven
- Neuberechnung
- Altersruhegeldes
- festgehalten
- ergebende
- Rentenbetrag
- selbst
- dann
- anschließenden
- Aufteilung
- zugrunde
- gelegt
- würde
- Betrag
- hier
- tatsächlichen
- Rente
- abweicht
- .
- derartige
- Handhabung
- stünde
- auch
- Grundgedanken
- Versorgungsausgleichs
- gleichmäßigen
- Beteiligung
- Ehegatten
- Ehe
- begründeten
- Versorgungsanrechten
- Einklang
- vgl.
- Senatsbeschluss
- 14
- .
- Oktober
- FamRZ
- .
- Sichtweise
- hat
- Gesetzgeber
- auch
- späteren
- Neufassung
- §
- Nr.
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- noch
- Kraft
- getretene
- Versorgungsausgleichsgesetz
- ändern
- wollen
- .
- Zwar
- findet
- ausdrückliche
- Gesetzesbestimmung
- Annahmen
- erwartende
- Versorgung
- tatsächlichen
- Werte
- ersetzen
- sind
- nur
- Regelungen
- zeitratierliche
- Bewertung
- §
- Abs.
- Satz
- VersAusglG
- .
- sollte
- jedoch
- Abgrenzung
- unmittelbaren
- Bewertung
- geschaffen
- Gegenteil
- ausgedrückt
- werden
- zeitratierliche
- Bewertung
- laufenden
- Rente
- unmittelbaren
- Bewertung
- vergleichbar
- ist
- MünchKommBGB/Glockner
- 6
- .
- Aufl
- .
- §
- VersAusglG
- .
- .
- Beginn
- Bezugs
- Vollrente
- Alters
- ist
- Ausgleichswert
- gesetzlichen
- Rentenversicherung
- weiterhin
- allein
- Ehezeit
- entfallenden
- Entgeltpunkten
- tatsächlich
- bezogenen
- Altersrente
- ermitteln
- ebenso
- MünchKommBGB/Weber
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- vgl.
- auch
- Glockner/Hoenes/Weil
- Versorgungsausgleich
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- aA
- offenbar
- Wick
- Versorgungsausgleich
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Familienrecht
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- ist
- Werten
- auszugehen
- Bund
- rechtlichen
- Grundlage
- Auskünften
- 1
- .
- Oktober
- 26
- .
- März
- benannt
- hat
- Einbeziehung
- Rechtsbeschwerde
- erstrebt
- .
- Erhöhung
- Ausgleichswerts
- Regelungen
- RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
- erst
- 1
- Juli
- nur
- Wirkung
- Zukunft
- Kraft
- getreten
- ist
- hat
- Beschwerdegericht
- Recht
- auch
- Wirkungen
- Versorgungsausgleichs
- Übertragung
- entsprechender
- Entgeltpunkte
- gesondert
- Zeit
- 30
- .
- Juni
- Zeit
- 1
- Juli
- ausgesprochen
- vgl.
- FamRZ
- .
- Dose
- Weber-Monecke
- Nedden-Boeger
- Klinkhammer
- Guhling
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Kammergericht
- Entscheidung
- UF
|