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- BESCHLUSS
- 17
- .
- Januar
- Patentnichtigkeitssache
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 17
- .
- Januar
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Wert
- Gegenstands
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- betreffend
- ergänzende
- Schutzzertifikat
- wird
- Berufungsinstanz
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Senat
- hat
- Streitwert
- Berufungsinstanz
- €
- festgesetzt
- .
- Klägerin
- hat
- gemäß
- §
- Abs.
- getrennte
- Festsetzung
- Streitwerts
- betreffend
- Grundpatent
- Schutzzertifikat
- beantragt
- Tätigkeit
- Rechtsanwälte
- nur
- ergänzende
- Schutzzertifikat
- bezogen
- gerichtlichen
- Tätigkeit
- gedeckt
- habe
- .
- §
- Abs.
- werden
- Verfahren
- Rechtszug
- Werte
- Streitgegenstände
- grundsätzlich
- mengerechnet
- ;
- §
- Abs.
- beträgt
- Streitwert
- höchstens
- €
- .
- Wert
- €
- ist
- Streitfall
- schon
- Gegenstand
- ergänzenden
- Schutzzertifikats
- erreicht
- .
- hat
- Streitwerterörterung
- mündlichen
- Verhandlung
- 9
- .
- Juni
- ergeben
- .
- Gerichtsgebühren
- festgesetzte
- Streitwert
- ist
- auch
- Gebühren
- Rechtsanwälte
- Partei
- maßgeblich
- nur
- ergänzende
- Schutzzertifikat
- angegriffen
- hat
- .
- Meier-Beck
- Keukenschrijver
- Schuster
- Vorinstanz
- :
- Bundespatentgericht
- Entscheidung
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