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- NAMEN
- Verkündet
- :
- 24
- .
- Oktober
- Führinger
- Justizangestellte
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- Rechtsstreit
- Nachschlagewerk
- :
- :
- :
- ja
- ja
- Sparvorwahl
- §
- Bezeichnung
- "
- Sparvorwahl
- "
- Netzvorwahl
- Anbieters
- Telefongesprächen
- Festnetz
- Call-by-Call-Verfahren
- entnimmt
- durchschnittlich
- aufmerksame
- informierte
- verständige
- Verbraucher
- erfahrungsgemäß
- nur
- Inanspruchnahme
- Dienstleistung
- Geld
- sparen
- kann
- Verhältnis
- Preisniveau
- Markt
- niedrigen
- Preis
- handelt
- .
- Bezugnahme
- Wettbewerber
- wird
- Verbraucher
- Begriff
- "
- Sparvorwahl
- "
- verstehen
- Anbieter
- wolle
- Ausdruck
- bringen
- preisgünstiger
- gesamte
- Konkurrenz
- sein
- .
- Verständnis
- Werbung
- fehlt
- Irreführung
- Verbraucher
- beworbene
- Angebot
- günstiger
- ist
- Tarif
- Marktführers
- .
- .
- 24
- .
- Oktober
- I.
- Zivilsenat
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 24
- .
- Oktober
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Prof.
- Dr.
- Pokrant
- Dr.
- Dr.
- Recht
- erkannt
- :
- Revision
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 6
- .
- Zivilsenats
- Oberlandesgerichts
- 24
- .
- März
- aufgehoben
- .
- Berufung
- Beklagten
- wird
- Urteil
- 31
- .
- Zivilkammer
- Landgerichts
- 5
- .
- August
- abgeändert
- .
- Klage
- wird
- abgewiesen
- .
- Kosten
- Rechtsstreits
- trägt
- Klägerin
- .
- Tatbestand
- :
- Klägerin
- Deutsche
- AG
- ist
- größte
- deutsche
- Unternehmen
- Telekommunikationsbereich
- .
- Beklagte
- ist
- Communikationstechnik
- GmbH.
- bietet
- Verbindungsnetzbetreiberin
- Einheitspreis
- Minute
- Telefongespräche
- Festnetz
- .
- Nutzung
- Angebots
- muß
- Kunde
- Netzvorwahl
- Beklagten
- Telefongespräch
- wählen
- sogenanntes
- Call-by-Call-Verfahren
- .
- Zeitschrift
- "
- Spiegel
- "
- 5
- .
- Oktober
- warb
- Beklagte
- nachstehend
- Klageantrag
- verkleinert
- schwarz-weiß
- wiedergegeben
- Netzvorwahl
- "
- "
- folgt
- :
- "
- Mio
- telefonieren
- schon
- rund
- Uhr
- .
- ?
- haben
- letzter
- Zeit
- gewählt
- ?
- Hoffentlich
- .
- Dann
- telefonieren
- sparen
- nämlich
- einfachsten
- Tarif
- .
- Einfach
- Sparvorwahl
- Ferngespräch
- wählen
- .
- Anmeldung
- gleich
- lostelefonieren
- .
- noch
- besser
- Anschluß
- freischalten
- lassen
- .
- Dann
- telefonieren
- noch
- günstiger
- .
- "
- Klägerin
- hat
- Werbung
- irreführend
- beanstandet
- .
- hat
- geltend
- gemacht
- Beklagte
- erwecke
- Bezeichnung
- "
- Sparvorwahl
- "
- Eindruck
- Kunde
- könne
- stets
- Fall
- günstiger
- telefonieren
- Konkurrenz
- .
- sei
- jedoch
- Fall
- .
- Klägerin
- hat
- beantragt
- Beklagte
- verurteilen
- unterlassen
- geschäftlichen
- Verkehr
- Zwecken
- Wettbewerbs
- Verbindungsnetzbetreiberkennzahl
- "
- Sparvorwahl
- "
- bezeichnen
- und/oder
- bezeichnen
- lassen
- nachstehend
- wiedergegeben
- :
- Beklagte
- ist
- entgegengetreten
- .
- hat
- Irreführung
- Verkehrs
- Abrede
- gestellt
- vorgetragen
- Angabe
- "
- Sparvorwahl
- "
- bezeichne
- nur
- Preisgünstigkeit
- Angebots
- .
- Nutzung
- könnten
- Kunden
- Verhältnis
- Klägerin
- auch
- weiteren
- Anbietern
- Gebühren
- sparen
- .
- Bezeichnung
- "
- Sparvorwahl
- "
- besage
- Kunden
- könnten
- Inanspruchnahme
- Netzvorwahl
- immer
- kostengünstiger
- Wettbewerbern
- telefonieren
- .
- Landgericht
- hat
- Klage
- stattgegeben
- .
- Berufung
- ist
- erfolglos
- geblieben
- OLG
- .
- Hiergegen
- richtet
- Revision
- Beklagten
- Klageabweisungsantrag
- weiterverfolgt
- .
- Klägerin
- tritt
- Revision
- .
