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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 4
- November
- Justizhauptsekretärin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 4
- November
- Richter
- Dr.
- Raebel
- Kayser
- Richterin
- Recht
- erkannt
- :
- Rechtsmittel
- Beklagten
- werden
- Urteile
- 30
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 8
- .
- Januar
- 11
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 12
- .
- April
- aufgehoben
- .
- Klage
- wird
- abgewiesen
- .
- Klägerin
- hat
- Kosten
- Rechtsstreits
- tragen
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- vermietete
- verkaufte
- Baugeräte
- Baumaschinen
- B.
- GmbH
- Co.
- fortan
- :
- Schuldnerin
- zog
- Rechnung
- gestellten
- Beträge
- erteilten
- Einzugsermächtigung
- Bankkonto
- Schuldnerin
- .
- 2
- .
- März
- wurde
- Beklagte
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- bestellt
- ;
- zugleich
- ordnete
- Insolvenzgericht
- weiter
- aufgeklärte
- Sicherungsmaßnahmen
- .
- 9
- .
- März
- "
- widerrief
- "
- Beklagte
- Abbuchungen
- Konto
- Schuldnerin
- letzten
- Wochen
- 2
- .
- März
- erfolgt
- waren
- .
- wurden
- Abbuchungen
- Klägerin
- Höhe
- 128.055,38
- DM
- erfaßt
- .
- Einwendungen
- zugrundeliegenden
- Rechnungen
- werden
- erhoben
- .
- versagten
- Genehmigung
- gab
- Bank
- Lastschriften
- 65.473,68
- €
- .
- Rückbelastung
- stellte
- Klägerin
- DM
- €
- Rechnung
- .
- Vermögen
- Schuldnerin
- ist
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- worden
- .
- Klägerin
- hat
- Beklagten
- persönlich
- Höhe
- Rücklastschriften
- Rückbelastungskosten
- Zahlung
- Schadensersatz
- Anspruch
- genommen
- .
- Vorinstanzen
- haben
- Klage
- stattgegeben
- .
- Senat
- zugelassenen
- Revision
- begehrt
- Beklagte
- Abweisung
- Klage
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Revision
- Beklagten
- hat
- Erfolg
- .
- Berufungsgericht
- hat
- ausgeführt
- Widerruf
- Lastschriften
- habe
- Beklagte
- Klägerin
- obliegenden
- Sorgfaltspflichten
- ordentlichen
- gewissenhaften
- Insolvenzverwalters
- verstoßen
- Recht
- Widerruf
- zugestanden
- habe
- .
- Schuldnerin
- sei
- berechtigt
- gewesen
- Lastschriften
- widerrufen
- berechtigten
- Gründe
- vorgelegen
- hätten
- .
- Beklagten
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- hätten
- Rechtsposition
- Schuldnerin
- hinausgehenden
- Befugnisse
- zugestanden
- .
- habe
- Lasten
- Beschränkungen
- bereits
- bestanden
- hätten
- beachten
- gehabt
- sei
- vorgefundene
- Rechtslage
- gebunden
- gewesen
- .
- gelte
- auch
- Möglichkeit
- Widerspruchs
- Konto
- Schuldnerin
- belastende
- Lastschrift
- .
- ergebe
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- InsO.
- Vorschrift
- begründe
- Insolvenzverwalter
- Dritten
- Rechte
- bereits
- Schuldner
- zugestanden
- hätten
- .
- II
- .
- Begründung
- hält
- rechtlichen
- Überprüfung
- wesentlichen
- Punkten
- stand
- .
- 1
- .
- Frage
- Voraussetzungen
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Alt
- .
- InsO
- Genehmigung
- Kontobelastungen
- Einzugsermächtigungsverfahren
- verhindern
- darf
- ist
- bislang
- ungeklärt
- .
- Geltung
- Konkursordnung
- ist
- Rechtsprechung
- Auffassung
- vertreten
- worden
- Konkursverwalter
- Kontobelastungen
- widerspreche
- Debetsaldo
- Gemeinschuldners
- verringern
- sei
- Gläubiger
- Schadensersatz
- verpflichtet
- .
- Schrifttum
- war
- Frage
- umstritten
- Meinungsstand
- vgl.
- .
- 4
- November
- IX
- Veröffentlichung
- vorgesehen
- .
- Inkrafttreten
- Insolvenzordnung
- hat
- Meinungsstreit
- fortgesetzt
- Schadensersatzpflicht
- ;
- ;
- Baumbach/Hopt
- 31
- .
- Aufl
- .
- Zweiter
- Teil
- Bankgeschäfte
- .
- ;
- Zahlungsverkehr
- Insolvenz
- .
- ;
- .
- EWiR
- 237
- ;
- ders
- .
- Festschrift
- S.
- ;
- 2
- .
