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- BESCHLUSS
- ZR
- 28
- Juli
- Rechtsstreit
- II
- .
- Zivilsenat
- hat
- 28
- Juli
- Vorsitzenden
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Gegenstandswert
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- Prozessbevollmächtigten
- Beschwerdegegner
- wird
- Klägerin
- Drittwiderbeklagten
- jeweils
- Millionen
- Euro
- insgesamt
- Millionen
- Euro
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Gegenstandswert
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- Prozessbevollmächtigten
- ist
- Millionen
- Euro
- festzusetzen
- §
- Abs.
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Gebührenstreitwert
- §
- Abs.
- Senat
- Millionen
- Euro
- festgesetzt
- hat
- ist
- Rechtsanwaltsgebühren
- Prozessbevollmächtigten
- Beschwerdegegner
- maßgebend
- Personen
- Angelegenheit
- verschiedenen
- Gegenständen
- vertreten
- hat
- §
- Abs.
- Satz
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Gegenstandswert
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- Prozessbevollmächtigten
- Beschwerdegegner
- beträgt
- Verhältnis
- vertretenen
- Parteien
- jeweils
- Millionen
- Euro
- insgesamt
- Millionen
- Euro
- .
- 1
- .
- Gegenstandswert
- sind
- Werte
- vertretenen
- Parteien
- addieren
- .
- §
- Abs.
- beträgt
- Wert
- Angelegenheit
- höchstens
- Millionen
- Euro
- Personen
- Auftraggeber
- Person
- höchstens
- Millionen
- Euro
- insgesamt
- jedoch
- Millionen
- Euro
- .
- Erhöhung
- Millionen
- Euro
- setzt
- anwaltliche
- Tätigkeit
- Auftraggeber
- Angelegenheit
- verschiedene
- Gegenstände
- betrifft
- Beschluss
- 2
- .
- März
- ZR
- .
- .
- Gegenstand
- anwaltlichen
- Tätigkeit
- ist
- dann
- Rechtsanwalt
- Auftraggeber
- Rechts
- Rechtsverhältnisses
- tätig
- wird
- .
- Gegenstand
- Tätigkeit
- Auftraggeber
- unterschied
- .
- Gegenstand
- Tätigkeit
- Klägerin
- war
- Gesellschaftsverhältnis
- Gegenstand
- Tätigkeit
- Drittwiderbeklagten
- war
- Gesellschaftsverhältnis
- GmbH
- Co.
- .
- Klageanträge
- Anträge
- betrafen
- Auswirkungen
- Übertragung
- Anteile
- Drittwiderbeklagten
- Klägerin
- Gesellschaft
- .
- Auch
- Widerklage
- Unterlassung
- Mitwirkung
- Übertragung
- Anteile
- betraf
- jeweils
- Gesellschaftsverhältnis
- .
- 2
- .
- ist
- Millionen
- Euro
- festzusetzen
- zugrunde
- legende
- Wert
- Gesellschaftsanteile
- Gesamtwert
- GmbH
- Co.
- KG
- bis
- zu
- Milliarde
- Euro
- Höchstwert
- Millionen
- Euro
- übersteigt
- .
- Vorinstanzen
- :
- Entscheidung
- OLG
- Entscheidung
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