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- BESCHLUSS
- ZB
- 12
- .
- Januar
- Verfahren
- Vollstreckbarerklärung
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- 12
- .
- Januar
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Antragsgegners
- wird
- Beschluss
- 26
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 21
- .
- September
- aufgehoben
- .
- Sache
- wird
- erneuten
- Entscheidung
- auch
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- Beschwerdegericht
- zurückverwiesen
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsgegner
- wurde
- Urteil
- Berufungsgerichts
- 14
- .
- März
- Zahlung
- €
- €
- Zinsen
- Prozesskostenentschädigung
- €
- verurteilt
- .
- 21
- .
- März
- trat
- Klägerin
- finnischen
- Verfahrens
- Vertrag
- Antragstellerin
- Ansprüche
- Rechtsanwaltsgesellschaft
- antragt
- .
- Nunmehr
- finnische
- Entscheidung
- vollstreckbar
- erklären
- .
- Beschluss
- 23
- .
- April
- hat
- Landgericht
- Entscheidung
- vollstreckbar
- erklärt
- .
- gerichtete
- sofortige
- Beschwerde
- ist
- erfolglos
- geblieben
- .
- Rechtsbeschwerde
- verfolgt
- Antragsgegner
- Antrag
- Abweisung
- Antrags
- Vollstreckbarerklärung
- weiter
- .
- II
- .
- Art
- .
- EuGVVO
- Verbindung
- §
- Abs.
- Abs.
- Satz
- Nr.
- statthafte
- auch
- sonst
- zulässige
- Rechtsmittel
- führt
- Aufhebung
- Zurückverweisung
- §
- Abs.
- Satz
- .
- 1
- .
- §
- Abs.
- Satz
- kann
- Zwangsvollstreckung
- Ausland
- ergangenen
- Titel
- anderen
- Titel
- bezeichneten
- Berechtigten
- zulässig
- erklärt
- werden
- Titel
- Recht
- Staates
- errichtet
- worden
- ist
- vollstreckbar
- ist
- .
- kann
- ausländischer
- Titel
- auch
- Betreiben
- Rechtsnachfolgers
- ursprünglichen
- Klägers
- vollstreckbar
- erklärt
- werden
- vgl.
- Kropholler/v
- .
- Hein
- Europäisches
- Zivilprozessrecht
- 9
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- EuGVVO
- .
- 15
- ;
- Geimer/Schütze
- Europäisches
- Zivilverfahrensrecht
- 3
- .
- Aufl
- .
- Art
- .
- EuGVVO
- .
- .
- Nachweis
- entsprechenden
- Rechtsnachfolge
- ist
- gemäß
- §
- Abs.
- Satz
- grundsätzlich
- Urkunden
- führen
- sei
- denn
- Tatsachen
- sind
- Gericht
- offenkundig
- .
- Jedoch
- gilt
- wendungsbereich
- hier
- einschlägigen
- Verordnung
- Nr.
- 44/2001
- Rates
- gerichtliche
- Zuständigkeit
- Anerkennung
- Vollstreckung
- Entscheidungen
- Handelssachen
- 22
- .
- Dezember
- EuGVVO
- gemäß
- §
- Abs.
- Vorschrift
- §
- Abs.
- Satz
- anzuwenden
- ist
- Nachweis
- Rechtsnachfolge
- Beweismitteln
- geführt
- werden
- kann
- Geimer/Schütze
- .
- .
- .
- Wird
- Antrag
- Vollstreckbarerklärung
- unmittelbaren
- Rechtsnachfolger
- gestellt
- ist
- Antragsteller
- Rechtsnachfolger
- früheren
- Rechtsnachfolgers
- ursprünglichen
- Partei
- so
- muss
- Rechtsnachfolger
- Berechtigung
- Vollstreckung
- Erststaat
- Titel
- errichtet
- worden
- ist
- festgestellt
- werden
- .
