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- BESCHLUSS
- Verkündet
- :
- 20
- .
- Juni
- Amtsinspektorin
- Urkundsbeamtin
- Geschäftsstelle
- energiewirtschaftsrechtlichen
- Verwaltungssache
- Nachschlagewerk
- :
- ja
- :
- :
- ja
- Netzentgeltbefreiung
- §
- Abs.
- Anspruch
- Befreiung
- Entgelten
- Netzzugang
- Sinne
- Abs.
- EnWG
- erfasst
- gesetzlichen
- Umlagen
- Konzessionsabgaben
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
- .
- Beschluss
- 20
- .
- Juni
- OLG
- ECLI
- :
- :
- Kartellsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- mündliche
- Verhandlung
- 20
- .
- Juni
- Präsidentin
- Bundesgerichtshofs
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Dr.
- beschlossen
- :
- Rechtsbeschwerde
- Beschluss
- 3
- .
- Kartellsenats
- Oberlandesgerichts
- 9
- .
- März
- wird
- zurückgewiesen
- .
- Kosten
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- notwendigen
- Auslagen
- Bundesnetzagentur
- werden
- Antragstellerin
- auferlegt
- .
- Wert
- Rechtsbeschwerdeverfahrens
- wird
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Beteiligten
- streiten
- Umfang
- Netzentgeltbefreiung
- Energiespeicher
- §
- Abs.
- EnWG
- .
- Antragstellerin
- betreibt
- werk
- Übertragungsnetz
- weiteren
- Beteiligten
- angeschlossen
- ist
- .
- Netz
- bezieht
- Antragstellerin
- Pumpbetrieb
- Strom
- Turbinenbetrieb
- Pumpspeicherkraftwerk
- Strom
- Netz
- einspeist
- .
- Datum
- 20
- .
- .
- Februar
- trafen
- Antragstellerin
- weitere
- Beteiligte
- Zusatzvereinbarung
- Netzzugang
- Pumpspeicherkraftwerks
- Übertragungsnetz
- Vorliegen
- gesetzlichen
- Voraussetzungen
- Freistellung
- Netzentgelten
- Bezug
- speichernden
- Energie
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- gesetzlichen
- Umlagen
- beinhaltete
- .
- Schreiben
- 13
- .
- Februar
- beantragte
- Antragstellerin
- Bundesnetzagentur
- §
- Abs.
- Satz
- EnWG
- Genehmigung
- Vereinbarung
- .
- Beschluss
- 9
- .
- März
- genehmigte
- Bundesnetzagentur
- Vereinbarung
- .
- Beschlussbegründung
- wurde
- Netzentgeltbefreiung
- Leistungspreis
- Komponenten
- Netzentgelts
- beschränkt
- ;
- weitergehenden
- Befreiungsantrag
- lehnte
- Bundesnetzagentur
- Nummer
- Beschlusstenors
- .
- gerichtete
- Beschwerde
- Antragstellerin
- hat
- Beschwerdegericht
- zurückgewiesen
- .
- wendet
- Antragstellerin
- Beschwerdegericht
- zugelassenen
- Rechtsbeschwerde
- Begehren
- weiterverfolgt
- Netzentgeltbefreiung
- auch
- Entgelte
- Messung
- Messstellenbetrieb
- gesetzlichen
- Umlagen
- umfasse
- .
- II
- .
- Rechtsbeschwerde
- ist
- unbegründet
- .
- 1
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Entscheidung
- Rechtsbeschwerdeverfahren
- noch
- Interesse
- Wesentlichen
- folgt
- begründet
- :
- Bundesnetzagentur
- habe
- Tenornummer
- Recht
- abgelehnt
- Antrag
- Freistellung
- Leistungspreis
- hinausgehenden
- Entgeltkomponenten
- entsprechen
- .
- gesetzlichen
- Umlagen
- KWKG-Umlage
- Umlage
- §
- Abs.
- StromNEV
- §
- Umlage
- abschaltbare
- Lasten
- §
- Verordnung
- Vereinbarungen
- abschaltbare
- Lasten
- Folgenden
- :
- AbLaV
- Konzessionsabgaben
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
- zählten
- Entgelten
- Netzzugang
- Sinne
- Abs.
- EnWG
- .