- Lastschriftverkehr
- ;
- Fischer/Klanten
- Bankrecht
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- :
- Bankrechts-Handbuch
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- 11
- ;
- Hess
- :
- InsO
- 2
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- 54
- ;
- Knees/Fischer
- ZInsO
- 5
- ;
- :
- .
- 6/427
- ;
- Obermüller
- Insolvenzrecht
- Bankpraxis
- 6
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- .
- 258
- ;
- .
- B.
- §
- Nr.
- 2.90
- ;
- :
- .
- 25
- ;
- wohl
- auch
- Uhlenbruck
- InsO
- 12
- .
- Aufl
- .
- .
- ;
- .
- 255
- ;
- Fehl
- ;
- Festschrift
- S.
- ;
- Rattunde/
- Berner
- ;
- Rendels
- Report
- .
- 2
- .
- Senat
- ist
- Auffassung
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- grundsätzlich
- berechtigt
- ist
- Belastung
- Schuldner
- noch
- genehmigt
- hat
- widersprechen
- .
- Rechte
- Beklagten
- Bestellung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- verliehen
- worden
- sind
- ist
- zwar
- vorgetragen
- worden
- .
- Klägerin
- Beklagten
- vorwirft
- habe
- Widerspruchsrecht
- "
- mißbraucht
- "
- geht
- jedoch
- insoweit
- mindestens
- Rechtsstellung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- Zustimmungsvorbehalt
- hatte
- .
- Allerdings
- hat
- Schuldner
- Insolvenz
- anerkennenswerte
- Gründe
- Widerspruch
- Einzugsermächtigung
- gestützte
- Belastungsbuchung
- grundsätzlich
- nur
- dann
- Einzugsermächtigung
- erteilt
- hat
- Anspruch
- Gläubigers
- unbegründet
- zwar
- begründet
- ist
- Schuldner
- aber
- Zeitpunkt
- Kontoauszug
- Belastungsanzeige
- zugeht
- Recht
- Aufrechnungsrechte
- geltend
- machen
- will
- .
- Schuldner
- Belastung
- Girokontos
- Einzugsermächtigungsverfahren
- Zwecke
- widerspricht
- Zahlungen
- begründete
- Einziehungsermächtigung
- gedeckte
- Gläubigeransprüche
- rückgängig
- machen
- überwiesen
- hätte
- Widerruf
- Überweisung
- mehr
- hätte
- rückgängig
- machen
- können
- nutzt
- grundsätzlich
- Bank
- zustehende
- Widerspruchsmöglichkeit
- zweckfremd
- .
- Gegebenenfalls
- handelt
- vorsätzlich
- Ausfallrisiko
- ersten
- Inkassostelle
- zuschiebt
- sittenwidrig
- 82
- ;
- .
- 28
- .
- Mai
- .
- Desgleichen
- handelt
- sittenwidrig
- Widerspruchsmöglichkeit
- Zweck
- einsetzt
- einzelnen
- Gläubiger
- begünstigen
- Insolvenzrisiko
- Lastschriftgläubiger
- überträgt
- .
- 29
- .
- Mai
- .
- Schuldner
- Lastschriftgläubiger
- auch
- dann
- sittenwidrig
- handelt
- Widerspruch
- Belastung
- einzelnen
- Gläubiger
- begünstigen
- unmittelbar
- Insolvenzantrag
- künftige
- Masse
- "
- zusammenhalten
- "
- soll
- hat
- Bundesgerichtshof
- noch
- entschieden
- vgl.
- .
- Auch
- vorliegenden
- Fall
- bedarf
- Stellungnahme
- .
- Insolvenzverwalter
- auch
- vorläufiger
- hat
- weitergehende
- Rechte
- Widerspruch
- zuvor
- Schuldner
- hatte
- .
- verbreitete
- Ansicht
- Widerspruchsrecht
- nur
- Umfang
- zustehe
- Stellung
- Eröffnungsantrags
- Schuldner
- gehabt
- habe
- ist
- unzutreffend
- .
- Zwar
- ist
- Insolvenzverwalter
- grundsätzlich
- Schuldner
- getroffenen
- Abreden
- gebunden
- .
- tritt
- Verfahrenseröffnung
- bestehende
- Rechtslage
- 1
- 4
- ;
- .
- 4
- November
- aaO
- .
- Schuldner
- Gläubiger
- Einziehungsermächtigung
- erteilt
- verschafft
- jedoch
- Recht
- Konto
- verfügen
- .
- bedarf
- Belastungsbuchung
- rechtlich
- wirksam
- sein
- Genehmigung
- Schuldners
- 82
- 85
- ;
- 353
- ;
- .
- 14
- .
- Februar
- XI
- .
- Belastungsbuchung
- ausdrücklich
- konkludent
- genehmigt
- hat
- kann
- Schuldner
- Lastschrift
- Widerspruch
- rückgängig
- machen
- 354
- .