- Entscheidungsgründe
- :
- Berufungsgericht
- hat
- Klage
- begründet
- erachtet
- .
- hat
- ausgeführt
- :
- Unterlassungsanspruch
- sei
- Irreführung
- §
- gerechtfertigt
- .
- beachtlicher
- Teil
- angesprochenen
- Verkehrskreise
- werde
- Hinweis
- "
- einfach
- Sparvorwahl
- Ferngespräch
- wählen
- "
- so
- verstehen
- Beklagte
- Netzvorwahl
- durchweg
- jedenfalls
- überwiegend
- günstigere
- Tarife
- gesamte
- Konkurrenz
- anbiete
- Kunde
- Geld
- spare
- Dienstleistung
- Beklagten
- Wettbewerber
- Anspruch
- nehme
- .
- Angebot
- Beklagten
- möge
- zwar
- günstiger
- sein
- Tarife
- Klägerin
- .
- Andere
- Wettbewerber
- böten
- jedoch
- Ferngesprächen
- deutlich
- günstigere
- Tarife
- Beklagte
- .
- beanstandete
- Werbung
- sei
- geeignet
- angesprochenen
- Verbraucher
- Entscheidung
- Inanspruchnahme
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Beklagten
- beeinflussen
- .
- Beklagte
- habe
- auch
- Möglichkeit
- Verbraucher
- zutreffend
- Tarife
- informieren
- Irreführung
- Verkehrs
- vermeiden
- .
- II
- .
- Revision
- hat
- Erfolg
- .
- führt
- Aufhebung
- angefochtenen
- Urteils
- Abweisung
- Klage
- .
- Klägerin
- steht
- Unterlassungsanspruch
- §
- .
- 1
- .
- Annahme
- Berufungsgerichts
- Verbraucher
- würden
- Bezeichnung
- Netzvorwahl
- Beklagten
- "
- Sparvorwahl
- "
- verstehen
- Beklagte
- biete
- durchweg
- jedenfalls
- überwiegend
- günstigere
- Tarife
- gesamte
- Konkurrenz
- widerspricht
- Lebenserfahrung
- .
- Berufungsgericht
- hat
- hohe
- Anforderungen
- Günstigkeit
- Preises
- Werbung
- Bezeichnung
- "
- Sparvorwahl
- "
- gestellt
- .
- Verständnis
- Begriffs
- "
- Sparvorwahl
- "
- geht
- Berufungsgericht
- Werbung
- nehme
- Beklagte
- bezogen
- Preisgünstigkeit
- Tarifs
- Sonderstellung
- Markt
- befindlichen
- Mitbewerbern
- Anspruch
- .
- Bezeichnung
- Netzvorwahl
- Beklagten
- "
- Sparvorwahl
- "
- ist
- Behauptung
- jedoch
- entnehmen
- .
- Maßgebend
- Beurteilung
- Werbeaussage
- §
- ist
- angesprochene
- Verkehr
- beanstandete
- Werbung
- Gesamteindrucks
- Anzeige
- versteht
- .
- Ermittlung
- Verkehrsverständnisses
- ist
- situationsadäquat
- durchschnittlich
- aufmerksamen
- informierten
- verständigen
- Verbraucher
- abzustellen
- vgl.
- .
- Elternbriefe
- ;
- .
- 20.12.2001
- ScannerWerbung
- .
- Dienstleistungen
- täglichen
- Bedarfs
- geht
- hat
- Berufungsgericht
- Verständnis
- Werbung
- ersichtlich
- Lebenserfahrung
- ermittelt
- .
- Beurteilung
- Verkehrsverständnisses
- Werbung
- Berufungsgericht
- kann
- Revisionsgericht
- überprüfen
- Feststellung
- Verkehrsverständnisses
- Lebenserfahrung
- vereinbar
- ist
- vgl.
- .
- Beste
- Morgen
- .
- Bezeichnung
- "
- Sparvorwahl
- "
- ist
- Wortsinn
- nur
- entnehmen
- Verbraucher
- Inanspruchnahme
- Dienstleistung
- Beklagten
- Geld
- sparen
- kann
- Verhältnis
- Preisniveau
- Markt
- niedrigen
- Preis
- handelt
- .
- Begriff
- "
- Sparvorwahl
- "
- Superlativ
- enthält
- besagt
- annähernd
- niedrigsten
- Preis
- schlechthin
- handelt
- vgl.
- auch
- .
- Sparpackung
- ;
- Großkomm
- .
- UWG/Lindacher
- §
- Rdn
- .
- ;
- Baumbach/Hefermehl
- Wettbewerbsrecht
- 22
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- ;
- enger
- :
- 3
- .
- Aufl
- .
- Rdn
- .
- .
- Feststellungen
- Berufungsgerichts
- weiß
- angesprochene
- Verbraucher
- Telekommunikationssektor
- zahlreiche
- weitere
- Anbieter
- gibt
- hartem
- Wettbewerb
- stehen
- Preise
- Medien
- ständig
- verglichen
- werden
- auch
- schon
- Zeitpunkt
- Erscheinens
- Anzeige
- Beklagten
- Oktober
- Fall
- war
- .
