|
|
- BESCHLUSS
- 3
- .
- Dezember
- Verfahren
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- §
- ;
- Art
- .
- Abs.
- Wählen
- Ehegatten
- Ehenamensstatut
- Art
- .
- Abs.
- deutsche
- Recht
- kann
- ausländische
- Ehegatte
- bislang
- nur
- Eigennamen
- geführt
- hat
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Familiennamen
- übrigen
- Vornamen
- bestimmen
- ;
- mehrgliedrigen
- Familiennamen
- lässt
- deutsche
- Namensrecht
- grundsätzlich
- .
- Beschluss
- 3
- .
- Dezember
- ZB
- AG
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 3
- .
- Dezember
- Vorsitzenden
- Richter
- Richterin
- Weber-Monecke
- Richter
- Dr.
- Guhling
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 11
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 29
- .
- Januar
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Behandlung
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- .
- :
- €
- Gründe
- :
- Betroffene
- begehrt
- Eintragung
- Eigennamen
- Vornamen
- Geburtsnamen
- Eheregister
- .
- Betroffene
- besitzt
- indonesische
- Staatsangehörigkeit
- .
- Geburtsurkunde
- lauten
- Namen
- "
- Da
- .
- "
- Familiennamen
- unterschieden
- wird
- .
- November
- heiratete
- deutschen
- Staatsangehörigen
- .
- leute
- wählten
- Namensführung
- Ehe
- deutsche
- Recht
- bestimmten
- Familiennamen
- Ehemanns
- Ehenamen
- .
- Bescheinigung
- Standesamts
- Namensänderung
- lautet
- Name
- Betroffenen
- nunmehr
- "
- Geburtsname
- lautet
- "
- Da
- .
- Da
- .
- Eigennamen
- V.
- "
- .
- Eigennamen
- "
- .
- Beteiligte
- Folgenden
- :
- Standesamt
- Antrag
- Betroffenen
- Beurkundung
- abzuändern
- Vorname
- "
- "
- Geburtsname
- "
- .
- "
- Eheregister
- eingetragen
- werden
- abgelehnt
- hatte
- hat
- Amtsgericht
- Antrag
- Betroffenen
- stattgegeben
- Standesamt
- angewiesen
- Namen
- Betroffenen
- entsprechend
- einzutragen
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- Beschwerde
- Standesamts
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- wendet
- Standesamt
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- begründet
- .
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Entscheidung
- Zurückverweisung
- Sache
- Beschwerdegericht
- .
- Oberlandesgericht
- hat
- veröffentlichte
- Entscheidung
- folgt
- begründet
- :
- Zwar
- habe
- Betroffenen
- Eheschließung
- vorgenommene
- Rechtswahl
- geführt
- Bildung
- Namens
- insgesamt
- deutschem
- Recht
- richte
- .
- Vorname
- Betroffenen
- richte
- weiterhin
- indonesischem
- Recht
- so
- anlässlich
- Eheschließung
- vorgenommene
- Rechtswahl
- Art
- .
- Abs.
- Nr.
- nur
- Familiennamens
- Anwendung
- deutschen
- Rechts
- führen
- könne
- .
- Anwendungsbereich
- Art
- .
- EGBGB
- sei
- zweckentsprechender
- Auslegung
- gleichwohl
- eröffnet
- .
- deutsche
- Sachrecht
- unterscheide
- Gesetz
- ausdrücklich
- angeordnet
- sei
- Familiennamen
- ;
- Person
- müsse
- Familiennamen
- mindestens
- Vornamen
- führen
- .
- indonesische
- Recht
- kenne
- durchgehende
- Unterscheidung
- .
- Gesetzliche
- Vorschriften
- Namensführung
- existierten
- nur
- Bezug
- Namensänderung
- ;
- Übrigen
- sei
- Namensführung
- regional
- unterschiedlichen
- Bräuchen
- abhängig
- .
- Betroffene
- seien
- gesonderte
- Familiennamen
- festgestellt
- worden
- .