- 19
- .
- Dezember
- IX
- ZR
- .
- Widerspruch
- besagt
- Grunde
- Genehmigung
- versagt
- wird
- .
- Grundsätzlich
- gilt
- Schweigen
- etwa
- zugegangene
- Rechungsabschlüsse
- Genehmigung
- vgl.
- .
- Einfluß
- neuen
- Nr.
- Abs.
- AGB-Banken
- Belastungsbuchungen
- Wochen
- Zugang
- entsprechender
- Mitteilungen
- genehmigt
- gelten
- ist
- vorliegenden
- Fall
- entscheiden
- .
- Bestimmung
- wurde
- erst
- 1
- .
- April
- eingeführt
- .
- vorliegenden
- Fall
- ist
- anwendbar
- .
- hat
- Gläubiger
- Senat
- Parallelverfahren
- ZR
- aaO
- dargelegt
- hat
- auch
- Gutschrift
- Konto
- Belastungsbuchung
- Schuldnerkonto
- immer
- noch
- lediglich
- schuldrechtlichen
- Anspruch
- Erfüllung
- Forderung
- .
- ser
- Anspruch
- ist
- nunmehr
- gerichtet
- Schuldner
- Belastungsbuchung
- genehmigt
- .
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- geht
- Schuldner
- zustehende
- Möglichkeit
- Widerspruchs
- Einzugsermächtigungsverfahren
- vorgenommene
- Belastungsbuchungen
- Insolvenzverwalter
- .
- Insolvenzeröffnung
- kann
- Zahlung
- noch
- erfolgt
- ist
- mehr
- wirksam
- werden
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- .
- Demgemäß
- darf
- Insolvenzverwalter
- Insolvenzeröffnung
- grundsätzlich
- Belastungsbuchung
- mehr
- genehmigen
- .
- Da
- Abrede
- Einziehungsermächtigung
- noch
- Ausübung
- folgenden
- Befugnisse
- Rechtsstellung
- Gläubigers
- Schuldner
- verbessert
- gibt
- Grund
- insolvenzrechtlich
- Erteilung
- Genehmigung
- besser
- stellen
- Gläubiger
- Forderung
- herkömmlichem
- Wege
- erfüllt
- werden
- sollen
- geschuldete
- Zahlung
- noch
- erhalten
- haben
- .
- Falle
- haben
- Gläubiger
- lediglich
- erfüllte
- schuldrechtliche
- Ansprüche
- Verfahrenseröffnung
- Insolvenzforderungen
- Sinne
- §
- InsO
- werden
- .
- Ebensowenig
- Gläubiger
- Schuldner
- bezahlten
- Forderung
- Ansprüche
- Masse
- hat
- Unterbleiben
- Zahlung
- positive
- Forderungsverletzung
- vorsätzliche
- sittenwidrige
- Schädigung
- anzusehen
- sei
- kann
- Insolvenzverwalter
- Genehmigung
- Einziehungsermächtigungsverfahren
- erfolgten
- Belastungsbuchung
- Begründung
- verlangen
- Unterlassen
- Genehmigung
- sei
- rechtsmißbräuchlich
- .
- Vielmehr
- ist
- Gegenteil
- richtig
- :
- Gläubiger
- nur
- ungesicherte
- Insolvenzforderung
- zusteht
- darf
- Insolvenzverwalter
- Erteilung
- Genehmigung
- Erfüllung
- bewirken
- .
- wäre
- ebenso
- -9-
- zweckwidrig
- Zahlung
- einzelnen
- Insolvenzgläubiger
- gesetzlich
- vorgeschriebenen
- Verteilungsverfahrens
- .
- gesetzlich
- obliegenden
- Aufgaben
- ist
- auch
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Zustimmungsvorbehalt
- Widerspruch
- berechtigt
- .
- Zunächst
- gelten
- Ausführungen
- aa
- entsprechend
- .
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- hat
- Schuldner
- allgemeines
- auferlegt
- wurde
- künftige
- Masse
- sichern
- erhalten
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- InsO
- .
- folgt
- Forderungen
- Gläubiger
- nur
- erfüllen
- somit
- Schuldnervermögen
- nur
- vermindern
- darf
- Einzelfall
- Erfüllung
- obliegenden
- Aufgaben
- etwa
- Fortführung
- Schuldnerunternehmens
- Interesse
- Gläubigergesamtheit
- erforderlich
- wenigstens
- zweckmäßig
- erscheint
- vgl.
- ;
- .
- Ziel
- hat
- grundsätzlich
- auch
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- orientieren
- lediglich
- Zustimmungsvorbehalt
- ausgestattet
- wurde
- §
- Abs.
- Nr.
- Alt
- .
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- ;
- vgl.
- Uhlenbruck
- aaO
- .