- Vorschrift
- verwendete
- Begriff
- "
- Entgelte
- "
- stelle
- Oberbegriff
- sei
- Synonym
- Abkürzung
- benützten
- Begriff
- "
- Netzentgelte
- "
- .
- eindeutigen
- Wortlaut
- §
- Abs.
- StromNEV
- setze
- Netzentgelt
- Entnahmestelle
- nur
- Arbeitspreis
- .
- Wortlaut
- §
- Abs.
- KWKG
- 31
- .
- Dezember
- geltenden
- Fassung
- Verweisung
- auch
- anderen
- gesetzlichen
- Umlagen
- gelte
- auch
- §
- Abs.
- KWKG
- geltenden
- Fassung
- ergebe
- .
- sei
- KWKG-Umlage
- "
- Berechnung
- Netznutzungsentgelte
- Ansatz
- bringen
- "
- Abs.
- Satz
- KWKG
- Berechnung
- Netzentgelte
- Aufschlag
- Ansatz
- bringen
- "
- §
- Abs.
- .
- Formulierung
- Vorschriften
- lege
- Umlage
- zusätzlich
- eigentlichen
- Netzentgelt
- erhebende
- handele
- .
- Regelungsgegenstand
- Normen
- sei
- ausschließlich
- Belastungsausgleich
- speziellen
- gesetzlichen
- Umlage
- Zusammensetzung
- Rechtsnatur
- Netzentgelts
- .
- werde
- lediglich
- klargestellt
- Kosten
- Letztverbraucher
- zusammen
- Netzentgelt
- geltend
- gemacht
- werden
- könnten
- .
- Einbeziehung
- Umlagen
- spreche
- Einführung
- Netzentgeltbefreiung
- neu
- errichtende
- Pumpspeicherkraftwerke
- KWKG-Umlage
- bereits
- existiert
- habe
- ausdrückliche
- Regelung
- erwarten
- gewesen
- wäre
- Gesetzgeber
- Freistellung
- auch
- Umlage
- hätte
- erstrecken
- wollen
- .
- Erwägungen
- würden
- gleichermaßen
- Konzessionsabgaben
- gelten
- .
- Auch
- Abs.
- treffe
- Hinblick
- Rechtsnatur
- Kosten
- §
- Abs.
- StromNEV
- abweichende
- Bestimmung
- .
- Schließlich
- seien
- auch
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
- eindeutigen
- Wortlaut
- §
- Abs.
- StromNEV
- Bestandteil
- Netzentgelts
- .
- 2
- .
- Beurteilung
- hält
- rechtlicher
- Nachprüfung
- stand
- .
- Beschwerdegericht
- hat
- Recht
- angenommen
- Befreiung
- Entgelten
- Netzzugang
- §
- Abs.
- EnWG
- gesetzlichen
- Umlagen
- Konzessionsabgaben
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
- umfasst
- .
- Rechtsprechung
- Senats
- kann
- Entgelt
- Netzzugang
- Sinne
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- EnWG
- allgemeinen
- Grundsätzen
- nur
- Leistung
- angesehen
- werden
- Netznutzer
- erbringt
- jedenfalls
- Veranlassung
- Netznutzers
- Gegenleistung
- Inanspruchnahme
- Netzes
- erbracht
- wird
- 6
- .
- Oktober
- .
- Netzentgeltbefreiung
- .
- Weiteren
- hat
- Senat
- bereits
- entschieden
- §
- Abs.
- Satz
- StromNEV
- 4
- .
- August
- Kraft
- gesetzten
- Fassung
- nunmehr
- :
- Abs.
- Satz
- StromNEV
- vorgesehene
- Erstattungsleistung
- Voraussetzungen
- erfüllt
- .
- Betreiber
- Übertragungsnetzen
- nehmen
- Leistung
- Anspruch
- erbringen
- Erstattungsleistung
- Veranlassung
- Nutzers
- .
- Erstattung
- dient
- vielmehr
- Ausgleich
- Netzbetreiber
- Leistungen
- bestimmten
- Netznutzern
- unentgeltlich
- erbringen
- muss
- zwar
- dergestalt
- entgangene
- Entgelt
- wirtschaftlichen
- Ergebnis
- Dritten
- tragen
- ist
- .
- hat
- zwar
- Folge
- Erstattungsleistung
- auch
- Verbraucher
- umgelegt
- wird
- §
- Abs.
