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- BESCHLUSS
- 11
- November
- Rechtsstreit
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 11
- November
- Vorsitzenden
- Richter
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Guhling
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerden
- Beschluss
- 15
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 28
- .
- April
- werden
- Kosten
- Klägers
- weiteren
- Beteiligten
- zurückgewiesen
- .
- :
- €
- Gründe
- :
- Beteiligten
- streiten
- Kostenfestsetzung
- rechtskräftig
- abgeschlossenen
- Rechtsstreit
- .
- Kläger
- führte
- Beklagten
- Zahlung
- Miete
- gerichteten
- Rechtsstreit
- .
- Beklagten
- wurde
- Revisionsverfahren
- Prozesskostenhilfe
- Beiordnung
- Beteiligten
- bewilligt
- .
- Endurteil
- wurden
- Kläger
- Kosten
- Revisionsverfahrens
- auferlegt
- .
- Schriftsatz
- 8
- .
- August
- hat
- Beteiligte
- gemäß
- §
- Festsetzung
- erstattenden
- Gebühren
- Auslagen
- Revisionsverfahrens
- Höhe
- €
- Prozesskostenhilfe
- bereits
- ausgezahlten
- Gebühren
- beantragt
- .
- Vollstreckungsgericht
- 3
- .
- August
- wurden
- anderweitigen
- Titels
- angeblichen
- Kostenerstattungsansprüche
- Beklagten
- Kläger
- Gunsten
- Beteiligten
- gepfändet
- Einziehung
- überwiesen
- .
- Beteiligte
- hat
- Festsetzung
- Gunsten
- beantragt
- .
- Landgericht
- hat
- Beteiligten
- Kosten
- Höhe
- €
- Zinsen
- Kläger
- festgesetzt
- weiteren
- Festsetzungsantrag
- Beteiligten
- zurückgewiesen
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Beschwerde
- Klägers
- festgesetzten
- Umsatzsteuer
- stattgegeben
- weitergehende
- Beschwerde
- Beschwerde
- Beteiligten
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richten
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerden
- Klägers
- Beteiligten
- 3
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerden
- sind
- begründet
- .
- 1
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Begründung
- Entscheidung
- ausgeführt
- :
- Beteiligte
- sei
- gemäß
- §
- eigenem
- Recht
- berechtigt
- Gunsten
- entstandenen
- Prozesskostenvergütung
- Staatskasse
- erstatteten
- Gebühren
- also
- Differenz
- Wahlanwaltsvergütung
- Prozesskostenhilfevergütung
- Kostengrundentscheidung
- kostenverpflichteten
- Kläger
- geltend
- machen
- .
- Abs.
- gewähre
- beigeordneten
- Rechtsanwalt
- eigenes
- originäres
- Beitreibungsrecht
- Person
- entstandenen
- Vergütungsansprüche
- gerichteten
- Kostenerstattungsansprüche
- vertretenen
- Partei
- beigeordnete
- Anwalt
- erstattungsanspruch
- Höhe
- Staatskasse
- erstatteten
- Gebührenansprüche
- Auslagen
- kostenverpflichteten
- Prozessgegner
- durchsetzen
- könne
- .
- beigeordneten
- Rechtsanwalt
- räume
- §
- ähnliche
- Rechtsstellung
- demjenigen
- Gläubiger
- gepfändete
- Forderung
- Einziehung
- überwiesen
- worden
- sei
- .
- verstrickungsähnlichen
- Wirkung
- §
- stehe
- Beitreibungsrecht
- Rechtsanwalts
- auch
- Beteiligten
- ausgebrachte
- Pfändung
- Kostenerstattungsanspruchs
- obsiegenden
- Partei
- Pfändung
- erst
- Anmeldung
- Anspruchs
- §
- erwirkt
- worden
- sei
- .
- Beteiligten
- seien
- Gebührenansprüche
- Höhe
- insgesamt
- €
- netto
- entstanden
- Staatskasse
- bereits
- €
- Prozesskostenhilfevergütung
- erstattet
- worden
- seien
- sodass
- Gegner
- noch
- erstattender
- Betrag
- Höhe
- €
- netto
- verbleibe
- .
- Umsatzsteuer
- Betrag
- könne
- Kläger
- festgesetzt
- werden
- Beteiligten
- vertretene
- Partei
- selbst
- vorsteuerabzugsberechtigt
- sei
- Beteiligte
- Umsatzsteuer
- eigene
- Partei
- geltend
- machen
- müsse
- .
- 2
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlichen
- Nachprüfung
- stand
- .
- Recht
- hat
- Oberlandesgericht
- Abzug
- Prozesskostenhilfevergütung
- noch
- erstattende
- Wahlanwaltsvergütung
- Beteiligten
- Prozessbevollmächtigter
- Beteiligten
- Pfändungsgläubigerin
- festgesetzt
- .
- §
- Abs.
