|
|
- BESCHLUSS
- 21
- .
- April
- Grundbuchsache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- ;
- §
- Prüfungspflichten
- Grundbuchamts
- Eintragung
- Grundschuld
- Außenverhältnis
- beschränkten
- Belastungsvollmacht
- Käufern
- erlaubt
- noch
- Eigentum
- Verkäufers
- stehende
- Grundstück
- dingliche
- Sicherheit
- Finanzierung
- Kaufpreises
- verwenden
- .
- Beschluss
- 21
- .
- April
- AG
- ECLI
- :
- :
- V.
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- 21
- .
- April
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richterinnen
- Prof.
- Dr.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Richterin
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beteiligten
- Beschluss
- 20
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 22
- .
- Dezember
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Beteiligte
- ist
- Rechtsbeschwerde
- genannten
- zurückgenommen
- hat
- verlustig
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- beträgt
- €
- .
- Gründe
- :
- notariellem
- Vertrag
- 7
- .
- April
- verkaufte
- Beteiligte
- Verkäuferin
- Rubrum
- genanntes
- Grundstück
- Beteiligten
- Käufer
- .
- Kaufvertrags
- sieht
- Mitwirkung
- Verkäuferin
- Finanzierung
- Kaufpreises
- Grundstück
- Grundpfandrechten
- Kaufpreis
- bis
- zu
- %
- Zinsen
- einmalig
- fälligen
- Nebenleistung
- %
- belastet
- sofortigen
- Zwangsvollstreckung
- jeweiligen
- Eigentümer
- unterworfen
- werden
- darf
- .
- Ferner
- wird
- geregelt
- Sicherheiten
- ausschließlich
- Finanzierung
- Kaufpreises
- Abwicklung
- Vertrags
- dienen
- ;
- Grundpfandrechten
- zugrunde
- liegenden
- Valutierungsansprüche
- werden
- Verkäuferin
- abgetreten
- Sicherheiten
- Berechtigten
- unwiderruflich
- angewiesen
- nur
- Maßgabe
- Vertrags
- auszuzahlen
- .
- §
- Vertrags
- wird
- Käufer
- einzeln
- Vollmacht
- erteilt
- Beteiligten
- vertreten
- zwar
- Bestellung
- Grundpfandrechten
- Finanzierung
- Kaufpreises
- Maßgabe
- vereinbarten
- Kaufpreisfinanzierung
- .
- Vorlage
- Grundschuldbestellungsurkunde
- Käufer
- zugleich
- Vertreter
- Verkäuferin
- Buchgrundschuld
- über
- €
- nebst
- %
- Zinsen
- Sparkasse
- Rahmen
- Vollmacht
- 7
- .
- April
- UR.-Nr
- .
- bestellen
- hat
- Notar
- Eintragung
- Grundschuld
- Grundbuch
- beantragt
- .
- Beschluss
- 13
- .
- Juni
- hat
- Grundbuchamt
- Eintragungsantrag
- zurückgewiesen
- Vollmacht
- Verkäuferin
- handelnden
- Käufer
- nachgewiesen
- sei
- .
- gerichtete
- Beschwerde
- Beteiligten
- hat
- Erfolg
- gehabt
- .
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- wollen
- Grundbuchamt
- anweisen
- lassen
- Eintragungsantrag
- Zurückweisungsund
- Nichtabhilfebeschluss
- genannten
- Gründen
- abzulehnen
- .
- II
- .
- Beschwerdegericht
- geht
- Vollmacht
- Käufer
- auch
- Außenverhältnis
- nur
- Maßgabe
- vereinbarten
- Kaufpreisfinanzierung
- besteht
- .
- habe
- Grundbuchamt
- Eintragung
- bewilligten
- Grundschuld
- überprüfen
- konkret
- abgegebene
- Grundbucherklärung
- inhaltlich
- beschränkten
- Vollmacht
- gedeckt
- sei
- .
- verneine
- Grundbuchamt
- Recht
- .
- Eingang
- Grundschuldbestellungsurkunde
- Käufer
- persönlich
- zugleich
- Verkäuferin
- Rahmen
- Vollmacht
- 7
- .
- April
- UR.-Nr
- .
- handelten
- werde
- lediglich
- behauptet
- Verkäuferin
- abgegebenen
- Erklärungen
- Vollmacht
- gedeckt
- seien
- .
- nachzuweisen
- müssten
- inhaltlichen
- Beschränkungen
- Urkunde
- selbst
- hervorgehen
- fehle
- .
- .
- Ausführungen
- halten
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- 1
- .
- Ausgangspunkt
- zutreffend
- Rechtsbeschwerde
- unbeanstandet
- nimmt
- Beschwerdegericht
- Kaufvertrag
- vereinbarten
- Begrenzungen
- Vollmacht
- auch
- Außenverhältnis
- Wirkung
- entfalten
- .