- Satz
- StromNEV
- Netzentgelten
- befreit
- sind
- Netzentgelt
- befreite
- Verbraucher
- gewissem
- Umfang
- Zahlungen
- erbringen
- muss
- Nutzung
- Netzes
- Verbindung
- stehen
- .
- folgt
- aber
- Umlage
- Gegenleistung
- Netznutzung
- anzusehen
- ist
- .
- stellt
- vielmehr
- zusätzliche
- Abgabe
- zwar
- Tatbestand
- Netznutzung
- anknüpft
- Kompensation
- Mindererlösen
- dient
- Gesamtheit
- Netzbetreiber
- Genehmigung
- individuellen
- Netzentgelten
- entstanden
- sind
- vgl.
- Senatsbeschlüsse
- 6
- .
- Oktober
- .
- f.
- Netzentgeltbefreiung
- 12
- .
- April
- .
- Netzentgeltbefreiung
- .
- Grundsätze
- gelten
- Befreiungstatbestand
- §
- Abs.
- gleichermaßen
- .
- Vorschrift
- verwendete
- Begriff
- Entgelte
- Netzzugang
- ist
- ebenso
- auszulegen
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- EnWG
- .
- Gesetzliche
- Umlagen
- Umlage
- §
- früher
- :
- Abs.
- KWKG
- 31
- .
- Dezember
- geltenden
- Fassung
- Umlage
- §
- Abs.
- StromNEV
- §
- Umlage
- abschaltbare
- Lasten
- §
- AbLaV
- dienen
- lediglich
- Mindererlöse
- Netzbetreibers
- Netzbetrieb
- kompensieren
- so
- Umlage
- §
- Abs.
- StromNEV
- Kosten
- geleistete
- Zahlungen
- Dritte
- Letztverbraucher
- weiterzureichen
- so
- KWKG-Umlage
- §
- Umlage
- abschaltbare
- Lasten
- AbLaV
- .
- Vereinnahmung
- erfolgt
- somit
- lediglich
- anlässlich
- Erhebung
- Netzentgelten
- indes
- Netznutzung
- .
- Entsprechendes
- gilt
- besondere
- Erwähnung
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- unterstrichen
- wird
- Konzessionsabgaben
- Konzessionsabgabenverordnung
- .
- Entgelten
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
- handelt
- besonderen
- Vorschriften
- Messstellenbetrieb
- §
- §
- .
- 1
- .
- September
- geltenden
- Fassung
- nunmehr
- :
- .
- MsbG
- §
- Abs.
- StromNEV
- belegen
- ohnehin
- Netzentgelten
- unterscheidende
- gesonderte
- Entgelte
- Stappert/
- 68
- ;
- Weitner
- Heft
- .
- Auffassung
- Rechtsbeschwerde
- folgt
- gesetzlichen
- Umlagen
- Konzessionsabgaben
- "
- Berechnung
- Netzentgelte
- Aufschlag
- Ansatz
- bringen
- "
- sind
- §
- Abs.
- ;
- ähnlich
- §
- Abs.
- Satz
- KWKG
- Aufschlag
- Netzentgelte
- "
- anteilig
- Letztverbraucher
- umzulegen
- sind
- §
- Abs.
- Satz
- EnWG
- §
- Abs.
- Satz
- StromNEV
- §
- Abs.
- Satz
- AbLaV
- Entgelten
- Netzzugang
- allgemeinen
- Tarifen
- auszuweisen
- "
- sind
- Abs.
- Satz
- .
- Regelungen
- betreffen
- lediglich
- Offenlegung
- Abrechnung
- zusätzlichen
- Abgaben
- Rechtsnatur
- ändern
- gar
- integralen
- Bestandteil
- Netzentgelte
- machen
- .
- Konzessionsabgaben
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- wird
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- belegt
- .
- Umlage
- §
- Abs.
- AbLaV
- bestimmt
- §
- Abs.
- Satz
- ausdrücklich
- "
- Umlage
- "
- Netzentgelten
- zusammen
- erhoben
- werden
- kann
- .
- ergibt
- §
- Abs.
- Satz
- Nr.
- ARegV
- Kosten
- gesetzlichen
- Vergütungspflichten
- Konzessionsabgaben
- dauerhaft
- beeinflussbare
- Kostenanteile
- gelten
- so
- §
- ARegV
- Anwendung
- Regulierungsformel
- Anlage
- Vorschrift
- Erlösobergrenze
- somit
- §
- Abs.
