|
|
- NAMEN
- Verkündet
- :
- 10
- .
- Juni
- Langendörfer-Kunz
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 10
- .
- Juni
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Richterinnen
- Dr.
- Weinland
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Urteil
- 11
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 5
- .
- Oktober
- wird
- Kosten
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Tatbestand
- :
- Parteien
- jeweils
- Eheleute
- sind
- Mitglieder
- Wohnungen
- bestehenden
- Wohnungseigentümergemeinschaft
- .
- Verwalter
- ist
- bestellt
- .
- Ende
- 2008/Anfang
- einigten
- schriftlich
- 28
- .
- Januar
- Kanzleiräumen
- Anwalts
- Kläger
- "
- Voll/Universalversammlung
- Verzicht
- formellen
- Einberufungsvoraussetzungen
- "
- stattfinden
- solle
- .
- Klägern
- vorgeschlagene
- Tagesordnung
- wurde
- Beklagten
- Schreiben
- 20
- .
- Januar
- wesentliche
- Punkte
- erweitert
- .
- Auch
- Person
- Versammlungsleiters
- konnten
- Parteien
- einigen
- .
- 26
- .
- Januar
- sagten
- Kläger
- vereinbarte
- Eigentümerversammlung
- wieder
- kurzfristig
- Wünsche
- Beklagten
- informiert
- worden
- seien
- baten
- tümerversammlungen
- Zukunft
- Beachtung
- formellen
- Voraussetzungen
- einberufen
- werden
- .
- teilten
- Beklagten
- Anwalt
- Kläger
- Eigentümerversammlung
- dennoch
- durchgeführt
- werde
- Kanzlei
- Beklagten
- verlegen
- würden
- vereinbarte
- Versammlungsraum
- Verfügung
- gestellt
- werde
- .
- 28
- .
- Januar
- Kläger
- noch
- Anwalt
- Versammlungsort
- anwesend
- waren
- Beklagten
- Zutritt
- Versammlungsraum
- verwehrt
- wurde
- verlegten
- Beklagten
- Hinterlassung
- entsprechenden
- Mitteilung
- Kläger
- Eigentümerversammlung
- Kilometer
- entfernten
- Kanzleiräume
- Beklagten
- 2
- .
- Dort
- fand
- halbe
- Stunde
- später
- Versammlung
- Abwesenheit
- Kläger
- .
- Antrag
- Kläger
- hat
- Amtsgericht
- angegriffenen
- Versammlung
- gefassten
- Beschlüsse
- ungültig
- erklärt
- .
- Landgericht
- hat
- Berufung
- Beklagten
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- richtet
- zugelassene
- Revision
- Beklagten
- Klageabweisung
- erreichen
- möchten
- .
- Kläger
- beantragen
- Zurückweisung
- Revision
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Berufungsgericht
- ist
- Auffassung
- angegriffenen
- Beschlüsse
- seien
- ordnungsgemäß
- einberufenen
- Versammlung
- gefasst
- worden
- .
- Versammlung
- sei
- Vollversammlung
- gedacht
- gewesen
- Absage
- Kläger
- mehr
- habe
- kommen
- können
- .
- Übrigen
- habe
- spätestens
- Verlegung
- Versammlung
- Kanzleiräume
- Beklagten
- allseitigen
- Aufhebung
- Versammlung
- geführt
- .
- Versammlung
- neuen
- Versammlungsort
- habe
- zung
- vereinbarten
- neue
- Versammlung
- gehandelt
- .
- einseitige
- Verlegung
- neuen
- Ort
- veränderter
- Zeit
- verstoße
- vorgeschriebenen
- Einberufungsformalien
- .
- Änderung
- könne
- nur
- Berechtigten
- erfolgen
- .
- hätten
- Beklagten
- neue
- Vereinbarung
- hinwirken
- Gericht
- Einberufung
- ermächtigen
- lassen
- müssen
- .
- II
- .
- Rechtlich
- zutreffend
- kommt
- Berufungsgericht
- Ergebnis
- angegriffenen
- Beschlüsse
- ungültig
- erklären
- waren
- ordnungsgemäß
- einberufenen
- Eigentümerversammlung
- gefasst
- worden
- sind
- .
- 1
- .
- Ordnungsmäßigkeit
- Einberufung
- steht
- zwar
- Eigentümerversammlung
- Wohnungseigentümer
- selbst
- einberufen
- wurde
- .
- Grundsätzlich
- obliegt
- Recht
- Einberufung
- Eigentümerversammlung
- gem.
