AnwZ BESCHLUSS 4 . März Verfahren Widerrufs Zulassung Rechtsanwaltschaft Bundesgerichtshof Senat Anwaltssachen hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Rechtsanwälte Dr. Dr. Rechtsanwältin Dr. 4 . März beschlossen : Antragsteller hat Kosten Rechtszüge tragen Antragsgegnerin entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen erstatten . Geschäftswert Beschwerdeverfahren wird 51.129,19 € festgesetzt . Gründe : Antragsteller ist Rechtsanwaltschaft zugelassen . Verfügung 16 . Februar hat Antragsgegnerin Zulassung Vermögensverfalls widerrufen . Antrag gerichtliche Entscheidung hat Anwaltsgerichtshof zurückgewiesen . Hiergegen hat Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt . zwischenzeitlichen Verzichts Antragstellers Rechte Zulassung Rechtsanwaltschaft haben Seiten Sache erledigt erklärt . II . war entsprechender Anwendung § § nur noch Kosten Verfahrens entscheiden . entspricht billigem Ermessen Antragsteller Kosten aufzuerlegen . beiderseitige Erledigungserklärung wäre sofortige Beschwerde Antragstellers angefochtenen Beschluß zutreffend ausgeführten Gründen zurückzuweisen gewesen . Hauger