- Beschwerdegericht
- ist
- zutreffend
- ausgegangen
- Antrag
- Vollstreckbarerklärung
- Urteils
- Berufungsgerichts
- 14
- .
- März
- auch
- Rechtsnachfolger
- ursprünglichen
- Berechtigten
- gestellt
- werden
- konnte
- .
- entsprechende
- Berechtigung
- folgt
- Abtretung
- Rechte
- Urteil
- Vereinbarung
- 21
- .
- März
- .
- Rechtsanwaltsgesellschaft
- ist
- jedoch
- Antragstellerin
- Vollstreckbarerklärungsverfahren
- geworden
- .
- Berechtigung
- Vollstreckung
- betreibenden
- ergibt
- hat
- Beschwerdegericht
- gelassen
- .
- Gesellschaft
- Rechtsnachfolgerin
- Zessionarin
- handelt
- schaft
- Zessionarin
- verschmolzen
- worden
- ist
- lediglich
- Umbenennung
- vorliegt
- ist
- Entscheidung
- Beschwerdegerichts
- offen
- geblieben
- .
- 2
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Weiteren
- Frage
- auseinandergesetzt
- internationale
- Zuständigkeit
- finnischen
- Gerichtsbarkeit
- gegeben
- war
- .
- führt
- internationale
- Zuständigkeit
- Gerichts
- Erststaates
- unterliege
- grundsätzlich
- Nachprüfung
- Vollstreckbarerklärungsverfahren
- sei
- denn
- ausschließliche
- internationale
- Zuständigkeit
- Art
- .
- EuGVVO
- stehe
- Frage
- .
- Auffassung
- greift
- kurz
- weiteren
- Gründe
- Nichtanerkennung
- Entscheidung
- ausschöpft
- .
- .
- Abs.
- EuGVVO
- Art
- .
- Abs.
- Satz
- EuGVVO
- Vollstreckbarerklärung
- entgegenstehen
- kann
- wird
- Entscheidung
- anerkannt
- Vorschriften
- Abschnitte
- Kapitels
- verletzt
- worden
- sind
- .
- Vorschriften
- gehört
- Beschwerdegericht
- genannten
- Art
- .
- EuGVVO
- auch
- Regelung
- Art
- .
- Abs.
- EuGVVO
- Vierten
- Abschnitt
- Kapitels
- Verordnung
- fällt
- .
- kann
- Klage
- anderen
- Vertragspartners
- Verbraucher
- nur
- Gerichten
- Mitgliedsstaates
- erhoben
- werden
- Hoheitsgebiet
- Verbraucher
- Wohnsitz
- hat
- .
- Vorliegend
- hat
- Antragsgegner
- Beschwerdeverfahren
- geltend
- gemacht
- Vertrag
- Lieferung
- Holzhauses
- ursprünglichen
- Klägerin
- Verbraucher
- abgeschlossen
- haben
- .
- Einwand
- wäre
- berechtigt
- Versagung
- Vollstreckbarerklärung
- Art
- .
- Abs.
- EuGVVO
- hätte
- führen
- müssen
- hat
- Beschwerdegericht
- befasst
- .
- Auch
- muss
- Aufhebung
- Zurückverweisung
- angefochtenen
- Entscheidung
- führen
- .
- 3
- .
- Zurückverweisung
- wird
- Beschwerdegericht
- ermitteln
- haben
- Antragstellerin
- schem
- Recht
- Rechtsnachfolgerin
- ersten
- Zessionarin
- geworden
- ist
- Gesellschaft
- identisch
- ist
- .
- Ist
- Antragsberechtigung
- Antragstellerin
- auszugehen
- wird
- weiter
- festzustellen
- haben
- Einwand
- Antragsgegners
- Verbraucher
- finnischen
- Gerichtsbarkeit
- unterlegen
- haben
- durchgreift
- .
- Kayser
- Raebel
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Frankfurt/Main
- Entscheidung
- 21.09.2010
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