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- BESCHLUSS
- ZB
- 5
- Juli
- Insolvenzverfahren
- ECLI
- :
- :
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Grupp
- Dr.
- 5
- Juli
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- weiteren
- Beteiligten
- wird
- Beschluss
- 4
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- Kaiserslautern
- 8
- .
- September
- aufgehoben
- Sache
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeinstanz
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- weitere
- Beteiligte
- wurde
- Beschluss
- 9
- .
- Mai
- vorläufigen
- Verwalter
- Vermögen
- Schuldnerin
- bestellt
- 12
- .
- Dezember
- Insolvenzverfahren
- eröffnet
- wurde
- .
- Vergütung
- vorläufiger
- Insolvenzverwalter
- hat
- Insolvenzgericht
- €
- festgesetzt
- .
- ist
- hierbei
- Masse
- €
- ausgegangen
- hat
- Erhöhung
- Regelvergütung
- insgesamt
- gerechtfertigt
- erachtet
- .
- hiergegen
- gerichtete
- Beschwerde
- beantragt
- hat
- Vergütung
- tungsantrag
- €
- festzusetzen
- hat
- Beschwerdegericht
- Einzelrichter
- Vergütung
- weiteren
- Beteiligten
- €
- festgesetzt
- weitergehende
- Beschwerde
- zurückgewiesen
- .
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- weitere
- Beteiligte
- Vergütungsantrag
- .
- II
- .
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- Abs.
- Satz
- statthafte
- auch
- Übrigen
- zulässige
- Rechtsbeschwerde
- ist
- begründet
- .
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Entscheidung
- Zurückverweisung
- Sache
- Beschwerdegericht
- .
- Entscheidet
- originäre
- Einzelrichter
- hier
- Sache
- rechtsgrundsätzliche
- Bedeutung
- beimisst
- Beschwerde
- lässt
- Rechtsbeschwerde
- so
- ist
- Zulassung
- wirksam
- .
- Rechtsbeschwerde
- unterliegt
- Entscheidung
- jedoch
- fehlerhaften
- Besetzung
- Beschwerdegerichts
- Aufhebung
- Amts
- Einzelrichter
- Zulassung
- Rechtsbeschwerde
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- §
- Abs.
- Nr.
- selbst
- entscheiden
- durfte
- Verfahren
- gemäß
- §
- Satz
- Nr.
- Richtern
- besetzten
- Kammer
- hätte
- übertragen
- müssen
- .
- originären
- Einzelrichter
- §
- ist
- Entscheidung
- Rechtssachen
- grundsätzlicher
- Bedeutung
- schlechthin
- versagt
- Beschluss
- 16
- .
- Mai
- .
- .
- Bejaht
- Zulassungsentscheidung
- zugleich
- grundsätzliche
- Bedeutung
- Rechtssache
- ist
- Entscheidung
- objektiv
- willkürlich
- verstößt
- Verfassungsgebot
- gesetzlichen
- Richters
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- GG
- ständige
- Rechtsprechung
- vgl.
- Beschluss
- 22
- .
- September
- IX
- ZB
- InsbürO
- .
- ;
- 18
- .
- Mai
- IX
- .
- .
- weitere
- Verfahren
- weist
- Senat
- Folgendes
- :
- 1
- .
- Bemessung
- Abschlägen
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- ist
- grundsätzlich
- Aufgabe
- Tatrichters
- .
- Ausreichend
- aber
- auch
- erforderlich
- ist
- Tatrichter
- möglichen
- Abschlagstatbestände
- Grunde
- prüft
- anschließend
- Gesamtschau
- Berücksichtigung
- Überschneidungen
- Ganze
- bezogenen
- Angemessenheitsbetrachtung
- Gesamtzuschlag
- Gesamtabschlag
- bestimmt
- vgl.
- Beschluss
- 6
- .
- April
- IX
- .
- .
- 2
- .
- Vergütung
- vorläufigen
- Insolvenzverwalters
- gilt
- insofern
- .
- vorläufige
- Insolvenzverwalter
- hat
- Insolvenzverwalter
- Anspruch
- Tätigkeit
- angemessen
- vergütet
- werden
- §
- Abs.
- Abs.
- InsO
- .
- Vergütung
- ist
- grundsätzlich
- Weise
- berechnen
- besondere
- Umstände
- Tätigkeit
- erleichtern
- erschweren
- unmittelbar
- vorläufigen
- Insolvenzverwalter
- maßgeblichen
- Bruchteil
- verringern
- erhöhen
- Beschluss
- 18
- .
- Dezember
- 252
- ;
- 28
- .
- September
- IX
- ZB
- .
- .
- muss
- Leistungsbild
- entfalteten
- Verwaltertätigkeit
- losgelöst
- Tätigkeit
- späteren
- Verwalters
- Einzelfall
- gewürdigt
- Grundsatz
- Ganzen
- leistungsangemessenen
- Vergütung
- Beziehung
- gesetzt
- werden
- 3
- .
- Aufl
- .
- InsVV
- .
- .
- Auffassung
- Rechtsbeschwerde
- gebietet
- §
- Abs.
- InsVV
- alleine
- längeren
- durchschnittlichen
- Dauer
- Eröffnungsverfahrens
- Zuschlag
- Ausgangssatz
- Vergütung
- endgültigen
- Insolvenzverwalters
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- gewähren
- .
- Maßgebend
- sind
- Bestimmung
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- §
- Abs.
- Satz
- InsO
- auch
- Vergütung
- vorläufigen
- Verwalters
- gilt
- Umfang
- Schwierigkeit
- Geschäftsführung
- .
- Ebenso
- Vergütung
- Insolvenzverwalters
- vgl.
- Beschluss
- 6
- .
- Mai
- IX
- ZB
- .
- 7
- ;
- 16
- .
- September
- IX
- ZB
- .
- 8)
- kann
- auch
- vorläufigen
- Verwalter
- Zuschlag
- allein
- Zeitablauf
- angeknüpft
- werden
- .
- bewerten
- ist
- vielmehr
- Dauer
- Eröffnungsverfahrens
- erbrachte
- Tätigkeit
- .
- Kayser
- Grupp
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Kaiserslautern
- Entscheidung
- Kaiserslautern
- Entscheidung
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