- Belastungsvollmacht
- hier
- beurteilende
- erlaubt
- Käufer
- noch
- Eigentum
- Verkäufers
- stehende
- Grundstück
- dingliche
- Sicherheit
- Finanzierung
- Kaufpreises
- verwenden
- Vertreter
- Verkäufers
- dingliche
- Einigung
- Bestellung
- Grundschuld
- erklärt
- Eintragung
- bewilligt
- .
- Käufer
- hier
- lediglich
- Innenverhältnis
- beschränkt
- werden
- sollten
- Grundpfandrechte
- nur
- Maßgabe
- vereinbarten
- Kaufpreisfinanzierung
- bestellen
- besteht
- Anhaltspunkt
- .
- 2
- .
- hat
- Grundbuchamt
- selbständig
- prüfen
- Verkäuferin
- §
- erklärte
- Eintragungsbewilligung
- Vollmacht
- Käufer
- gedeckt
- ist
- vgl.
- .
- muss
- Form
- §
- nachgewiesen
- werden
- Kaufvertrag
- vorgesehenen
- Begrenzungen
- Vollmacht
- eingehalten
- werden
- .
- Nachweis
- sieht
- Beschwerdegericht
- rechtsfehlerfrei
- erbracht
- .
- Grundschuldbestellungsurkunde
- geht
- zwar
- Grundschuld
- Zinsen
- Nebenleistung
- Höhe
- Vorgaben
- Kaufvertrags
- entsprechen
- .
- nachgewiesen
- werden
- muss
- auch
- Verwendung
- Grundpfandrechts
- ausschließlich
- Finanzierung
- Kaufpreises
- Vertragsabwicklung
- Abtretung
- Valutierungsansprüche
- Verkäuferin
- unwiderrufliche
- Anweisung
- nur
- Maßgabe
- Vertrags
- auszuzahlen
- .
- inhaltlichen
- Beschränkungen
- Vollmacht
- müssen
- schuldrechtlich
- umgesetzt
- werden
- Grundschuld
- sachenrechtlich
- dingliche
- Haftung
- Grundstücks
- unabhängig
- etwa
- gesicherten
- persönlichen
- Forderung
- begründet
- .
- muss
- Grundpfandgläubiger
- Verkäufer
- erste
- schuldrechtliche
- Sicherungsabrede
- kommen
- Kaufvertrag
- entsprechende
- wendung
- Grundschuld
- Phase
- Vertragsabwicklung
- regelt
- insoweit
- Käufer
- Darlehensnehmer
- Verkäufer
- Sicherungsgeber
- macht
- .
- Weise
- wird
- gewährleistet
- Mitwirkung
- Verkäufers
- Kaufpreisfinanzierung
- beschränkt
- ausgeschlossen
- anderweitige
- Forderungen
- gesichert
- werden
- Kaufvertrag
- Zusammenhang
- stehen
- .
- kann
- bereits
- Stadium
- zweite
- Sicherungsabrede
- Grundschuldgläubiger
- Käufer
- späteren
- Verwendung
- Grundschuld
- getroffen
- werden
- wird
- geregelt
- Käufer
- Vertragsabwicklung
- bestehende
- Sicherungsabrede
- eintritt
- vgl.
- Ganzen
- DNotIReport
- ;
- BeckNotar-HdB/Everts
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- f.
- ;
- Kreditsicherung
- Grundschulden
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- ;
- Schramm
- ZNotP
- .
- .
- ergibt
- Außenverhältnis
- beschränkten
- Belastungsvollmacht
- Besonderheit
- Vertretungsmacht
- Käufer
- Eintragungsbewilligung
- §
- Zustandekommen
- Grundpfandgläubiger
- Verkäufer
- getroffenen
- ersten
- abhängt
- .
- Normalerweise
- prüft
- Grundbuchamt
- Sicherungsabrede
- Bestandteil
- Eintragungsbewilligung
- ist
- ;
- Bewilligende
- Vollmacht
- Rede
- stehenden
- Art
- handelt
- darf
- Eintragung
- vorgenommen
- werden
- gesichert
- ist
- Sicherungsabrede
- kommen
- wird
- .
- Erfolgt
- Eintragung
- dennoch
- kommt
- Sicherungsabrede
- tatsächlich
- entsteht
- Grundschuld
- auch
- Grundbuchverfahren
- maßgeblichen
- Eintragungsbewilligung
- unterscheidenden
- dinglichen
- Einigung
- Vertretungsmacht
- Käufer
- fehlt
- vgl.
- Senat
- Urteil
- 28
- .
- Oktober
- 1
- ;
- kung
- Vollmacht
- hängt
- ausnahmsweise
- auch
- Wirksamkeit
- dinglichen
- Rechtsgeschäfts
- Zustandekommen
- Sicherungsabrede
- .