- §
- Abs.
- WEG
- Verwalter
- Fällen
- §
- Abs.
- WEG
- Vorsitzenden
- Verwaltungsbeirats
- .
- Ausnahmsweise
- sind
- aber
- auch
- Eigentümer
- berechtigt
- Eigentümerversammlung
- einzuberufen
- Einberufung
- einvernehmlich
- Wohnungseigentümer
- erfolgt
- ;
- 11
- .
- Aufl
- .
- .
- 24
- ;
- Elzer
- Jennißen
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- So
- liegt
- hier
- .
- Eigentümerversammlung
- wurde
- schriftlichem
- Einvernehmen
- Wohnungseigentümer
- einberufen
- .
- 2
- .
- Einberufung
- Eigentümerversammlung
- ist
- unwirksam
- geworden
- Kläger
- einberufene
- Versammlung
- abgesagt
- haben
- .
- Zwar
- kann
- anberaumte
- Wohnungseigentümerversammlung
- jeweilig
- Einladenden
- wieder
- abgesetzt
- werden
- .
- ist
- Wohnungseigentumsgesetz
- ausdrücklich
- geregelt
- .
- Kapitalgesellschaften
- Handelsrechts
- bürgerlichrechtlichen
- rechtsfähigen
- Verein
- ist
- jedoch
- anerkannt
- Versammlung
- Gesellschafter
- berufen
- hat
- auch
- Absage
- befugt
- ist
- ;
- juris
- .
- .
- hierin
- Ausdruck
- kommende
- allgemeine
- verbandsrechtliche
- Grundsatz
- gilt
- auch
- Recht
- Wohnungseigentums
- 225
- ;
- Bärmann/Pick
- 19
- .
- Aufl
- .
- .
- 11
- ;
- Elzer
- Jennißen
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Palandt/Bassenge
- 70
- .
- Aufl
- .
- .
- 12
- ;
- OLG
- aaO
- .
- Kläger
- waren
- befugt
- Wohnungseigentümern
- einvernehmlich
- einberufene
- Eigentümerversammlung
- abzusetzen
- .
- wirksame
- Absetzung
- hätte
- einvernehmlichen
- Vorgehensweise
- Wohnungseigentümer
- bedurft
- .
- anderes
- Ergebnis
- folgt
- Wohnungseigentümer
- Rechtsanwälte
- Durchführung
- Voll-/Universalversammlung
- geeinigt
- hatten
- .
- kann
- dahingehend
- verstanden
- werden
- Willen
- Parteien
- Wohnungseigentümerversammlung
- nur
- durchgeführt
- werden
- durfte
- Eigentümer
- Versammlung
- erscheinen
- einzelne
- Eigentümer
- berechtigt
- sein
- sollte
- Versammlung
- abzusagen
- .
- rechtliche
- Besonderheit
- Vollversammlung
- Wohnungseigentümer
- Gemeinschaft
- Eigentümerversammlung
- anwesend
- sind
- besteht
- Anwesenheit
- sämtlicher
- Wohnungseigentümer
- entsprechend
- §
- Abs.
- GmbHG
- Voraussetzungen
- Einberufungsmängel
- heilt
- Elzer
- Jennißen
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 28
- ;
- 11
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Sagt
- Wohnungseigentümer
- Teilnahme
- Vollversammlung
- einberufenen
- Wohnungseigentümerversammlung
- darf
- Versammlung
- gleichwohl
- durchgeführt
- werden
- .
- Allerdings
- tritt
- Fernbleiben
- Eigentümers
- Versammlung
- Heilungswirkung
- etwaiger
- Einberufungsmängel
- Elzer
- Jennißen
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- 3
- .
- Einberufungsmangel
- liegt
- aber
- Eigentümerversammlung
- Versammlungsort
- durchgeführt
- wurde
- Wohnungseigentümer
- Einberufung
- Eigentümerversammlung
- einvernehmlich
- festgelegt
- hatten
- Beklagten
- Einverständnis
- Kläger
- Kanzlei
- Beklagten
- verlegt
- wurde
- .
- kann
- gestellt
- bleiben
- Zusammenkunft
- Kanzleiräumen
- Beklagten
- neue
- Versammlung
- handelte
- erneute
- Einladung
- erforderlich
- gewesen
- wäre
- Durchführung
- bereits
- einberufenen
- Versammlung
- lediglich
- anderen
- Versammlungsort
- handelte
- .
- auch
- Änderung
- Versammlungsortes
- waren
- Beklagten
- befugt
- .