- ARegV
- Netzentgelte
- einfließen
- .
- dient
- lediglich
- Vereinfachung
- Berechnung
- .
- Schließlich
- spricht
- auch
- Gesetzessystematik
- gesetzliche
- Umlagen
- Konzessionsabgaben
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
- Netzentgeltbefreiung
- §
- Abs.
- Satz
- erfasst
- werden
- .
- Regelungen
- Voraussetzungen
- Umfang
- Befreiung
- Beschränkung
- gesetzlichen
- Umlagen
- Konzessionsabgaben
- sind
- einzelnen
- Spezialgesetzen
- normiert
- .
- lässt
- gesetzgeberischen
- Willen
- erkennen
- insoweit
- konkurrierende
- Anwendung
- §
- Abs.
- Satz
- EnWG
- ausgeschlossen
- sein
- soll
- .
- Vielmehr
- regelt
- Vorschrift
- lediglich
- Befreiung
- Netzentgelten
- eigentlichen
- Sinn
- .
- Begrenzung
- KWKG-Umlage
- sehen
- §
- §
- §
- .
- bestimmt
- §
- Abs.
- gestaffelte
- Höchstwerte
- einzelne
- Gruppen
- Letztverbrauchern
- vollständige
- Befreiung
- Umlage
- .
- Befreiung
- Energiespeicher
- ist
- auch
- unmittelbar
- Konzessionsabgabenverordnung
- möglich
- .
- §
- Abs.
- dürfen
- Konzessionsabgaben
- Lieferung
- Sondervertragskunden
- erhoben
- werden
- Durchschnittspreis
- Kalenderjahr
- Kilowattstunde
- Durchschnittserlös
- Kilowattstunde
- Lieferung
- Strom
- Sondervertragskunden
- liegt
- .
- Voraussetzung
- dürfte
- regelmäßig
- neuen
- Stromspeichern
- erfüllt
- sein
- vgl.
- .
- Anders
- Rechtsbeschwerde
- Berufung
- Sinn
- Zweck
- Vorschrift
- meint
- ist
- §
- Abs.
- Satz
- auch
- erweiternd
- auszulegen
- Befreiungstatbestand
- Netzentgelten
- eigentlichen
- Sinne
- auch
- gesetzliche
- Umlagen
- Konzessionsabgaben
- Entgelte
- Messstellenbetrieb
- Messung
- Abrechnung
- erfasst
- .
- Erst
- recht
- kommt
- planwidrigen
- Regelungslücke
- analoge
- Anwendung
- Norm
- Betracht
- .
- -9-
- Befreiungsmöglichkeit
- §
- Abs.
- Satz
- EnWG
- soll
- Investitionen
- Umbau
- Erweiterungsmaßnahmen
- anreizen
- Nutzen
- Pumpspeicherkraftwerken
- elektrische
- System
- erhöhen
- Beitrag
- Netzstabilität
- leisten
- überschüssige
- Energie
- Strom
- volatiler
- Solarenergie
- speichern
- vgl.
- BT-Drucks
- .
- S.
- .
- Anliegen
- Gesetzgebers
- wird
- indes
- bereits
- Befreiung
- Netzentgelten
- eigentlichen
- Sinne
- Genüge
- getan
- .
- weitergehender
- Anreiz
- ist
- Erreichung
- gesetzgeberischen
- Ziels
- geboten
- .
- lässt
- auch
- Gesetzesmaterialien
- entnehmen
- .
- stünde
- Übrigen
- auch
- Gesetzgeber
- Änderung
- §
- Abs.
- EnWG
- Jahr
- .
- S.
- ;
- damals
- noch
- §
- Abs.
- Bestehen
- KWKGUmlage
- Konzessionsabgaben
- bekannt
- war
- Anlass
- nehmen
- Netzentgeltbefreiung
- §
- Abs.
- Abgaben
- erstrecken
- .
- Ganz
- Gegenteil
- hat
- oben
- Einzelnen
- dargelegt
- Modalitäten
- etwaigen
- vollständigen
- teilweisen
- Befreiung
- Entgelten
- Spezialgesetzen
- geregelt
- .
- .
- Kostenentscheidung
- beruht
- §
- EnWG
- .
- Raum
- Kirchhoff
- Vorinstanz
- :
- OLG
- Entscheidung
- 09.03.2016
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