- unterschiedliche
- Systematik
- deutschen
- Namensrechts
- einerseits
- Betroffenen
- angewandten
- indonesischen
- namensrechtlichen
- Bräuche
- andererseits
- hätte
- Betroffene
- Folge
- Angleichungsmöglichkeit
- Namen
- führen
- müsste
- unterschiedlichen
- miteinander
- vereinbarenden
- Konzepten
- gebildet
- sei
- :
- Familiennamen
- deutschem
- Recht
- führte
- müsste
- Vornamens
- Eigennamen
- nutzen
- Geburtsland
- geltenden
- namensrechtlichen
- Konzept
- Funktionen
- Familiennamen
- übernehmen
- solle
- .
- sei
- Gebrauch
- Namens
- erhebliches
- Hindernis
- .
- Betroffene
- müsse
- amtlichen
- Formularen
- Identifizierung
- ankomme
- übernommenen
- Namen
- korrekterweise
- Zusatz
- "
- Eigennamen
- "
- kennzeichnen
- klar
- stellen
- eigentlich
- Namen
- handele
- Funktion
- Familienname
- übernähmen
- .
- vollständige
- Angabe
- würden
- üblicherweise
- verwendeten
- Vordrucke
- Eingabemasken
- Datenverarbeitungsanlagen
- häufig
- vorsehen
- .
- sei
- Zweck
- Art
- .
- EGBGB
- vereinbaren
- .
- Norm
- sei
- Gesetzesbegründung
- eingefügt
- worden
- Praxis
- oftmals
- erheblichen
- Schwierigkeiten
- begegnen
- auftreten
- könnten
- Person
- Namen
- anwendbaren
- ausländischen
- Recht
- rechtmäßig
- erworben
- habe
- nunmehr
- deutsches
- Namensrecht
- anwendbar
- sei
- .
- Fälle
- habe
- Gesetzgeber
- Möglichkeit
- schaffen
- wollen
- Angleichung
- deutsche
- Namensrecht
- vorzunehmen
- Regelung
- Art
- .
- Abs.
- Nr.
- ausdrücklich
- auch
- hier
- vorliegenden
- Fall
- Augen
- gehabt
- habe
- ausländische
- Name
- Familienname
- unterscheide
- .
- Zweck
- Norm
- könne
- nur
- vollständig
- erreicht
- werden
- Anwendung
- Fälle
- beschränkt
- werde
- Namensstatut
- vollständig
- also
- Nachnamens
- wechsele
- ;
- Schwierigkeiten
- Neuregelung
- gegeben
- hätten
- bestünden
- vielmehr
- auch
- dann
- lediglich
- Familienname
- deutschen
- Recht
- unterstellt
- werde
- Name
- geführt
- werden
- müsste
- unterschiedlichen
- miteinander
- vereinbarenden
- systematischen
- Grundsätzen
- folge
- .
- müsse
- Ausgleich
- bezüglich
- Anwendung
- verschiedener
- Rechtsordnungen
- gefunden
- werden
- .
- Ausgleich
- könne
- hier
- vorgenommen
- werden
- Betroffene
- erworbenen
- Eigennamen
- vollem
- Umfang
- weiterführe
- aber
- Gelegenheit
- erhalte
- Eigennamen
- teilweise
- teilweise
- Geburts-)Familienname
- bezeichnen
- Gebrauch
- üblichen
- namensrechtlichen
- System
- ermöglichen
- .
- indonesischen
- Generalkonsulat
- ausgestellte
- Bescheinigung
- 28
- .
- Februar
- Namen
- "
- "
- Vornamen
- handele
- "
- Da
- .
- "
- Familienname
- sei
- habe
- indonesischen
- Recht
- Grundlage
- rechtfertige
- andere
- Beurteilung
- .
- II
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Überprüfung
- nur
- teilweise
- stand
- .
- 1
- .
- Zutreffend
- hat
- Beschwerdegericht
- erkannt
- ausländischer
- Ehegatte
- bislang
- nur
- Eigennamen
- geführt
- hat
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Familiennamen
- übrigen
- Vornamen
- bestimmen
- kann
- Ehegatten
- Ehenamensstatut
- Art
- .