- Nachweis
- Eintragungsbewilligung
- §
- gehört
- hier
- auch
- Form
- §
- erbringende
- Nachweis
- Rechtsmacht
- Grundschuldgläubigers
- Verkäufer
- getroffene
- erste
- Sicherungsabrede
- beschränkt
- wird
- Zustandekommen
- gesichert
- ist
- Grundpfandgläubiger
- regelmäßig
- auch
- hier
- kaufvertraglichen
- Regelungen
- beteiligt
- ist
- .
- Rechtsliteratur
- wird
- einhellig
- angeraten
- vertraglichen
- Beschränkungen
- Schutz
- Verkäufers
- ausdrücklich
- Grundschuldbestellungsurkunde
- aufzunehmen
- .
- Hierin
- liege
- Grundpfandgläubiger
- gerichtetes
- Angebot
- Käufer
- vertretenen
- Verkäufers
- Abschluss
- Sicherungsabrede
- vereinbarten
- Vorgaben
- .
- Grundpfandgläubiger
- könne
- zugleich
- angebotene
- dingliche
- Einigung
- nur
- erklären
- auch
- Angebot
- Abschluss
- Sicherungsvereinbarung
- annehme
- vgl.
- BeckNotar-HdB/Everts
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- 282
- ;
- Behmer
- Münchener
- Vertragshandbuch
- 7
- .
- Aufl
- .
- Nr.
- ;
- Albrecht
- Handbuch
- notariellen
- Vertragsgestaltung
- 8
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- Hertel
- Würzburger
- Notarhandbuch
- 4
- .
- Aufl
- .
- Teil
- Kap
- .
- .
- ;
- Grundbuchrecht
- 15
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- GBO/Reetz
- Stand
- 1
- .
- Februar
- Vertretungsmacht
- .
- ;
- MittBayNot
- ;
- f.
- ;
- Schramm
- ZNotP
- .
- Lediglich
- formaler
- Hinsicht
- unterscheidet
- Vorschlag
- Angebot
- Abschluss
- Sicherungsabrede
- Anlage
- notarielle
- Grundschuldbestellungsurkunde
- aufzunehmen
- noch
- Einreichung
- Eintragungsantrags
- Bank
- bestätigen
- lassen
- Anlage
- Kenntnis
- genommen
- hat
- entsprechend
- verfahren
- wird
- vgl.
- Praxis
- Notariats
- 11
- .
- Aufl
- .
- .
- Hier
- ist
- beurkundende
- Notar
- Empfehlungen
- gefolgt
- .
- hat
- beschränkt
- Eingang
- Grundschuldbestellungsurkunde
- aufzunehmen
- Käufer
- Rahmen
- Vollmacht
- 7
- .
- April
- amtierenden
- Notars
- handelten
- .
- sieht
- Beschwerdegericht
- Recht
- ausreichenden
- Nachweis
- Vollmacht
- .
- Materiell-rechtlich
- gesehen
- kommt
- allerdings
- Betracht
- erforderliche
- Sicherungsabrede
- Verkäufer
- Grundschuldgläubiger
- konkludent
- kommt
- .
- kann
- anzunehmen
- sein
- Grundschuldgläubiger
- erkennbar
- ist
- Mitwirkung
- Verkäufers
- Finanzierung
- beschränkt
- etwa
- Käufer
- erklärt
- Grundschuld
- Belastungsvollmacht
- bestellen
- vgl.
- LG
- .
- zust
- .
- Anm
- .
- ;
- Kreditsicherung
- Grundschulden
- 9
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- ergibt
- Urteil
- Senats
- 28
- .
- Oktober
- .
- Dort
- hatte
- Käufer
- eigenen
- Namen
- Grundschuld
- noch
- Eigentum
- Verkäufers
- stehenden
- Grundstück
- bestellt
- weitere
- Verbindlichkeiten
- Käufers
- sicherte
- ;
- Ermächtigung
- Käufers
- begrenzenden
- Abreden
- Kaufvertragsparteien
- auch
- Bank
- bekannt
- waren
- war
- gerade
- festgestellt
- worden
- .
- verneinte
- Senat
- Entstehen
- Grundschuld
- dingliche
- Einigung
- überschrittenen
- Ermächtigung
- gekommen
- war
- Senat
- Urteil
- 28
- .
- Oktober
- 1
- .
- .
- -9-
- gemessen
- kann
- zwar
- hier
- erfolgte
- Erklärung
- Käufer
- Rahmen
- Belastungsvollmacht
- handeln
- konkludentes
- Angebot
- Abschluss
- Sicherungsabrede
- verstehen
- sein
- .
- ausreichender
- Nachweis
- Angebots
- Form
- §
- ist
- aber
- .
- bedarf
- nämlich
- materiell-rechtlichen
- Prüfung
- Grundbuchamt
- obliegt
- .
