BESCHLUSS ZR 28 Juli Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 28 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. beschlossen : Gegenstandswert anwaltlichen Tätigkeit Prozessbevollmächtigten Beschwerdegegner wird Klägerin Drittwiderbeklagten jeweils Millionen Euro insgesamt Millionen Euro festgesetzt . Gründe : Gegenstandswert anwaltlichen Tätigkeit Prozessbevollmächtigten ist Millionen Euro festzusetzen § Abs. § Abs. Satz . Gebührenstreitwert § Abs. Senat Millionen Euro festgesetzt hat ist Rechtsanwaltsgebühren Prozessbevollmächtigten Beschwerdegegner maßgebend Personen Angelegenheit verschiedenen Gegenständen vertreten hat § Abs. Satz § Abs. Satz . Gegenstandswert anwaltlichen Tätigkeit Prozessbevollmächtigten Beschwerdegegner beträgt Verhältnis vertretenen Parteien jeweils Millionen Euro insgesamt Millionen Euro . 1 . Gegenstandswert sind Werte vertretenen Parteien addieren . § Abs. beträgt Wert Angelegenheit höchstens Millionen Euro Personen Auftraggeber Person höchstens Millionen Euro insgesamt jedoch Millionen Euro . Erhöhung Millionen Euro setzt anwaltliche Tätigkeit Auftraggeber Angelegenheit verschiedene Gegenstände betrifft Beschluss 2 . März ZR . . Gegenstand anwaltlichen Tätigkeit ist dann Rechtsanwalt Auftraggeber Rechts Rechtsverhältnisses tätig wird . Gegenstand Tätigkeit Auftraggeber unterschied . Gegenstand Tätigkeit Klägerin war Gesellschaftsverhältnis Gegenstand Tätigkeit Drittwiderbeklagten war Gesellschaftsverhältnis GmbH Co. . Klageanträge Anträge betrafen Auswirkungen Übertragung Anteile Drittwiderbeklagten Klägerin Gesellschaft . Auch Widerklage Unterlassung Mitwirkung Übertragung Anteile betraf jeweils Gesellschaftsverhältnis . 2 . ist Millionen Euro festzusetzen zugrunde legende Wert Gesellschaftsanteile Gesamtwert GmbH Co. KG bis zu Milliarde Euro Höchstwert Millionen Euro übersteigt . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung