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- BESCHLUSS
- 21
- .
- Februar
- Rechtsstreit
- IV
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzende
- Richterin
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- Richterin
- Dr.
- 21
- .
- Februar
- beschlossen
- :
- wird
- angeordnet
- Klägerin
- Prozesskosten
- Beklagten
- 28
- .
- März
- weitere
- Sicherheit
- Höhe
- €
- leisten
- hat
- .
- Gründe
- :
- Voraussetzungen
- Anordnung
- ergänzenden
- Pr
- ozesskostensicherheit
- sind
- §
- Abs.
- gegeben
- .
- Bekla
- gten
- haben
- Einrede
- mangelnden
- Sicherheitsleistung
- Prozesskosten
- Klageerwiderung
- ersten
- Verhandlung
- Hauptsache
- rechtzeitig
- uneingeschränkt
- Rechtszüge
- erh
- oben
- vgl.
- Urteil
- 30
- .
- Juni
- m.w
- .
- .
- Landgericht
- hat
- Zwischenurteil
- 31
- Juli
- Sicherheit
- voraussichtlichen
- Anwaltskosten
- B
- eklagten
- ersten
- Rechtszüge
- Gerichtskosten
- Berufungsinstanz
- berechnet
- .
- unbestrittenen
- Vorbringen
- Beklagten
- angeordnete
- Sicherheit
- Verfahrensgebühren
- tten
- Rechtszuges
- abdeckt
- Klägerin
- weiterhin
- gewöhnlichen
- Aufenthalt
- hat
- können
- Beklagten
- weitere
- Sicherheit
- verlangen
- .
- Klägerin
- kann
- Pflicht
- Sicherheitsleistung
- befreit
- werden
- Rechtsschutzversicherung
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- Deckung
- zugesagt
- hat
- .
- Deckungszusage
- Rechtsschutzversicherung
- gehört
- Befreiungstatbeständen
- gemäß
- §
- Abs.
- .
- Antrag
- Stellung
- weiteren
- Prozesskostensicherheit
- ist
- auch
- treuwidrig
- .
- Höhe
- weiteren
- Sicherheit
- bemisst
- Senat
- Grundlage
- Streitwerts
- 102.537,18
- €
- möglichen
- Anwaltskosten
- dritte
- Instanz
- Nichtzulassungsbeschwerde
- möglicher
- anschließender
- Revision
- :
- Höhe
- 3.456,90
- €
- 0,3-Erhöhungsgebühr
- Höhe
- €
- 1,5-Terminsgebühr
- Höhe
- €
- Auslagenpauschale
- Höhe
- €
- zzgl.
- Umsatzsteuer
- Höhe
- €
- insgesamt
- €
- .
- Felsch
- Dr.
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- Entscheidung
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