- Nachweis
- genügt
- Grundschuldbestellungsurkunde
- nur
- dann
- selbst
- notariell
- beglaubigten
- Anlagen
- zweifelsfrei
- Angebot
- Abschluss
- erforderlichen
- Sicherungsabrede
- Verkäufer
- Grundpfandgläubiger
- hervorgeht
- .
- ist
- erforderlich
- auch
- ausreichend
- Belastung
- bezogenen
- vertraglichen
- Einschränkungen
- Grundschuldbestellungsurkunde
- Anlagen
- deutlich
- werden
- .
- Weise
- werden
- genannten
- vertraglichen
- Vorgaben
- Grundschuldgläubiger
- so
- verlässlich
- Kenntnis
- gebracht
- konkludent
- angebotene
- dingliche
- Einigung
- vgl.
- Staudinger/Gursky
- §
- .
- nur
- gleichzeitiger
- Annahme
- Angebots
- Abschluss
- vertraglich
- vorgesehenen
- Sicherungsabrede
- erklären
- kann
- vgl.
- LG
- 20
- 21
- ;
- Hertel
- Würzburger
- Notarhandbuch
- 4
- .
- Aufl
- .
- Teil
- Kap
- .
- .
- ;
- Schöner/Stöber
- Grundbuchrecht
- 15
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- GBO/Reetz
- Stand
- 1
- .
- Februar
- Vertretungsmacht
- .
- .
- Einzelnen
- Grundschuldbestellungsurkunde
- Anlagen
- hervorgehen
- muss
- Angebot
- Abschluss
- Sicherungsabrede
- verstehen
- ist
- richtet
- Vorgaben
- jeweiligen
- Kaufvertrags
- .
- Hier
- hätte
- Urkunde
- enthalten
- müssen
- Grundschuld
- ausschließlich
- Finanzierung
- Kaufpreises
- Vertragsabwicklung
- verwendet
- werden
- darf
- Grundpfandgläubiger
- unwiderruflich
- angewiesen
- wird
- Auszahlung
- nur
- Maßgabe
- Kaufvertrags
- nehmen
- .
- Auch
- Abtretung
- Valutierungsansprüche
- hätte
- bereits
- Grundbuchamt
- zutreffend
- ausgeführt
- hat
- offengelegt
- werden
- müssen
- .
- Zwar
- vollzieht
- Abtretung
- Verhältnis
- Kaufvertragsparteien
- §
- .
- Zusammenhang
- Auszahlungsanweisung
- ergibt
- aber
- Grundpfandgläubigerin
- angezeigt
- werden
- muss
- .
- Abtretung
- etwaiges
- formularvertragliches
- Abtretungsverbot
- entgegenstehen
- kann
- vgl.
- Behmer
- Münchener
- Vertragshandbuch
- 7
- .
- Aufl
- .
- Nr.
- .
- müsste
- Grundbuchamt
- prüfen
- .
- Gehen
- vertraglich
- vereinbarten
- Einschränkungen
- Vollmacht
- Grundschuldbestellungsurkunde
- Anlagen
- darf
- Grundbuchamt
- ausgehen
- Kaufvertrag
- entsprechende
- Sicherungsabrede
- kommen
- wird
- .
- ist
- erforderlich
- auch
- Annahmeerklärung
- Grundpfandgläubigers
- Form
- §
- nachgewiesen
- wird
- .
- Praktisch
- gesehen
- wird
- Grundpfandgläubiger
- nämlich
- stets
- Kenntnis
- Grundschuldbestellungsurkunde
- erlangen
- .
- Hier
- ergibt
- sogar
- ausdrücklich
- Notar
- beauftragt
- wird
- Gläubigerin
- sofort
- vollstreckbare
- Ausfertigung
- Urkunde
- erteilen
- .
- auch
- Regelung
- muss
- Grundbuchamt
- praktischen
- Normalfall
- ausgehen
- Gläubiger
- Urkunde
- erhält
- .
- Ausdrücklich
- annehmen
- muss
- Angebot
- Hertel
- Würzburger
- Notarhandbuch
- 4
- .
- Aufl
- .
- Teil
- Kap
- .
- .
- ;
- Annahme
- erfolgt
- Voraussetzungen
- §
- Schweigen
- §
- Satz
- ausdrückliche
- Erklärung
- vgl.
- Schramm
- ZNotP
- .
- vollständige
- Vorlage
- notariell
- beglaubigten
- Sicherungsabrede
- ebenfalls
- Nachweis
- geeignet
- wäre
- versteht
- selbst
- .
- IV
- .
- Festsetzung
- Gegenstandswerts
- beruht
- §
- GNotKG
- .
- Schmidt-Räntsch
- Göbel
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- KA-3696
- OLG
- Entscheidung
|