|
|
- BESCHLUSS
- ZB
- 6
- .
- April
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- Richterin
- 6
- .
- April
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 1
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 14
- .
- Januar
- wird
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeführers
- unzulässig
- verworfen
- .
- Antrag
- Prozesskostenhilfe
- Rechtsbeschwerde
- vorgenannten
- Beschluss
- wird
- abgelehnt
- .
- Gründe
- :
- gemäß
- §
- 7
- §
- Abs.
- InsO
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- unzulässig
- verwerfen
- Bundesgerichtshof
- zugelassenen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- worden
- ist
- .
- Meinung
- Schuldners
- folgt
- §
- Abs.
- Satz
- Anwaltszwang
- grundsätzlich
- Verfahrenshandlung
- Rechtsbeschwerdegericht
- gilt
- mithin
- auch
- Einlegung
- Rechtsmittels
- .
- Regelung
- bestehen
- verfassungsrechtlichen
- Bedenken
- ;
- Beschluss
- 9
- November
- n.v
- .
- .
- 2
- .
- Antrag
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- ist
- abzulehnen
- Aussicht
- genommene
- Rechtsverfolgung
- Aussicht
- Erfolg
- hat
- InsO
- Satz
- .
- Rechtsbeschwerde
- beigeordneten
- postulationsfähigen
- Rechtsanwalt
- eingelegt
- würde
- wäre
- unzulässig
- .
- würde
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- vorgeschriebenen
- einmonatigen
- Notfrist
- eingelegt
- werden
- .
- Wiedereinsetzung
- Frist
- §
- könnte
- Schuldner
- gewährt
- werden
- Antrag
- Bewilligung
- Prozesskostenhilfe
- erst
- Fristablauf
- gestellt
- hat
- vgl.
- Beschluss
- 13
- .
- Februar
- .
- 19
- ;
- 11
- .
- Juni
- .
- 24
- ;
- 19
- .
- Januar
- IX
- ZA
- n.v
- .
- .
- .
- .
- Kayser
- Raebel
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- 22.07.2009
- Entscheidung
|