- sind
- Partei
- bestellten
- Rechtsanwälte
- berechtigt
- Gebühren
- Auslagen
- Prozesskosten
- verurteilten
- Gegner
- eigenen
- Namen
- beizutreiben
- .
- bereits
- entschieden
- hat
- 253
- ;
- Beschluss
- 20
- November
- FamRZ
- .
- 8)
- räumt
- Vorschrift
- beigeordneten
- Rechtsanwalt
- selbständiges
- Beitreibungsrecht
- ähnlich
- Überweisungsgläubiger
- §
- .
- Rechtsanwalt
- ist
- Einziehung
- Kostenerstattungsanspruchs
- Partei
- Prozessstandschafter
- übertragen
- Senatsbeschluss
- 14
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- 11
- ;
- Beschluss
- 9
- Juli
- FamRZ
- .
- .
- §
- Abs.
- ist
- Einrede
- Anspruch
- Person
- Partei
- zulässig
- .
- Gegner
- kann
- nur
- Kosten
- aufrechnen
- Rechtsstreit
- Kosten
- erlassenen
- Entscheidung
- Partei
- erstatten
- sind
- .
- Regelung
- sollen
- beigeordneten
- Rechtsanwalt
- Gebühren
- Rahmen
- Prozesskostenhilfe
- Vergütungsansprüche
- gesichert
- werden
- Senatsbeschluss
- 14
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- .
- Ausschluss
- Einreden
- Person
- Partei
- sog.
- Verstrickung
- tritt
- bereits
- Entstehung
- ;
- Musielak/Voit/Fischer
- 12
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- ZPO/Kratz
- Stand
- :
- 1
- .
- Juni
- §
- .
- ist
- so
- lange
- gerechtfertigt
- beigeordnete
- Rechtsanwalt
- Kostenforderung
- noch
- eigenen
- Namen
- geltend
- machen
- kann
- .
- Unerheblich
- ist
- Rechtsanwalt
- Beitreibungsrecht
- §
- Abs.
- Zeitpunkt
- Einwendung
- bereits
- ausgeübt
- hatte
- 14
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- .
- Beteiligten
- ausgebrachte
- Pfändung
- fällt
- auch
- Begriff
- "
- Einrede
- Person
- Partei
- "
- gemäß
- §
- Abs.
- Anspruch
- erhoben
- werden
- kann
- .
- Begriff
- Einreden
- "
- umfasst
- Zusammenhang
- Einwendungen
- Rechtsbeziehungen
- Kostengläubigers
- Kostenschuldner
- Verteidigung
- Zahlungsanspruch
- herleiten
- kann
- nur
- Einreden
- rechtstechnischen
- Sinne
- Zöller/Geimer
- 30
- .
- Aufl
- .
- .
- 14
- ;
- Poller/Teubel/Steinberger
- Gesamtes
- Kostenhilferecht
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- fallen
- etwa
- Abtretung
- Pfändung
- vgl.
- 22
- .
- Aufl
- .
- .
- 8)
- .
- Partei
- ist
- nämlich
- Falle
- Beitreibung
- Rechtsanwalt
- gemäß
- §
- mehr
- berechtigter
- Zahlungsempfänger
- .
- Verfügungsbeschränkung
- wirkt
- gemäß
- §
- §
- Rechtsanwalts
- ;
- ist
- etwaige
- Erfüllung
- Kostenschuld
- Leistung
- Partei
- unwirksam
- vgl.
- Fall
- Forderungsüberweisung
- 25
- f.
- ;
- .
- Kostenschuldner
- wird
- dann
- Zahlungspflicht
- allein
- Leistung
- berechtigten
- Rechtsanwalt
- befreit
- .
- Zwar
- steht
- Partei
- Kostenerstattungsanspruch
- Rechtsanwalt
- gemäß
- §
- eingeräumten
- Beitreibungsrechts
- weiterhin
- Senatsbeschluss
- 14
- .
- Februar
- FamRZ
- .
- 11
- ;
- Beschluss
- 9
- Juli
- FamRZ
- .
- auch
- weiterhin
- Forderungspfändung
- unterliegt
- .
- Pfändung
- geht
- gesetzlichen
- Einziehungsrecht
- Rechtsanwalts
- jedoch
- §
- Abs.
- angeordneten
- bereits
- Entstehen
- Anspruchs
- eintretenden
- Verstrickungswirkung
- Rang
- .
- eigene
- Einziehungsrecht
- nachrangigen
- greift
- nur
- so
- weit
- vorrangige
- Einziehungsrecht
- Rechtsanwalts
- vorgeht
- .
- weiteren
- Begründung
- Entscheidung
- wird
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- abgesehen
- geeignet
- wäre
- Klärung
- Rechtsfragen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- beizutragen
- .
- Dose
- Weber-Monecke
- Nedden-Boeger
- Klinkhammer
- Guhling
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
- 28.04.2015
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