- Abs.
- deutsches
- Recht
- gewählt
- haben
- ;
- mehrgliedrigen
- Familiennamen
- lässt
- deutsche
- Namensrecht
- indes
- grundsätzlich
- .
- .
- Abs.
- unterliegt
- Name
- Person
- Recht
- Staates
- angehört
- .
- Absatz
- Satz
- Norm
- können
- Ehegatten
- Eheschließung
- Standesamt
- künftig
- führenden
- Namen
- wählen
- Recht
- Staates
- Ehegatten
- angehört
- Nr.
- deutschem
- Recht
- gewöhnlichen
- Aufenthalt
- Inland
- hat
- Nr.
- .
- Art
- .
- Abs.
- EGBGB
- begründet
- Namenswahlrecht
- ermöglicht
- lediglich
- Rechtswahl
- .
- wird
- Ehegatten
- kollisionsrechtliche
- Wahlfreiheit
- Wahl
- stehenden
- Sachrechte
- führenden
- Ehenamens
- eingeräumt
- 14
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- .
- 25
- ;
- Bamberger/Roth/Mäsch
- 3
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- .
- .
- Wahlrecht
- ist
- grundsätzlich
- Ehenamensstatut
- begrenzt
- erfasst
- also
- weitere
- Personalstatut
- Art
- .
- Abs.
- unterfallende
- Namensteile
- 14
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- .
- 26
- ;
- Bamberger/Roth
- 3
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- .
- ;
- Art
- .
- .
- .
- Wählen
- Ehegatten
- hier
- deutsches
- Recht
- Ehenamensstatut
- findet
- §
- Anwendung
- .
- Absatz
- können
- Ehegatten
- Geburtsnamen
- Zeit
- Erklärung
- Bestimmung
- Ehenamens
- geführten
- Namen
- Frau
- Mannes
- Ehenamen
- bestimmen
- .
- meint
- geführte
- Name
- Abgrenzung
- Geburtsnamen
- insbesondere
- Heirat
- erworbenen
- Namen
- Palandt/
- Brudermüller
- .
- Aufl
- .
- §
- .
- .
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- Nr.
- kann
- Person
- Namen
- anwendbaren
- ausländischen
- Recht
- erworben
- hat
- Name
- fortan
- deutschem
- Recht
- richtet
- Erklärung
- Standesamt
- Namen
- Familiennamen
- bestimmen
- .
- Angleichungserklärung
- Art
- .
- EGBGB
- setzt
- Absatz
- Statutenwechsel
- deutschen
- Recht
- ;
- handelt
- namensrechtliche
- Sachnorm
- deutschen
- Rechts
- Tatbestand
- Auslandsbezug
- aufweist
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- EGBGB
- .
- .
- Art
- .
- Abs.
- eröffnet
- ausländischen
- Ehegatten
- Namenswahlrecht
- Umfang
- nötig
- ist
- gewünschte
- Namensführung
- erreichen
- verhindern
- Qualität
- Namen
- widersprechenden
- Sachrechten
- untersteht
- Hepting
- f.
- ;
- Krömer
- .
- korrespondierend
- findet
- Angleichung
- Namens
- Art
- .
- Abs.
- nur
- insoweit
- deutsche
- Ehenamensrecht
- voraussetzt
- .
- Gilt
- Rechtswahl
- hier
- deutsches
- Ehenamensrecht
- ist
- ausländischen
- Ehegatten
- demgemäß
- ermöglichen
- Namen
- §
- vorausgesetzte
- Namenssystematik
- einzupassen
- .
- Reichweite
- Ehenamensstatut
- eröffneten
- ist
- Voraussetzungen
- Rechtsfolgen
- §
- abzustellen
- .
- ist
- Wechsel
- Namensstatuts
- zeitlich
- gedanklich
- vorgelagert
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Geburtsname
- Ehegatten
- hier
- also
- auch
- Betroffenen
- Ehenamen
- bestimmt
- werden
- kann
- setzt
- Wahl
- Namens
- denknotwenig
- Bestehen
- Geburtsnamens
- .
- Abs.
