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- BESCHLUSS
- ZB
- 8
- Juli
- Insolvenzverfahren
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Kreft
- Richter
- Dr.
- Kayser
- 8
- Juli
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Schuldnerin
- Beschluß
- 3
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 22
- .
- April
- wird
- unzulässig
- verworfen
- .
- Gegenstandswert
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- gemäß
- §
- InsO
- §
- Abs.
- Nr.
- statthafte
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unzulässig
- Rechtssache
- grundsätzliche
- Bedeutung
- hat
- Fortbildung
- Rechts
- Sicherung
- einheitlichen
- Rechtsprechung
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdegerichts
- erfordern
- §
- Abs.
- .
- 1
- .
- Rechtsbeschwerde
- formulierten
- Fragen
- grundsätzlich
- hält
- stellen
- .
- Gläubigerin
- stand
- unabhängig
- Wirksamkeit
- Kündigung
- Eröffnungszeitpunkt
- angegriffenen
- Feststellungen
- jedenfalls
- fällige
- Forderung
- Höhe
- DM
- .
- waren
- Voraussetzungen
- zulässigen
- Antrag
- §
- Abs.
- InsO
- zweifelsfrei
- erfüllt
- .
- Eröffnungsbeschluß
- ist
- Schuldnerin
- wirksam
- zugestellt
- worden
- vgl.
- §
- Abs.
- Nr.
- .
- übrigen
- ist
- Eröffnungsbeschluß
- schon
- Zustellung
- wirksam
- .
- eventueller
- Zustellungsmangel
- hätte
- Gültigkeit
- Insolvenzeröffnung
- Einfluß
- .
- 2
- .
- Rechtsbeschwerde
- vermag
- auch
- Abweichung
- angefochtenen
- Entscheidung
- Rechtsprechung
- Bundesgerichtshofs
- aufzuzeigen
- .
- Umstände
- zweifelsfrei
- erkennen
- lassen
- tatsächliches
- Vorbringen
- Schuldnerin
- Kenntnis
- genommen
- Entscheidung
- erwogen
- worden
- ist
- vgl.
- 227
- ;
- hat
- Rechtsbeschwerde
- dargetan
- .
- Kreft
- Kayser
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