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- AnwZ
- BESCHLUSS
- 4
- .
- März
- Verfahren
- Widerrufs
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- Bundesgerichtshof
- Senat
- Anwaltssachen
- hat
- Vorsitzende
- Richterin
- Dr.
- Richter
- Dr.
- Dr.
- Rechtsanwälte
- Dr.
- Dr.
- Rechtsanwältin
- Dr.
- 4
- .
- März
- beschlossen
- :
- Antragsteller
- hat
- Kosten
- Rechtszüge
- tragen
- Antragsgegnerin
- entstandenen
- notwendigen
- außergerichtlichen
- Auslagen
- erstatten
- .
- Geschäftswert
- Beschwerdeverfahren
- wird
- 51.129,19
- €
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Antragsteller
- ist
- Rechtsanwaltschaft
- zugelassen
- .
- Verfügung
- 16
- .
- Februar
- hat
- Antragsgegnerin
- Zulassung
- Vermögensverfalls
- widerrufen
- .
- Antrag
- gerichtliche
- Entscheidung
- hat
- Anwaltsgerichtshof
- zurückgewiesen
- .
- Hiergegen
- hat
- Antragsteller
- sofortige
- Beschwerde
- eingelegt
- .
- zwischenzeitlichen
- Verzichts
- Antragstellers
- Rechte
- Zulassung
- Rechtsanwaltschaft
- haben
- Seiten
- Sache
- erledigt
- erklärt
- .
- II
- .
- war
- entsprechender
- Anwendung
- §
- §
- nur
- noch
- Kosten
- Verfahrens
- entscheiden
- .
- entspricht
- billigem
- Ermessen
- Antragsteller
- Kosten
- aufzuerlegen
- .
- beiderseitige
- Erledigungserklärung
- wäre
- sofortige
- Beschwerde
- Antragstellers
- angefochtenen
- Beschluß
- zutreffend
- ausgeführten
- Gründen
- zurückzuweisen
- gewesen
- .
- Hauger
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