- baut
- mithin
- systematisch
- deutschen
- Namensrecht
- zugrundeliegenden
- Einteilung
- Familiennamen
- setzt
- Krömer
- 132
- ;
- Hepting
- .
- Rechtsfolge
- hat
- getroffene
- Wahl
- Ehegatte
- Name
- Ehename
- wird
- Erklärung
- Standesamt
- Ehenamen
- Geburtsnamen
- Zeit
- Erklärung
- Bestimmung
- Ehenamens
- geführten
- Namen
- voranstellen
- anfügen
- kann
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Auch
- setzt
- Vorname
- Geburtsname
- eindeutig
- bestimmt
- sind
- .
- ist
- ausländischen
- Ehegatten
- Art
- .
- Abs.
- .
- V.m
- .
- Art
- .
- Abs.
- EGBGB
- ermöglichen
- Rechtswahl
- deutschen
- Rechts
- bisherigen
- Eigennamen
- Familiennamen
- bestimmen
- sodann
- bestimmten
- Familiennamens
- Familiennamen
- Ehegatten
- anzunehmen
- 7
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- .
- 18
- ;
- Krömer
- 132
- ;
- Hepting
- f.
- ;
- siehe
- auch
- FamRZ
- ;
- .
- allerdings
- Ergebnis
- gelangt
- Eigennamen
- ausländischen
- Ehegatten
- Eheregister
- Vornamen
- einzutragen
- sind
- .
- -9-
- Ergebnis
- steht
- auch
- Einklang
- gesetzgeberischen
- Erwägungen
- Art
- .
- EGBGB
- .
- internationalprivatrechtliche
- Grundsatz
- Angleichung
- wurde
- Rechtsprechung
- entwickelt
- Widersprüche
- Lücken
- Spannungen
- überwinden
- ergeben
- können
- deutschen
- Kollisionsrechts
- Normen
- ausländischen
- materiellen
- Rechts
- Inland
- anzuwenden
- sind
- ;
- Angleichung
- erfolgt
- Grundlage
- so
- genannten
- Funktionsäquivalenz
- modifizierte
- Anwendung
- Rechtsnorm
- Inland
- vorgenommen
- wird
- 19
- .
- Februar
- ZB
- FamRZ
- .
- .
- Gesetzesbegründung
- Personenstandsrechtsreformgesetz
- heißt
- Art
- .
- EGBGB
- Problem
- namensrechtlichen
- Angleichung
- Konstellationen
- nur
- Wechsel
- Namensstatuts
- Erwerb
- deutschen
- Staatsangehörigkeit
- stelle
- .
- So
- könnten
- Beispiel
- ausländische
- Ehegatten
- Art
- .
- Abs.
- Nr.
- EGBGB
- Bestimmung
- Ehenamens
- deutsches
- Recht
- wählen
- gewöhnlichen
- Aufenthalt
- habe
- .
- Art
- .
- EGBGB
- solle
- nunmehr
- Fälle
- deutsches
- Namensrecht
- gelte
- Name
- anwendbaren
- ausländischen
- Recht
- erworben
- sei
- beruhe
- Möglichkeit
- eröffnen
- Erklärung
- Standesamt
- deutsche
- Namensrecht
- passende
- Namensform
- wählen
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Bestimmung
- Vorname
- Familienname
- Eigennamen
- Betroffenen
- wird
- Gebühr
- indonesische
- Recht
- eingegriffen
- .
- Abgesehen
- Feststellungen
- Beschwerdegerichts
- ohnehin
- konkreten
- Ausgestaltung
- Na-
- mensrechts
- fehlt
- verlieren
- Eigenschaft
- Eigennamen
- bestehenden
- System
- Vornamen
- Nachnamen
- untergliedert
- werden
- .
- stimmt
- auch
- Beschwerdegericht
- Bezug
- genommene
- indonesischen
- Generalkonsulat
- ausgestellte
- Bescheinigung
- 28
- .
- Februar
- Namen
- "
- "
- Da
- .
- "
- sogar
- Vornamen
- handele
- "
- Familienname
- sei
- .