- ausdrückliche
- schlüssige
- Bezugnahme
- Wettbewerber
- -9-
- vorliegenden
- Werbung
- fehlt
- wird
- Verkehr
- Bezeichnung
- "
- Sparvorwahl
- "
- somit
- verstehen
- Beklagte
- wolle
- Ausdruck
- bringen
- preisgünstiger
- gesamte
- Konkurrenz
- sein
- .
- Kunden
- wird
- vermittelt
- Einsatz
- genannten
- Vorwahl
- Geld
- sparen
- kann
- mehr
- aufbieten
- muß
- Ferngesprächen
- beispielsweise
- allein
- Festnetzes
- Klägerin
- bedient
- .
- wird
- Empfehlung
- verdeutlicht
- Anschluß
- besten
- beworbene
- Nummer
- freischalten
- lassen
- solle
- .
- Sparvergleich
- anderen
- Verbindungsnetzbetreibern
- ebenfalls
- Call-by-Call-Verfahren
- anbieten
- stellt
- angegriffene
- Werbung
- .
- 2
- .
- Erschöpft
- Begriff
- "
- Sparvorwahl
- "
- angegriffenen
- Werbung
- Beklagten
- Aussage
- ist
- Werbung
- irreführend
- .
- S.
- §
- .
- Verständnis
- fehlt
- Irreführung
- Verbraucher
- beworbene
- Angebot
- Beklagten
- günstiger
- ist
- Tarif
- Klägerin
- Marktführerin
- ist
- .
- Berufungsgericht
- hat
- Standpunkt
- folgerichtig
- Feststellungen
- getroffen
- lediglich
- ausgeführt
- Tarife
- Beklagten
- mögen
- Klägerin
- derzeit
- günstiger
- sein
- .
- Zurückverweisung
- Sache
- ist
- gleichwohl
- erforderlich
- .
- Senat
- kann
- notwendigen
- Feststellungen
- unstreitigen
- Vortrags
- Klägerin
- selbst
- treffen
- .
- Akteninhalt
- Klägerin
- Verfahren
- einstweiligen
- Verfügung
- Parteien
- vorgelegten
- Tarifübersicht
- waren
- Tarife
- Klägerin
- Zeitpunkt
- Erscheinens
- Rede
- stehenden
- Anzeige
- "
- RegioCall"-Verbindungen
- waren
- Inlandsgespräche
- Bereich
- km
- Tarifbereich
- "
- "
- Klägerin
- gehörten
- werktags
- Zeit
- Uhr
- DM
- DM/Minute
- teurer
- Telefongespräche
- Netzvorwahl
- Beklagten
- Zeitpunkt
- DM/Minute
- kosteten
- .
- Ferngesprächen
- Tarifbereich
- "
- "
- lag
- Preis
- Klägerin
- werktags
- Ausnahme
- Zeitraums
- Uhr
- Samstagen
- Sonntagen
- insgesamt
- Beklagten
- geforderten
- Preis
- .
- Klägerin
- verlangte
- Entgelt
- betrug
- werktags
- Zeit
- Uhr
- DM/Minute
- Zeit
- Uhr
- Uhr
- DM/Minute
- Zeit
- Uhr
- DM
- DM/Minute
- .
- Samstagen
- Sonntagen
- forderte
- Klägerin
- Telefongespräche
- Zeit
- Uhr
- DM/Minute
- Zeit
- Uhr
- DM/Minute
- .
- Anbetracht
- Differenzen
- Preisen
- Parteien
- Zeitpunkt
- Erscheinens
- Anzeige
- Beklagten
- Beklagte
- forderte
- DM/Minute
- war
- Beklagte
- Ferngesprächen
- nahezu
- durchgängig
- preisgünstiger
- Klägerin
- .
- änderte
- Klägerin
- vorgetragen
- hat
- Entscheidendes
- auch
- Folgezeit
- .
- 1
- .
- Januar
- gültigen
- Tarifen
- waren
- Ferngespräche
- Klägerin
- werktags
- Zeit
- Uhr
- DM/Minute
- Deutschlandverbindungen
- selben
- Zeitraum
- DM/Minute
- ISDN-Anschlüssen
- DM/Minute
- teurer
- Beklagten
- Benutzung
- beworbenen
- Netzvorwahl
- .
- Tarifvergleich
- April
- erübrigt
- .
- Beklagte
- berechnete
- Anfang
- April
- Ferngespräche
- bundesweit
- Minute
- Zeit
- Uhr
- DM
- Uhr
- DM
- Uhr
- DM
- .
- Gegenstand
- Antrags
- ist
- allein
- Verwendung
- Begriffs
- "
- Sparvorwahl
- "
- Vorwahl
- einheitlichen
- Tarif
- Beklagten
- .
- .
- war
- angefochtene
- Urteil
- aufzuheben
- Berufung
- Beklagten
- landgerichtliche
- Urteil
- abzuändern
- Klage
- Kostenfolge
- §
- Abs.
- abzuweisen
- .
- Bornkamm
- Büscher
- Pokrant
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