- Ebenso
- Auswahl
- Versammlungsortes
- Einberufung
- zuständigen
- Person
- obliegt
- 521
- ;
- 11
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Elzer
- Jennißen
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- kann
- Verlegung
- Versammlungsortes
- nur
- Einberufungsberechtigten
- erfolgen
- .
- Parteien
- Eigentümerversammlung
- gemeinsam
- einberufen
- hatten
- konnten
- festgelegten
- Versammlungsort
- auch
- nur
- gegenseitigen
- Einvernehmen
- ändern
- .
- Befugnis
- Beklagten
- Verlegung
- Versammlungsortes
- folgt
- auch
- Kläger
- Wohnungseigentümern
- tigt
- Zutritt
- vereinbarten
- Versammlungsort
- hatten
- verwehren
- lassen
- einberufene
- Versammlung
- dort
- durchgeführt
- werden
- konnte
- .
- Verhalten
- Kläger
- mag
- Umständen
- Schadensersatzansprüchen
- vergeblich
- angereisten
- Wohnungseigentümer
- führen
- ;
- begründet
- aber
- Berechtigung
- Einberufung
- berechtigter
- Personen
- Versammlungsort
- verlegen
- .
- ändert
- Umstand
- Beklagten
- Kläger
- Tag
- Versammlung
- hingewiesen
- hatten
- Versammlung
- werde
- Büroräumen
- Beklagten
- stattfinden
- Zutritt
- vereinbarten
- Versammlungsort
- verweigerten
- .
- Auch
- vorherige
- Information
- übrigen
- Wohnungseigentümer
- beabsichtigte
- Vorgehensweise
- begründet
- Selbsthilferecht
- einzelner
- Wohnungseigentümer
- vgl.
- 11
- .
- Aufl
- .
- .
- 24
- ;
- Elzer
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- Zutreffend
- weist
- Berufungsgericht
- Beklagten
- neue
- Vereinbarung
- hätten
- hinwirken
- Gericht
- ggf.
- Wege
- einstweiligen
- Verfügung
- vgl.
- Elzer
- Jennißen
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- Einberufung
- Eigentümerversammlung
- hätten
- ermächtigen
- lassen
- müssen
- .
- 4
- .
- Kläger
- müssen
- Hinblick
- eigenes
- Scheitern
- Eigentümerversammlung
- vereinbarten
- Ort
- führende
- Verhalten
- Treu
- Glauben
- §
- so
- behandeln
- lassen
- liege
- Einberufungsmangel
- .
- Vorgehensweise
- war
- sachlichen
- Gründen
- getragen
- .
- Zustimmung
- Kläger
- Durchführung
- Eigentümerversammlung
- Verzicht
- formellen
- Einberufungsvoraussetzungen
- lag
- unausgesprochen
- Erwartung
- zugrunde
- vorher
- Tagesordnung
- einigt
- .
- Einigung
- ist
- jedoch
- gekommen
- Beklagten
- Woche
- Versammlungstermin
- Tagesordnung
- substantielle
- Punkte
- etwa
- Beschlussfassung
- Erhebung
- Sonderumlage
- Höhe
- €
- gerichtliche
- Beitreibung
- Hausgeldrückständen
- erweiterten
- .
- kommt
- auch
- Person
- Versammlungsleiters
- Einigung
- erzielt
- werden
- konnte
- .
- handelte
- lediglich
- unwesentlichen
- Nebenaspekt
- .
- Anbetracht
- angespannten
- Verhältnisses
- Parteien
- kam
- Frage
- Leitung
- Versammlung
- Vorstellungen
- Beklagten
- entsprechend
- Beklagten
- erfolgen
- Dritter
- übernehmen
- sollte
- erhebliche
- Bedeutung
- .
- veränderten
- Umstände
- kann
- Klägern
- Vorwurf
- treuwidrigen
- Verhaltens
- gemacht
- werden
- nun
- doch
- Einberufung
- Eigentümerversammlung
- Beachtung
- formellen
- Voraussetzungen
- bestanden
- Durchführung
- vereinbarten
- Eigentümerversammlung
- verhindern
- suchten
- .
- 5
- .
- rechtlich
- zutreffenden
- Ausführungen
- Berufungsgerichts
- Einberufungsmangel
- Beschlussfassung
- kausal
- war
- erhebt
- Revision
- Einwendungen
- .
- -9-
- .
- Kostenentscheidung
- folgt
- §
- Abs.
- .
- Schmidt-Räntsch
- Weinland
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- Entscheidung
- 05.10.2010
|