- bereits
- Vorstehenden
- ergibt
- schen
- Ehegatten
- Fällen
- vorliegenden
- Art
- ermöglicht
- werden
- muss
- Vornamen
- auch
- Familiennamen
- bestimmen
- kommt
- Beschwerdegericht
- ergänzend
- herangezogenen
- §
- Abs.
- einhergehende
- Streitfrage
- Art
- .
- Abs.
- gewählte
- Recht
- auch
- Namensführung
- Scheidung
- bindend
- ist
- vgl.
- 2
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- .
- Meinungsstand
- ;
- vgl.
- auch
- Senatsbeschluss
- 20
- .
- Juni
- FamRZ
- .
- beachten
- ist
- jedoch
- deutschem
- Namensrecht
- grundsätzlich
- Eigennamen
- Familiennamen
- bestimmt
- werden
- können
- ;
- lässt
- mehrgliedrigen
- Familiennamen
- Regelfall
- Staudinger/Hausmann/Hepting
- Art
- .
- EGBGB
- .
- 40
- ;
- 2
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- EGBGB
- .
- 22
- ;
- ;
- Hepting
- f.
- ;
- 7
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- EGBGB
- .
- 5
- ;
- MünchKommBGB/Birk
- 5
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- EGBGB
- .
- .
- Nur
- ausnahmsweise
- kann
- Familienname
- zweigliedriger
- Form
- bestimmt
- werden
- etwa
- etablierter
- Verwaltungspraxis
- faktischer
- Namensführung
- Alltag
- bereits
- entsprechende
- "
- Verfestigung
- "
- eingetreten
- ist
- "
- echter
- Doppelname
- "
- gebildet
- hat
- Hepting
- .
- Übrigen
- sind
- Eigennamen
- gleichwertig
- Familienname
- geeignet
- ist
- .
- Namensträger
- ist
- freizustellen
- Familiennamen
- bestimmt
- Hepting
- .
- 2
- .
- Gemessen
- kann
- angegriffene
- Entscheidung
- Bestand
- haben
- .
- Allerdings
- ist
- Auffassung
- Oberlandesgerichts
- Betroffene
- Eigennamen
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- Nr.
- EGBGB
- Vorund
- Geburtsnamen
- bestimmen
- kann
- Ergebnis
- Rechts
- beanstanden
- .
- Ehegatten
- haben
- beanstandenden
- Feststellungen
- Oberlandesgerichts
- Art
- .
- Abs.
- Rechtswahl
- dahingehend
- getroffen
- Ehenamensstatut
- deutschem
- Recht
- also
- §
- richten
- Ehenamen
- gemäß
- §
- Abs.
- Familienname
- deutschen
- Ehemanns
- bestimmt
- werden
- soll
- .
- hat
- Betroffene
- Standesamt
- entsprechende
- formgerechte
- Erklärung
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- Abs.
- abgegeben
- .
- Jedoch
- hat
- Beschwerdegericht
- Bestimmung
- zweier
- Eigennamen
- Betroffenen
- Geburtsnamen
- zulässig
- erachtet
- auseinanderzusetzen
- deutschem
- Namensrecht
- grundsätzlich
- nur
- Familienname
- führen
- ist
- .
- Etwaige
- Ausnahmetatbestände
- hat
- Oberlandesgericht
- festgestellt
- noch
- sind
- Umstände
- ersichtlich
- .
- 3
- .
- Abs.
- FamFG
- ist
- angefochtene
- Beschluss
- aufzuheben
- .
- Senat
- kann
- Sache
- §
- Abs.
- Satz
- FamFG
- abschließend
- entscheiden
- noch
- Entscheidung
- reif
- ist
- .
- Betroffene
- hat
- Wahlrecht
- Eigennamen
- Geburtsnamen
- bestimmen
- will
- .
- Ausübung
- vgl.
- Art
- .
- Abs.
- wird
- Oberlandesgericht
- Betroffenen
- Gelegenheit
- geben
- haben
- .
- Dose
- Weber-Monecke
- Nedden-Boeger
- Guhling
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- UR
- OLG
- Entscheidung
|