- .
- ;
- 3
- .
- Aufl
- .
- .
- .
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- Erscheinungsformen
- künftige
- Masse
- sichern
- erhalten
- hat
- kann
- Sache
- sein
- Eröffnungsantrag
- unvollständig
- erfüllte
- Verbindlichkeit
- Schuldners
- vollständig
- erfüllen
- Erfüllungshandlung
- Schuldners
- Zustimmung
- Wirksamkeit
- verleihen
- Interesse
- Gläubiger
- liegt
- .
- Richtigkeit
- vorstehenden
- Überlegungen
- erweist
- auch
- Lage
- Gläubiger
- dann
- Widerspruch
- unterbliebe
- Insolvenzeröffnung
- kaum
- günstiger
- wäre
- Erfüllung
- Gläubigerforderung
- Genehmigung
- Belastungsbuchung
- Insolvenzeröffnung
- anfechtbar
- sein
- kann
- .
- näheren
- Begründung
- verweist
- Senat
- auch
- insoweit
- genannte
- Parallelverfahren
- .
- dort
- dargestellten
- Gründen
- benachteiligt
- Rechtsfolge
- Gläubiger
- Einziehungsermächtigung
- bedienen
- unbillig
- kann
- auch
- Insolvenzrecht
- "
- Abkommen
- Lastschriftverkehr
- "
- Kraft
- gesetzt
- werden
- .
- Widerspruch
- sittenwidrig
- sein
- könnte
- Insolvenzmasse
- Vorteil
- erwachsen
- wäre
- bedarf
- abschließenden
- Entscheidung
- .
- Allerdings
- war
- Widerspruch
- zunächst
- einmal
- Einfluß
- Passivmasse
- .
- bewirkte
- Forderung
- Klägerin
- verblieb
- .
- Wäre
- Widerspruch
- unterlassen
- Belastungsbuchung
- genehmigt
- worden
- wäre
- Forderung
- Klägerin
- erloschen
- ;
- wäre
- Forderung
- Schuldnerbank
- gleicher
- Höhe
- §
- entstanden
- .
- Indes
- hat
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Alt
- .
- InsO
- Amt
- antritt
- erst
- Überblick
- erfahrungsgemäß
- oft
- ungeordneten
- rechtlichen
- wirtschaftlichen
- Verhältnisse
- Schuldners
- verschaffen
- muß
- rechtlich
- geschütztes
- Interesse
- zunächst
- einmal
- Veränderung
- Verhältnisse
- unterbinden
- also
- "
- bewahren
- .
- gehört
- auch
- Zahlungen
- Schuldners
- noch
- wirksam
- erfolgt
- sind
- "
- einfriert
- "
- .
- ist
- regelmäßig
- Lage
- etwa
- vorliegende
- unerledigte
- Rechnungen
- rasch
- zuverlässig
- Berechtigung
- überprüfen
- .
- kommt
- Abflüsse
- Schuldnerkonto
- Forderungen
- Gläubigern
- befriedigen
- selbst
- dann
- Schuldnerkonto
- debitorisch
- ist
- lediglich
- Umschuldung
- führen
- mehrfacher
- Hinsicht
- nachteilig
- sind
- .
- wird
- Liquidität
- Schuldnerunternehmens
- geschmälert
- .
- kann
- auch
- dann
- Fall
- sein
- Schuldnerkonto
- debitorisch
- ist
- möglicherweise
- noch
- ausgeschöpftes
- Kreditlimit
- eingeräumt
- ist
- .
- Liquidität
- kann
- Fortführung
- Schuldnerunternehmens
- unerläßlich
- sein
- .
- wird
- Insolvenzmasse
- vielfach
- günstiger
- sein
- Schuld
- Gläubiger
- Schuld
- Bank
- abgelöst
- worden
- ist
- .
- regelmäßig
- hat
- Bank
- Kreditengagement
- Sicherheiten
- bestellen
- lassen
- .
- erfolgreiche
- Widerspruch
- Lastschrift
- kann
- führen
- Sicherheiten
- Anspruch
- genommen
- werden
- .
- verbessert
- Aussichten
- Sanierung
- Schuldnerunternehmens
- .
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- sonach
- berechtigt
- war
- Einzugsermächtigungsverfahren
- erfolgten
- Kontobelastung
- widersprechen
- liegt
- Seite
- vorsätzliche
- sittenwidrige
- Schädigung
- noch
- schuldhafte
- Pflichtverletzung
- gemäß
- §
- InsO
- .
- .
- Urteile
- Vorinstanzen
- sind
- somit
- aufzuheben
- §
- Abs.
- .
- Sache
- spruchreif
- ist
- kann
- Senat
- Sache
- selbst
- entscheiden
- §
- Abs.
- Klage
- abweisen
- .
- Raebel
- Kayser
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